Druckversion
Freitag, 7.11.2025, 12:26 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-schlussantraege-c32016-generalanwalt-szpunar-frankreich-durfte-uber-pop-verbieten
Fenster schließen
Artikel drucken
23360

EuGH-Schlussanträge: Fran­k­reich durfte Uber ver­bieten

04.07.2017

Autofahrer öffnet Uber-App (Symbol)

© makistock - stock.adobe.com

Der Fahrdienst-Vermittler Uber hatte auch in Frankreich nur kurzweilig Erfolg: Schnell reagierten die Behörden mit einem Verbot der Dienstleistung und strafrechtlicher Verfolgung. Dazu waren sie auch berechtigt, so der EuGH-Generalanwalt.

Anzeige

Nach Ansicht von Generalanwalt Maciej Szpunar dürfen Mitgliedstaaten der EU rechtswidrige Beförderungstätigkeiten des Dienstes Uber verbieten und strafrechtlich verfolgen. Nationale Gesetze, auf welche die Behörden der Mitgliedstaaten ihr Vorgehen stützen, müssen seiner Auffassung nach auch nicht zuvor der Kommission angezeigt werden, meint Szpunar in seinen Schlussanträgen vom Dienstag (Az. Rechtssache C-320/16).

Hintergrund des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist ein Rechtsstreit zwischen Uber und den französischen Behörden. Diese verfolgen den Anbieter strafrechtlich aufgrund seines inzwischen eingestellten Services, mit dem über die Smartphone-App "Uber Pop" Kunden mit Fahrern zusammengeführt werden. In Frankreich wurde das Geschäftsmodell verboten, weil es sich dabei nicht um Berufskraftfahrer handelt, sondern um Privatleute, die Passagiere meist mit ihren eigenen Autos befördern.

Französische Norm ist keine "technische Vorschrift"

Gestritten wird über eine Feinheit des EU-Rechts. Nach Ansicht von Uber ist das Vorgehen der französischen Behörden nicht mit der EU-Richtlinie über Normen und technische Vorschriften zu vereinbaren (98/34/EG). Der Fahrdienstleistungsvermittler ist dabei der Auffassung, als Anbieter eines Internet-Dienstes unter diese Richtlinie zu fallen.

Danach müssen die Mitgliedstaaten alle (auch geplanten) technischen Vorschriften der Kommission schon mit dem entsprechenden Gesetzentwurf vorab melden. Doch gerade den Entwurf, auf den sich die französischen Behörden bei der strafrechtlichen Verfolgung von Vermittlungen über Uper Pop stützen, hätten die Behörden der Kommission nicht ordnungsgemäß vorgelegt, so das Unternehmen.

Dazu waren sie aber auch gar nicht verpflichtet, führt Szpunar in seinen Schlussanträgen aus. Bei der betreffenden französischen Regelung handele es sich gerade nicht um eine technische Vorschrift, die unmittelbar einen Dienst der Informationsgesellschaft betreffe. Vielmehr gehöre der Dienst von Uber zum Verkehrssektor und falle damit nicht in den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie.

Keine Erweiterung der Mitteilungspflicht

Zu dem Ergebnis, dass Mitgliedstaaten die "rechtswidrige Ausübung der  Beförderungstätigkeit" verbieten dürfen, kommt Szpunar aber auch unabhängig davon, ob der Dienst unter die Richtlinie fällt oder nicht. Es liege nämlich jedenfalls keine "technische Vorschrift" im Sinne der Richtlinie vor, wenn die Tätigkeit eines Vermittlers wie Uber verboten und geahndet werde. Eine Mitteilung des Gesetzesentwurfs an die Kommission sei daher auch nicht erforderlich.

Die Mitteilungspflicht gelte unter anderem nur für technische Vorschriften, die ausdrücklich und gezielt den Zugang zu den Aktivitäten der Dienste der Informationsgesellschaft und deren Betreibung regelten. Die hier in Rede stehende französische Regelung betreffe die Dienste der Informationsgesellschaft aber nur nebensächlich. Hauptsächlich berühren würde sie einen solchen Dienst dann, wenn die Regelung die Tätigkeit des Zusammenführens von Kunden mit Beförderungsdienstleistern allgemein verbieten oder auf andere Art und Weise regeln würde. Die französische gesetzliche Grundlage ziele aber nur darauf ab, die Effektivität der Vorschriften über Dienste im Verkehrssektor sicherzustellen.

Szpunar argumentiert weiter, es könne sich nicht schon deshalb um eine technische Vorschrift im Sinne der Richtlinie handeln, weil die Vermittlung elektronisch erfolge. Dies würde zu einer unangemessenen Erweiterung der Mitteilungspflicht führen.

Europaweite Niederlagen für Uber

Der Generalanwalt hatte Mitte Mai schon in einem spanischen Fall gegen Uber die Schlussanträge verfasst und erklärt, der Fahrdienstvermittler müsse als Unternehmen des Verkehrssektors betrachtet werden. Auch in dem Fall steht das Urteil noch aus. Der EuGH ist an die Schlussanträge des jeweils zuständigen Generalanwalts nicht gebunden, folgt ihnen aber oft.

