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Einigung über PKH und höhere Gerichtsgebühren: Auch für Anwälte mehr Geld ab dem 1. August

26.06.2013

Bund und Länder einigten sich am Mittwoch im Vermittlungsausschuss auf eine Reform der Prozesskostenhilfe und eine Anpassung der Gerichtsgebühren sowie der Vergütung für Rechtsanwälte und Notare. Das Gesetz zur Kostenrechtsmodernisierung kann damit voraussichtlich zum 1. August in Kraft treten. Die Reform der Prozesskostenhilfe soll erst ab Anfang 2014 gelten.

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Der Gang vor Gericht wird damit teurer: Der Einigungsvorschlag sieht eine lineare Anpassung verschiedener streitwertabhängiger Gerichtsgebühren an die aktuelle Preisentwicklung vor. Zuletzt geschah dies vor fast 20 Jahren. Gerichtsgebühren hängen vom Streitwert eines Verfahrens ab und müssen zunächst vom Kläger bezahlt werden, letztlich trägt sie die unterlegene Prozesspartei.

In besonders arbeitsintensiven Bereichen - zum Beispiel bei Grundbucheintragungen, Testamentseröffnungen, Zwangsversteigerungen, Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften - sollen bereits bestehende Festgebühren angehoben oder neue eingeführt werden.

Das Gesetz, das auch die Vergütung für Rechtsanwälte und Notare erhöht, soll nun voraussichtlich zum 1. August 2013 in Kraft treten, ursprünglich war der 1. Juli anvisiert gewesen. Bundestag und Bundesrat müssen die Vorschläge des Vermittlungsausschusses noch bestätigen. Dies könnte bereits in dieser Woche im Bundestag, in der kommenden Woche im Bundesrat geschehen.

Auch auf Reform der Prozesskostenhilfe geeinigt

Daneben einigten sich Bund und Länder auf eine Reform der Prozesskostenhilfe. Der vom Bundestag beschlossene Entwurf bleibt unverändert. Die vom Bundesrat geforderte Entlastung der Justizhaushalte wird nicht weiter verfolgt.

Da der Vermittlungsausschuss keine Änderungen vorschlägt, muss sich der Bundestag nicht mehr mit dem Gesetzentwurf befassen, der Bundesrat kann kommende Woche direkt darüber entscheiden. Verzichtet er darauf, Einspruch einzulegen, kann die Reform wie geplant am 1. Januar 2014 in Kraft treten.

dpa/cko/LTO-Redaktion

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Einigung über PKH und höhere Gerichtsgebühren: Auch für Anwälte mehr Geld ab dem 1. August . In: Legal Tribune Online, 26.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9021/ (abgerufen am: 28.05.2023 )

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