Druckversion
Dienstag, 16.12.2025, 12:49 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/eu-mitgliedstaaten-umweltminister-einig-klimapaket-klimaschutz-verbrenner-aus-emissionshandel-klimasozialfonds
Fenster schließen
Artikel drucken
48880

Verbrenner-Aus, mehr Emissionshandel, Klimasozialfonds: EU einigt sich auf wich­tige Teile des Kli­ma­pa­kets

29.06.2022

Straßenverkehr

Rund 20 Prozent der EU-Co2-Emissionen entstehen im Straßenverkehr. Das nun beschlossene Verbrenner-Aus wird dennoch von Umweltverbänden kritisiert. Foto: Nady - stock.adobe.com

Bis in die Nacht verhandelten die EU-Umweltminister über Elemente eines Klimaschutzpakets. Am Ende steht ein Kompromiss, der deutliche Einschränkungen für neue Autos mit Verbrenner vorsieht, sowie eine Reform des Emissionshandels.

Anzeige

Die Verhandlungen über wichtige Teile des EU-Pakets zum Kampf gegen den Klimawandel können in die nächste Runde gehen. Die Umweltminister:innen der EU-Länder einigten sich in der Nacht zum Mittwoch unter anderem auf eine gemeinsame Position zur Reform des Emissionshandels und zu einem Verbot von Verbrennungsmotoren. Verbraucher:innen sollen durch den Klimasozialfonds entlastet werden. Die Gesetze wurden von der EU-Kommission vorgeschlagen, um die Klima-Ziele einzuhalten, und können nun mit dem Europäischen Parlament verhandelt werden. Dann können sie in Kraft treten. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte nach der Einigung der EU-Länder: "Das ist das größte Klimaschutzpaket, das seit 15 Jahren in Europa geschmiedet wurde."

Ziel ist es, den Klimawandel möglichst bei 1,5 Grad Celsius zu begrenzen und Emissionen von klimaschädlichen Treibhausgasen wie Kohlendioxid (CO2) radikal zu reduzieren. Die EU hat sich vorgenommen, klimaschädliche Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 klimaneutral zu werden. Die folgenden Gesetze sollen helfen, das zu erreichen.

Einschränkungen für Autos mit Verbrenner

Rund 20 Prozent der EU-CO2-Emissionen entstehen im Straßenverkehr, wie der liberale Abgeordnete Jan Huitema betont. Die sogenannten CO2-Flottengrenzwerte für Autos und Transporter sollen ab 2035 auf null sinken - was bedeutet, dass die Neuwagen beim Fahren kein CO2 ausstoßen dürften. Für herkömmlich betriebene neue Autos ist das dann das Aus. Schon zugelassene Fahrzeuge dürften weiter fahren. Zudem soll die EU-Kommission prüfen, ob es Ausnahmen für Verbrenner geben könnte, die mit synthetischen Kraftstoffen betrieben werden. Das EU-Parlament ist bei den Forderungen deutlicher und will faktisch das Verbrenner-Aus.

Umweltverbände haben die Entscheidung der EU-Staaten zum Verbrenner bemängelt. Kritisiert wurde vor allem, dass Verbrenner-Autos nach 2035 eine Zukunft mit E-Fuels habe sollen. "E-Fuels sind eine Scheinlösung, sie sind ineffizient, nicht automatisch klimaneutral und werden auf absehbare Zeit teuer sowie begrenzt verfügbar bleiben", sagte Antje von Broock, Geschäftsführerin des BUND, am Mittwoch in Berlin. Der geschäftsführende Greenpeace-Vorstand Martin Kaiser sprach von einem "Luftschloss" und einem verwässerten Verbrenner-Ausstieg.

Ausweitung des Emissionshandels

Herzstück der EU-Klimapolitik ist der Emissionshandel, bei dem für den Ausstoß klimaschädlicher Gase wie CO2 gezahlt werden muss. Kostenlose Zertifikate für bestimmte Unternehmen sollen schrittweise zwischen 2026 und 2035 abgeschafft werden. Zum Ende des Zeitraums soll die Reduktion schneller erfolgen als zu Beginn. Das EU-Parlament hatte sich dafür ausgesprochen, diese Vergabe ab 2027 nach und nach auslaufen und dann ab 2032 ganz entfallen zu lassen.