Uber wurde nach gerichtlichen Niederlagen in großen Teilen Europas - darunter auch Deutschland - eingestellt und ist nur noch in einigen wenigen Ländern verfügbar. Hierzulande hatte es bereits von Beginn an Zweifel an der Rechtmäßigkeit von UberPop gegeben.

nas/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH-Schlussanträge: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23360 (abgerufen am: 10.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Europa
    • Straftaten
    • Straßenverkehr
    • uber
    • Unternehmen
    • Verkehr
    • Verkehrssicherheit
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Ein Wels (Silurus glanis), Waller, in einer dunklen Unterwasserhöhle, umgeben von Fels und Muscheln 10.11.2025
Tierschutz

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein:

Schüsse auf Wels vom Brom­bachsee gerecht­fer­tigt

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen: Ein zwei Meter langer Wels griff im Sommer Badende im Brombachsee an. Ein Polizist zückte seine Dienstwaffe, ein Angler tötete das Tier – laut Staatsanwaltschaft Ansbach war das in Ordnung.

Artikel lesen
Verbindungsstudenten mit bunten Kappen 08.11.2025
Anzeige

Anzeige gegen Marburger Verbindungsstudenten wegen Duell:

Fechten um die Ehre – ist das strafbar?

Hat in Marburg ein illegales Fechtduell stattgefunden? Verbindungsstudenten sollen einen Ehrenhändel ausgetragen haben, die Linke hat Anzeige erstattet. Lorenz Bode erklärt, warum es immer noch auf ein BGH-Urteil von 1953 ankommt.

Artikel lesen
Ein fliegender Fasan 07.11.2025
Nachrichten

OLG Oldenburg zur Betriebsgefahr bei Motorrädern:

Ein flie­gender Fasan ist keine höhere Gewalt

Für Unfallschäden hat das Straßenverkehrsrecht eigentlich eine klare Haftungsverteilung. Aber wer haftet, wenn der Beifahrer auf einem Motorrad stürzt, weil ein Fasan gegen seinen Helm fliegt? Damit hat sich das OLG Oldenburg beschäftigt.

Artikel lesen
Christina Block und ihr Verteidiger Dr. Ingo Bott am 20. Verhandlungstag vor dem LG Hamburg 06.11.2025
Prominente

Kindesentziehungsprozess gegen Christina Block:

Wer hat mit der israe­li­schen Sicher­heits­firma gespro­chen?

20. Tag im Block-Prozess: Gericht und Staatsanwaltschaft würgen eine Erklärung Christina Blocks ab. Außerdem berichten Zeugen von ungewöhnlichen Hotelübernachtungen im Elysee-Hotel. Wer hatte Kontakt zur israelischen Sicherheitsfirma?

Artikel lesen
Mann fotografiert einen Falschparker mit seinem Smartphone. 06.11.2025
Datenschutz

Vom Hilfssheriff zum Datensünder:

Falsch­parker-Melder muss 100 Euro Scha­dens­er­satz zahlen

Ein Mann meldet per App einen Falschparker – und schießt dabei übers Ziel hinaus. Weil er auch den Beifahrer fotografierte, muss er 100 Euro Schadensersatz und die gegnerischen Anwaltskosten von über 600 Euro zahlen, so das OLG Dresden.

Artikel lesen
Cannabis 06.11.2025
Cannabis-Legalisierung

AG Hamburg-Wandsbek verhängt Fahrverbot:

"Cannabis-Aus­weis" nach Zoom-Sprech­stunde genügt nicht

In Ausnahmefällen dürfen Menschen auch nach Cannabiskonsum noch Autofahren. Hierfür gelten aber strenge Voraussetzungen, die das AG Hamburg-Wandsbek nun konkretisierte. Freifahrtscheinen per Zoom erteilte es eine Absage.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Mid-Le­vel As­so­cia­tes | Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von DLA Piper UK LLP
Pro Bo­no Re­fe­ren­dar (m/w/x)

DLA Piper UK LLP , Köln

Logo von ARNECKE SIBETH DABELSTEIN
Rechts­an­walt (m/w/d) Offs­ho­re-Wind, ma­riti­mes Wirt­schafts­recht (Cor­po­ra­te)...

ARNECKE SIBETH DABELSTEIN , Ham­burg

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Mün­chen Früh­jahr...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Mün­chen

Logo von Stiftung Umweltenergierecht
ei­ne Ju­ris­tin/ei­nen Ju­ris­ten (m/w/d) als Wis­sen­schaft­ler in Voll- oder...

Stiftung Umweltenergierecht , Würz­burg

Logo von DLA Piper UK LLP
Pro Bo­no Re­fe­ren­dar (m/w/x)

DLA Piper UK LLP , Mün­chen

Logo von DLA Piper UK LLP
Pro Bo­no Re­fe­ren­dar (m/w/x)

DLA Piper UK LLP , Düs­sel­dorf

Logo von DLA Piper UK LLP
Pro Bo­no Re­fe­ren­dar (m/w/x)

DLA Piper UK LLP , Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Fieldfisher
Real Estate Praxis Update: Der Blick ausländischer Investoren auf den Immobilienmarkt Deutschland

13.11.2025, Hamburg

Logo von e-fellows.net GmbH & Co. KG
LL.M. Day München

22.11.2025, München

§ 15 FAO - Designrecht / Produktschutz

10.11.2025, Hamburg

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Update EUPTD, Equal Pay und Entgelttransparenz November 2025: Ein Status Quo-Bericht

12.11.2025

NomosWebinar: Umweltbezogenes Produkt- und Lieferkettenrecht

12.11.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH