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Verleumdungsprozess um Johnny Depp: Amber Heard legt Beru­fung ein

22.07.2022

Das Bild zeigt eine nachdenkliche Frau im Gerichtssaal während des Verleumdungsprozesses zwischen Johnny Depp und Amber Heard.

Die "Aquaman"-Darstellerin möchte sich mit dem Jury-Urteil im Prozess gegen Jonny Depp nicht zufriedengeben. Deshalb legte sie nun Berufung ein. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Evelyn Hockstein

Heard scheiterte mit ihrem Antrag auf Urteilsaufhebung. Richterin Penney Azcarate stellte fest, dass es keine Hinweise auf Betrug oder anderweitige Rechtsverletzungen gebe. Dennoch legte Heard Berufung ein.

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Sechs Wochen lang standen sich Amber Heard und Johnny Depp in einem Verleumdungsprozess gegenüber. Im Juni stellte sich die Jury weitgehend auf Depps Seite. Nachdem Heard mit ihrem Antrag auf Urteilsaufhebung gescheitert ist, legte sie nun offiziell Berufung ein. LTO berichtete bereits über die Chancen Heards.

Nach dem langwierigen Verleumdungsprozess, in dem sich die früheren Eheleute häusliche Gewalt vorgeworfen hatten, gab die Jury Anfang Juni größtenteils der Seite von Depp Recht - aber auch Heard in einigen Punkten. Wegen Verleumdung muss sie Depp über zehn Millionen Dollar Schadenersatz zahlen. Depp wiederum schuldet ihr nach Entscheidung der Jury zwei Millionen Dollar für Aussagen seines Ex-Anwalts, die Heards Ruf geschädigt haben sollen.

Im Kern der von Depp eingereichten Zivilklage ging es um einen 2018 von der "Washington Post" veröffentlichten Kommentar, in dem sich Heard als Opfer häuslicher Gewalt beschrieben hatte.

Vergangene Woche scheiterte Heard mit ihrem Antrag auf Aufhebung des Urteils wegen möglicher Verfahrensfehler. Richterin Penney Azcarate lehnte es ab, den Urteilsspruch und die damit verbundenen Schadenersatzforderungen zu verwerfen. Heards Anwälte hatten argumentiert, dass die Identität von einem der sieben Geschworenen nicht überprüft worden sei. Demnach gehörte ein jüngerer Mann der Jury an, obwohl dessen Vater mit gleichem Namen und gleicher Adresse als potenzieller Juror angeschrieben worden war.

Azcarate befand dagegen, dass der Geschworene alle Auflagen erfüllt habe und vor Prozessbeginn von beiden Seiten bestätigt worden sei. Es gebe keine Hinweise auf Betrug oder anderweitige Rechtsverletzung, schrieb die Richterin in ihrer Begründung.

Damit wollte die "Aquaman"-Darstellerin" sich jedoch nicht zufrieden geben und legte nun offiziell Berufung ein.

dpa/ku/LTO-Redaktion

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Verleumdungsprozess um Johnny Depp: . In: Legal Tribune Online, 22.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49133 (abgerufen am: 17.02.2026 )

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