Die Geschäfte gehen gut auf einer Auktionsplattform der deutschen Justizministerien im Internet. Gerichtsvollzieher versteigern immer öfter gepfändete Gegenstände - das nordrhein-westfälische Ministerium rechnet für dieses Jahr mit einem Umsatz von rund 1,36 Millionen Euro.
Bundesweit sollen 2011 rund 2 Millionen Euro umgesetzt werden. Am häufigsten gingen auf der Plattform Elektronik und Kleidung über die virtuelle Bietertheke, berichtete eine Sprecherin am Freitag in Düsseldorf.
Der besondere Vorteil der Justiz-Auktion gegenüber anderen Internet-Angeboten sei, dass dort echte Versteigerungen im Rechtssinne stattfänden. Die Plattform trage den Besonderheiten einer öffentlich-rechtlichen Versteigerung Rechnung. Außerdem könnten sich die Bieter auf die angebotenen Produkte bei der Justiz-Auktion verlassen. Schließlich stünde die Justiz in Deutschland mit ihrem guten Namen für eine seriöse und sichere Abwicklung sämtlicher Versteigerungen.
Nach einer Gesetzesänderung darf seit Anfang 2010 Gepfändetes im Internet versteigert werden. Das nutzen neben Gerichtsvollziehern, die für ihre Gläubiger verkaufen, auch Gerichte und Staatsanwaltschaften. "Sie versteigern vor allem aussortierte Möbel und Hardware, Bücher aus den Bibliotheken oder gestohlene Gegenstände, die sich keinem Besitzer mehr zuordnen lassen", sagte die Sprecherin. Die Erlöse der Behörden flössen in die Landeskasse.
NRW-weit machen rund 950 Gerichtsvollzieher und 176 Behörden mit. Bei dem bundesweiten Portal der Justizministerien sind nach Angaben der nordrhein-westfälischen Staatskanzlei mittlerweile 34 000 Bieter angemeldet. Im Schnitt ersteigern sie pro Monat Gegenstände für rund 180 000 Euro.
dpa/ssc/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
Justiz: Bochumer Richter muss doch am Computer arbeiten
Neutralitätspflicht von Beamten: Rocker verträgt sich (doch) mit Staatsdiener
Identitätsklau bei eBay: Ehefrau haftet nicht für mögliche Maskerade des Gatten
Justiz: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4195 (abgerufen am: 02.12.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag