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Bundesregierung will Völkerstrafrecht verbessern: Mehr Rechte für Opfer, medi­en­wirk­same Pro­zesse

01.11.2023

Zwei Personen gehen an zerstörten Gebäuden vorbei, symbolisieren das Leid der Kriegsopfer und die Notwendigkeit von Völkerstrafrecht.

Auch mit Blick auf Kriegsverbrechen und das Verschwindenlassen von Menschen in der Ukraine will die Bundesregierung Kriegsverbrechen besser verfolgen. Foto: picture alliance / AA | Metin Aktas

Angesichts der aktuellen Weltlage möchte die Bundesregierung Kriegsverbrechen im Ausland effektiver verfolgen. Dazu soll das Völkerstrafrecht verbessert werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Opferschutz.

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Die Verfolgung von im Ausland verübten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit soll in Deutschland verbessert werden. Das Bundeskabinett einigte sich dazu am Mittwoch auf eine Reihe von Änderungen des Völkerstrafgesetzbuchs (VstGB). Unter anderem sollen Opfer bestimmter Straftaten sowie ihre Angehörigen bei Verfahren in Deutschland künftig als Nebenkläger zugelassen werden. Ohne weitere Voraussetzungen soll ihnen zudem ein Anwalt beigeordnet werden. Um sie in den meist extrem belastenden Verfahren zusätzlich zu unterstützen, sollen die Opfer außerdem problemlos Anspruch auf eine psychosoziale Prozessbegleitung erhalten.  

Einfacher werden soll es nach dem Willen der Bundesregierung auch, in Deutschland das Verbrechen des "Verschwindenlassens" zu verfolgen. Das ist bislang nur möglich, wenn die Angehörigen nachweisen können, dass sie bei den Behörden oder bei lokalen Machthabern nach dem Verbleib der Verschwundenen gefragt haben. "Verschwindenlassen ist leider nicht nur in Syrien, sondern auch durch die russischen Besatzer im Osten der Ukraine gängige Praxis zur Einschüchterung der Bevölkerung", sagte der Grünen-Rechtspolitiker Helge Limburg. Es sei Angehörigen nicht zuzumuten, bei Pseudobehörden einer Besatzungsmacht erst nachzufragen, damit dies geahndet werden könne. 

Lehren aus der vergangenen Prozessen

Der nun vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass in Zukunft stets ein Dolmetscher verfügbar sein soll, um auch ausländischen Medienvertretern zu ermöglichen, Verfahren zu verfolgen, in denen es um Verbrechen in ihrer Heimat geht. Hier sind vor allem Erfahrungen aus den Prozessen gegen zwei Syrer vor dem Oberlandesgericht Koblenz eingeflossen. Gegen einen von ihnen verhängte das Gericht im Januar 2022 eine lebenslange Haftstrafe. Er soll als Mittäter für die Folter von mindestens 4000 Menschen und den Tod von mindestens 27 Gefangenen verantwortlich sein. Ein zweiter Syrer war zuvor bereits wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Bundesregierung für neue Straftatbestände

§ 7 VStGB (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) und § 8 VStGB (Kriegsverbrechen gegen Personen) sollen so angepasst werden, dass sie auch die Tatbestandsalternativen der sexuellen Sklaverei, des sexuellen Übergriffs sowie des erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs umfassen. Damit solle die Rechtsprechung des Internationalen Strfagreichtshof (IStGH) berücksichtigt werden und die Normen des deutschen Rechtsan das Römische Statut des IStGH angepasst. Im Tatbestand der Verfolgung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) wird als unzulässiger Grund der Verfolgung die sexuelle Orientierung ergänzt.

Neu aufgenommen werden sollen in das VStGB außerdem die Tatbestände der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie der Verwendung von dauerhaft blindmachenden Laserwaffen. Diese Tatbestände wurden in das Statut des IStGH aufgenommen; durch Übernahme in das nationale Recht soll zur Bildung entsprechenden Völkergewohnheitsrechts beigetragen werden, heißt es in der PRessemitteilung des Bundesjustizministeriums.

"Das Völkerstrafrecht hat seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine dramatische Aktualität erlangt. Jetzt gilt es umso mehr, das internationale und deutsche Völkerstrafrecht mit Leben zu füllen", sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Deshalb müssten dringend Strafbarkeitslücken geschlossen und Opferrechte gestärkt werden, national und international.

Der vom Bundeskabinett beschlossene Regierungsentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet und nach einer Gegenäußerung der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag weitergeleitet und dort beraten.

dpa/LTO-Redaktion 

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Bundesregierung will Völkerstrafrecht verbessern: . In: Legal Tribune Online, 01.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53048 (abgerufen am: 15.11.2025 )

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