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Bundestag beschließt Anti-Terror-Paket: "Terrorismus darf nicht zum Exportgut werden"

24.04.2015

Der Bundestag hat am Donnerstag ein umfassendes Anti-Terror-Paket verabschiedet. Mit den neuen Gesetzen soll die Ausreise von Dschihadisten in die Kampfgebiete im Nahen Osten verhindert werden. Künftig sollen sowohl die Reise als auch der bloße Versuch einer Reise nach Syrien oder in den Irak strafbar sein, sofern sie dem Ziel dienen, terroristische Taten zu begehen oder vorzubereiten.

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Um eine Ausreise frühzeitig zu verhindern, kann gewaltbereiten Islamisten zudem der Personalausweis entzogen werden. Für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren erhalten die Betroffenen stattdessen einen Ersatzausweis, mit dem sie Deutschland nicht mehr verlassen dürfen. Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes sind bislang schon rund 680 Dschihadisten aus Deutschland in die IS-Kampfgebiete gereist.

Der SPD-Abgeordnete Dirk Wiese (SPD) erklärte, kein Staat dürfe tatenlos zusehen, wenn seine Bürger Tod und Elend in die Welt tragen. "Terrorismus darf nicht zum Exportgut werden." Zudem seien Rückkehrer aus diesen Konfliktregionen ein großes Sicherheitsrisiko.

Die Opposition kritisierte das Gesetz jedoch als überflüssig und verfassungsrechtlich fragwürdig. Die rechtspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Halina Wawzyniak, sprach von einem weiteren Schritt vom Rechtsstaat zum Präventionsstaat. Hans-Christian Ströbele von den Grünen betonte, es gebe bereits jetzt genug Möglichkeiten für Ausreiseverbote. "Dieses Gesetz brauchen wir nicht."

Die Reform geht auf eine UN-Resolution vom vergangenen September zurück. Die Vereinten Nationen hatten den UN-Mitgliedern damals strenge Vorgaben für den Anti-Terror-Kampf verordnet - unter anderem, um Reisen in Kampfgebiete zu verhindern. Mit dem Bundestags-Beschluss wird aber auch der Straftatbestand der Terrorismusfinanzierung neu eingeführt. Dies soll dazu dienen, die Geldquellen von Terrorgruppen besser austrocknen zu können. Den Betroffenen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Bislang war nur der konkrete Besuch eines ausländischen Terrorcamps strafbar.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Bundestag beschließt Anti-Terror-Paket: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15344 (abgerufen am: 10.05.2026 )

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