Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes Jutta Wagner äußerte sich nach der öffentlichen Anhörung des Haushaltsausschusses im Bundestag zum "Gesetz über die Abschaffung des Finanzplanungsrates" am 19. April 2010 skeptisch zu dem geplanten Gesetzesvorhaben.
Der Deutsche Juristinnenbund (DJB) kann die Eile, mit der die Gesetzesänderung eingebracht wird, nicht nachvollziehen. Bei Vorliegen eines Härtefalles bestehe ein Anspruch, der direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet ist. Aufgrund der gegenseitigen Abhängigkeit sei es notwendig und sinnvoller, die Härtefallregelung mit der vom Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 09.02.1010) geforderten Neuregelung der Regelsätze bis zum 31. Dezember 2010 zu verbinden.
Der Entwurf wiederhole inhaltlich ohnehin nur die Forderungen des Gerichts und berücksichtige dabei nicht einmal in ausreichender Weise die Vorgaben für eine transparente Prognose der zu erwartenden Kosten. Auf Grundlage des Urteils biete sich vielmehr eine Gleichbehandlung mit der Sozialhilfe an. Für diese bestehe in § 28 SGB XII bereits eine Regelung, die sich in der Praxis bewährt habe.
Hartz-IV-Bezug: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/425 (abgerufen am: 01.12.2024 )
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