Druckversion
Montag, 13.04.2026, 23:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eugh-c72317-luftverschmutzung-grenzwerte-durchschnitt-messstationen-standort
Fenster schließen
Artikel drucken
36105

EuGH zur Messung der Luftqualität: Durch­schnitt war ges­tern

26.06.2019

Messstation

© endstern - stock.adobe.com

Der EuGH hat ein Grundsatzurteil zur Schadstoffmessung gefällt: Schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstationen gelte als Verstoß und jeder könne deren Standort gerichtlich überprüfen lassen.

Anzeige

Schlechte Luft in der Innenstadt, Kritik aus Brüssel, Fahrverbote: Deutschland und andere Staaten stehen unter Druck, weil in Dutzenden Städten der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten wird. Aber wird überhaupt richtig gemessen? Und wie schlimm ist es, wenn an einem einzigen Punkt ein Grenzwert gerissen wird? Zur Messung von Luftschadstoffen in Europa hat der Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nun ein Grundsatzurteil gefällt – und den Mitgliedsstaaten strenge Vorgaben gemacht (Urt. v. 26.06.2019, Rechtssache C-723/17).

Schon die Überschreitung von Grenzwerten an einzelnen Messstellen gelte als Verstoß gegen EU-Regeln, befanden die obersten Richter am Mittwoch in Luxemburg. Bürger können zudem bei Gericht überprüfen lassen, ob Messstationen richtig platziert sind.

Jeder einzelne Messpunkt ist entscheidend

Im konkreten Fall hatten mehrere Brüsseler Bürger und die Umweltorganisation ClientEarth in Belgien geklagt, weil in der Hauptstadt aus ihrer Sicht zu wenig gegen schmutzige Luft tut getan wird. Formal geht es darum, ob der Brüsseler Luftreinhalteplan EU-Recht genügt. Das zuständige belgische Gericht bat den EuGH bei zwei Fragen um Auslegung der EU-Richtlinie über Luftqualität: Können Bürger gerichtlich überprüfen lassen, ob an der richtigen Stelle gemessen wird? Und ist ein zu hohes Ergebnis für Stickstoffdioxid, Feinstaub oder andere Schadstoffe an einem einzigen Messpunkt schon eine Verletzung des EU-Grenzwerts?

Die zuständige Generalanwältin Juliane Kokott hatte in einem Gutachten im Februar dafür plädiert, ein Klagerecht einzelner betroffener Bürger zu bestätigen. Zudem soll aus ihrer Sicht tatsächlich der Wert einer einzelnen Messstation maßgeblich für Grenzwertverletzungen sein, nicht der Mittelwert mehrerer Punkte. Kokott argumentierte, dass überall, wo Grenzwerte überschritten werden, Gesundheitsfolgen zu befürchten seien.

Dem schlossen sich die Luxemburger Richter nun im Ergebnis an. Sie befanden, dass schon ein überhöhter Wert von Feinstaub, Stickstoffdioxid oder anderen in der EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa genannte Schadstoffe an einzelnen Messstationen als Verstoß gelte. Denn dort drohten Gesundheitsschäden. Durchschnittswerte für ein größeres Gebiet oder einen Ballungsraum hätten wenig Aussagekraft.

Jeder einzelne Bürger kann klagen

Die Richtlinie sähe zudem vor, dass Messstationen so einzurichten seien, dass sie Informationen über die am stärksten belasteten Orte lieferten, erklärten die Luxemburger Richter weiter. Die nationalen Behörden müssten die Standorte also so auswählen, dass die Gefahr unbemerkter Überschreitungen von Grenzwerten minimiert werde.

Damit steht den Behörden zwar ein Ermessen hinsichtlich der Wahl des Standorts zu. Dieses sei aber gerichtlich überprüfbar, so der EuGH. Jeder Einzelne könne also bei den nationalen Gerichten sicherstellen lassen, dass die Messstellen nach den in der Richtlinie festgelegten Kriterien eingerichtet wurden. Die Gerichte dürften gegenüber den Behörden dann alle erforderlichen Maßnahmen treffen.

