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EU-Parlament nimmt Gesetzesvorschlag an: Grenzüberschreitendes Erben wird einfacher

13.03.2012

Heiratet eine Deutsche einen Italiener und lassen sich beide in Belgien nieder, kann die Frau künftig selbst entscheiden, ob ihre Nachkommen und Verwandten nach deutschem oder belgischem Recht erben werden. Dies entschied das Europäische Parlament am Dienstag.

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Mit der neuen Verordnung sollen Rechtskonflikte in jenen Erbschaftsfällen vermieden werden, in denen Rechtssysteme von mehr als einem EU-Mitgliedsstaat zur Anwendung kommen könnten.

Nach dem Berichterstatter Kurt Lechner (EVP, DE) betreffen grenzüberschreitende Abwicklungen mittlerweile zehn Prozent aller Erbschaften in Europa, das sind fast 450.000 Fälle bei einem jährlichen Gesamtwert von rund 123 Milliarden Euro.

Durch die EU-weiten Kriterien soll festgelegt werden, welches nationale Rechtssystem in jenen Fällen zur Anwendung kommt, die mehr als ein Mitgliedsland betreffen. Dies soll künftig kostspielige Rechtsstreitigkeiten verhindern und den Erben die administrative Abwicklung erleichtern.

Europäisches Nachlasszeugnis wird eingeführt

Die neue Verordnung sieht auch die Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses vor, das es dem Erblasser ermöglicht, die gerichtliche Zuständigkeit vorab klar festzulegen. Dies soll die Rechte der Erben und anderer Parteien, etwa Gläubiger, schützen.

Im Vereinigten Königreich und in Irland wird die Verordnung nicht zur Anwendung kommen, da ihre jeweiligen Regierungen von ihrem "Opt-out"-Recht Gebrauch machen wollen.

Der vom Parlament angenommene Text wird nun dem Rat vorgelegt, der seine Position festzulegen hat. Die beiden Institutionen streben eine Einigung in zweiter Lesung an.

Europäisches Parlament/tko/LTO-Redaktion

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EU-Parlament nimmt Gesetzesvorschlag an: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5771 (abgerufen am: 13.01.2026 )

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