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Klagen gegen NRW-Kommunen: Geringe Erfolg­s­chancen für stol­pernde Fuß­g­änger

08.10.2018

Mann geht über Pflastersteine

© abrilla - stock.adobe.com

Bürger, die über einen abstehenden Stein fallen oder im Dunklen gegen einen Betonpoller laufen: Bei den Städten in Nordrhein-Westfalen flattern regelmäßig Klagen ins Haus. Wirklich zahlen müssen die aber in den seltensten Fällen.

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Manchmal kann eine wackelige Bodenplatte oder ein fehlender Pflasterstein schon ausreichend sein: In Nordrhein-Westfalens Städten stürzen Fußgänger regelmäßig über Stolperfallen auf Gehwegen. Und keineswegs alle Betroffenen wollen das als Missgeschick oder unglücklichen Zufall abtun. Immer wieder werden die Städte von gestürzten Bürgern verklagt, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Der Erfolg der Kläger ist allerdings überschaubar.

Beispiel Düsseldorf: Die Landeshauptstadt zählte nach eigenen Angaben von 2015 bis 2017 zwischen zwei und vier Klagen pro Jahr. "In der Regel geht es um Personenschäden, in denen Fußgänger über eine hochstehende oder kippelnde Platte gestolpert sind und sich hierbei verletzt haben", sagte ein Sprecher. Bei einem Prozess sei es auch darum gegangen, dass jemand im Dunkeln gegen einen Betonpoller gelaufen und hingefallen sei. Vor Gericht würden dann in der Regel Schmerzensgeld und Behandlungskosten geltend gemacht - und mitunter auch ein Sachschaden, etwa aufgerissene Kleidung.

Düsseldorf steht damit exemplarisch für andere große Städte in Nordrhein-Westfalen. Die Zahl der Klagen wegen der Stürze bewegt sich zwar auf niedrigem Niveau, ist aber über die Jahre relativ konstant. Gegen Köln wurden nach Angaben der Stadt 2016 acht Klagen erhoben, 2017 elf. Ähnlich sieht es im Ruhrgebiet aus: In Dortmund wurden 2016 nach Stadtangaben fünf und im Jahr 2017 drei Klagen erhoben, Essen zählte 2016 fünf Klageverfahren und 2017 zwei. Auch Siegen wurde auf Schadensersatz verklagt: Von 2016 bis 2018 (Stichtag: 31. August) insgesamt vier Mal.

Klagen haben nur selten Erfolg

Von Erfolg gekrönt war das juristische Vorgehen für die Gestürzten allerdings eher selten. Düsseldorf etwa zahlte 2017 nach eigenen Angaben in keinem einzigen Fall, weder wegen eines Urteils noch aufgrund eines Vergleichs. 2016 floss in zwei Fällen Geld. Ähnlich sieht es in Essen aus. Aus den vergangenen beiden Jahren ist nur für 2016 eine "Teilzahlung" protokolliert, wie die Stadt mitteilt. In der Millionenstadt Köln wurden 2016 acht Klagen von Gerichten abgewiesen, ebenso 2017. Ein Fall aus dem vergangenen Jahr ist noch offen, in zwei anderen gab es immerhin Vergleiche, die mit geringen Zahlungen für die Stadt endeten, wie ein Sprecher erklärte.

Für die geringe Erfolgsquote der klagenden Fußgänger gibt es verschiedene Gründe. "Die Problematik ist, dass die Hürden im Klageverfahren recht hoch sind. Man muss ein Verschulden desjenigen nachweisen, der die Straße unterhält", erklärt der Verkehrsrechtler Jens Dötsch. Gibt es einen Nachweis, dass die Straße regelmäßig kontrolliert wurde und beim letzten Mal noch keine Kante da war, scheitere man bereits an dieser Stelle.

Und selbst, wenn man ein fremdes Verschulden beweisen kann, gebe es noch eine Hürde: "Nicht für alle Probleme muss sofort alles getan werden - sondern immer nur im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren", erklärt Dötsch. "Wenn die Gemeinde sagt, dass kein Geld da sei für eine Maßnahme, dann kann es auch daran scheitern. Die Gerichte sagen: Man muss nur die Maßnahmen ergreifen, die wirtschaftlich sind." Er selbst rate Mandanten nur zu einer Klage, wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist. "Die Trauben hängen in diesem Bereich so hoch, dass das finanzielle Risiko in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem geltend gemachten Schaden steht."

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Klagen gegen NRW-Kommunen: . In: Legal Tribune Online, 08.10.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31361 (abgerufen am: 15.11.2025 )

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