Die Platzierung von Messstellen und die Spielräume bei der Einhaltung von Grenzwerten sind in der Debatte über Diesel-Fahrverbote auch in Deutschland immer wieder umstritten. In Deutschland werden an vielen Stellen Schadstoffwerte überschritten. 2018 wurde dem Umweltbundesamt zufolge in 57 Städten gegen den EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid verstoßen. CSU-Politiker äußerten in der Vergangenheit immer wieder Zweifel an der Platzierung der Apparate und der Aussagekraft der Messwerte. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer kritisierte etwa, dass Geräte direkt an Kreuzungen oder Busbahnhöfen aufgebaut würden.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

EuGH zur Messung der Luftqualität: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36105 (abgerufen am: 13.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Auto
    • Fahrverbot
    • Immissionen
    • Umweltschutz
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Wal "Timmy" ist seit über zwölf Tagen gestrandet 13.04.2026
Tierschutz

Recht auf Rettung?:

Warum die Tier­f­reunde von Wal "Timmy" vor Gericht schei­tern

Mehrere Privatpersonen und ein Verein wollen den in der Ostsee gestrandeten Buckelwal doch noch retten lassen, obwohl die Landesregierung die Rettungsmaßnahmen eingestellt hat. Acht entsprechende Anträge lehnte das VG Schwerin nun aber ab.

Artikel lesen
Kerzen und Blumenkränze am Unfallort in Moers, 29.04.2019. 08.04.2026
Ausweisung

VG Düsseldorf zum "Raser von Moers":

Aus­wei­sung nach ille­galem Auto­rennen recht­mäßig

Nach einer Verurteilung wegen eines illegalen Autorennens ordnete das Amt die Ausweisung eines Mannes in den Kosovo an. Zu Recht, befand das VG Düsseldorf, und begründete das mit der Rücksichtslosigkeit der Tat.

Artikel lesen
Die Unfallstelle in Ludwigsburg 07.04.2026
Mord

LG Stuttgart zu Raserfall:

Mor­dur­teile nach ille­galem Auto­rennen mit zwei Toten

Nach einem illegalen Autorennen hat das LG Stuttgart die Angeklagten wegen Mordes verurteilt. Zwei unbeteiligte junge Frauen wurden bei dem Rennen getötet.

Artikel lesen
Ein Gleitschirmflieger vor Windrädern 24.03.2026
Windräder

OVG zu immissionsschutzrechtlicher Genehmigung:

Gleit­schirm­f­lieger müssen Wind­park hin­nehmen

Seit 30 Jahren starten im Sauerland Drachenflieger von einem bestimmten Platz. Jetzt befürchten die Flieger Einschränkungen durch einen Windpark in der Nähe – doch dessen Betrieb müssen sie hinnehmen, so das OVG NRW. 

Artikel lesen
Aktenordner zu DUH-Klimaklagen beim BGH 23.03.2026
Klimaschutz

DUH-Klimaklagen scheitern vorm BGH:

Kein Ver­b­renner-Aus für BMW und Mer­cedes ab 2030

Drei Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe wollten in Karlsruhe ein Verbrenner-Aus ab 2030 für zwei deutsche Autohersteller durchsetzen. Der BGH sieht aber einzig den Gesetzgeber in der Verantwortung.

Artikel lesen
Ein ziemlich vollgeparkter Parkplatz 10.03.2026
Auto

Amtsgericht München:

Rück­sichts­lose Falsch­par­kerin trägt Mit­schuld an Unfall

Nur weil es auf einem Parkplatz keine Fahrbahnmarkierungen gibt, heißt das nicht, dass Autofahrer parken dürfen, wie sie wollen. Rücksichtnahme bleibt stets geboten, stellt das AG München klar. Vom geparkten Auto gehe eine Betriebsgefahr aus.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Simmons & Simmons
Rechts­an­walt / As­so­cia­te für den Be­reich Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry und...

Simmons & Simmons, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Ber­lin

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Rechts­an­walt (m/w/d) Re­struk­tu­rie­rung und In­sol­venz­recht

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes En­er­gie- und...

Becker Büttner Held, Stutt­gart

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Steu­er­recht

Gleiss Lutz, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Real Es­ta­te In­vest­ments (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Kar­tell­recht

Hengeler Mueller, Brüs­sel

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Zi­vil-, Han­dels- und Ver­triebs­kar­tell­recht...

Noerr, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
VPP-Frühjahrsfachtagung 2026

23.04.2026, Dortmund

Gestaltungssichere Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

14.04.2026

Update 2026: SGB II-Leistungsausschluss für (EU-)Ausländer – Grundlagen & Profiwissen

13.04.2026

Kongress Arbeitsrecht

14.04.2026, Berlin

Mittel zur Reduzierung erbrechtlicher Ansprüche

13.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH