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Verkehrsgerichtstag zu Führerschein-Tourismus: Experten fordern europäische Standards

28.01.2015

Französischer Führerschein

© Unclesam

Wer hierzulande seinen Führerschein verliert, kann an den deutschen Behörden vorbei eine neue Fahrerlaubnis im Ausland erwerben. Zwar müssen dafür gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Dennoch sehen Verkehrsexperten weiteren Handlungsbedarf und diskutieren beim Verkehrsgerichtstag über europaweite Standards.

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Wer früher in Deutschland mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt wurde und seinen Führerschein verlor, konnte in ein Nachbarland reisen und dort eine neue Fahrerlaubnis erwerben. Das ist heute anders. "Die schlimmsten Auswüchse des Führerschein-Tourismus hat die EU inzwischen zum Glück beseitigt", sagt Kay Nehm, der Präsident des Verkehrsgerichtstages. Einen Grund zur Zufriedenheit sieht er trotzdem nicht.

Eine Rolle spielt dabei auch die sogenannte 185-Tage-Frist. Wer nach einem Führerschein-Entzug in Deutschland ein halbes Jahr in einem anderen Land der EU gelebt hat, kann dort die Fahrerlaubnis wieder erwerben - und damit in Deutschland fahren, ohne die vorgeschriebene, umgangssprachlich "Idiotentest" genannte, Untersuchung bestanden zu haben.

Nehm hat das Thema Führerschein-Tourismus deshalb auf die Tagesordnung des Verkehrsgerichtstages (VGT) setzen lassen. Die 53. Auflage des Verkehrsexperten-Treffens wird am Donnerstag in Goslar offiziell eröffnet.

Nicht nur Nehm sieht das Problem. Die Voraussetzungen zum erneuten Erwerb einer Fahrerlaubnis seien in den verschiedenen Staaten jedenfalls sehr unterschiedlich, bemängelt der Automobilclub von Deutschland (AvD). In Deutschland sei nach einem alkohol- oder drogenbedingten Führerschein-Entzug die medizinisch-psychologische Untersuchung in jedem Fall fällig. Im Ausland sei der "Idiotentest" dagegen keine Pflicht. Ungeeignete Fahrer dürften aus Gründen der Verkehrssicherheit aber keinen Führerschein bekommen, fordert der AvD.

"Wir brauchen einen europäischen Standard"

Auch der Auto Club Europa (ACE) sieht Handlungsbedarf: Mit der jüngsten EU-Führerscheinrichtlinie werde die Erschleichung eines Führerscheins im EU-Ausland zwar formal unterbunden, rechtlich lasse sich dies aber nicht immer umsetzen, bemängelt ACE-Jurist Sammy Urcun. Es sei noch immer möglich, sich bei Verlust des Führerscheins in Deutschland eine Fahrerlaubnis in anderen Ländern zu besorgen. "Wir brauchen endlich einen europäischen Standard, der überall gilt." Dies diene der Verkehrssicherheit. Die Eignungsanforderungen für die Neuerteilung eines Führerscheins in den EU-Staaten müssten vereinheitlicht werden.

Der AvD verlangt darüber hinaus ein zentrales elektronisches Führerschein-Register für Europa, damit für jeden Bürger nur ein Führerschein ausgegeben werden kann. Nur damit könne der Führerschein-Tourismus wirksam bekämpft und eingedämmt werden. VGT-Präsident Nehm sieht es ähnlich: "Ein Register wäre sicher vernünftig."

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist darauf hin, dass deutsche Behörden einen in anderen EU-Staaten erworbenen Führerschein anerkennen müssen, unabhängig davon, ob gegen den Fahrer in Deutschland noch Auflagen für eine medizinisch-psychologische Untersuchung bestehen. Im Übrigen, sagt der Verkehrsjurist Andreas Krämer, sei nicht erwiesen, dass Autofahrer mit Führerschein aus anderen EU-Mitgliedstaaten schlechter fahren als ihre Mitstreiter mit einem deutschen Führerschein.

dpa/avp/LTO-Redaktion

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Verkehrsgerichtstag zu Führerschein-Tourismus: . In: Legal Tribune Online, 28.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14500 (abgerufen am: 09.12.2025 )

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