Das System soll nun auch auf das Heizen von Gebäuden und den Verkehr ausgeweitet werden. Dies wurde teils heftig diskutiert, weil befürchtet wird, dass Verbraucher:innen dann noch mehr fürs Heizen und Fahren zahlen müssten. In Deutschland und anderen EU-Staaten gibt es für diese Bereiche bereits einen CO2-Preis. Die Zahlungspflicht für den Austausch von klimaschädlichen Gasen galt bisher nur für die Industrie. Die EU-Parlamentarier sind dafür, dass zunächst nur bei gewerblichen Gebäuden und Verkehr bezahlt werden muss, wenn CO2 ausgestoßen wird.

Klimasozialfonds

Da für Verbraucher:innen höhere Kosten während der Energiewende anfallen können - etwa höhere Heizkosten - soll es einen Klimasozialfonds geben. Damit sollen betroffene Haushalte entlastet und langfristige Investitionen, zum Beispiel in effizientere Gebäude, finanziert werden. Auch hier könnte es jedoch Unstimmigkeiten mit dem Parlament geben. Der Fonds soll durch Einnahmen aus dem Emissionshandel finanziert werden. Nach Schätzungen des Parlaments könnten so bis zu 72 Milliarden Euro bis 2032 zusammenkommen - die EU-Länder haben sich jedoch für einen kleineren Fonds von rund 59 Milliarden Euro eingesetzt. Insbesondere Deutschland hatte dafür plädiert, den Fonds zu verkleinern. Ein zu kleiner Klimasozialfonds war am Ende auch für mehrere EU-Länder ein Grund, gegen das Paket zu stimmen. Für den Beschluss brauchte es aber keine Einstimmigkeit.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Verbrenner-Aus, mehr Emissionshandel, Klimasozialfonds: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48880 (abgerufen am: 16.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Auto
    • EU-Kommission
    • Europa
    • Klimaschutz
    • Umweltschutz
Demonstrierende fordern im Juni 2019 vor dem georgischen Parlamentsgebäude den Rücktritt von Innenminister Giorgi Gakharia und Parlamentspräsident Irakly Kobakhidze. 11.12.2025
Polizei

Gewaltsame Auflösung der georgischen Proteste:

EGMR hält Poli­zei­ein­satz für unmen­sch­liche Behand­lung

2019 löste die georgische Polizei eine 12.000-Mann-Demo gewaltsam auf. Nun traf der EGMR eine Grundsatzentscheidung. Gummigeschosse auf Demonstranten abzufeuern, sei nicht ohne Vorwarnung zulässig. Auch Journalisten müssen geschützt werden.

Artikel lesen
Eine Frau am Schreibtisch 10.12.2025
Arbeitszeit

Spanisches Gericht urteilt nach mehrfacher Abmahnung:

Zu früh beim Job, Kün­di­gung droht

Pünktlichkeit ist wichtig, doch in Spanien erhielt eine Frau die Kündigung, weil sie mehrfach zu früh zur Arbeit erschien. Denn es gab für die Mitarbeiterin um diese Zeit noch gar nichts zu tun. Wäre die Kündigung auch nach deutschem Recht möglich?

Artikel lesen
KI von Google 09.12.2025
Google

Untersuchung gegen Google eingeleitet:

EU-Kom­mis­sion ermit­telt wegen KI-Ant­worten

Wer Google eine Frage stellt, bekommt auch Antworten einer Künstlichen Intelligenz. Der US-Internetriese nutzt dafür Inhalte Dritter – und gerät daher nun ins Visier der EU-Aufsicht.

Artikel lesen
Ohne Sicherheitsvorkehrungen gießen Arbeiter in Bangladesch flüssiges Metall in Formen, um Maschinenteile herzustellen. 09.12.2025
Lieferketten

Nur noch 1.500 Unternehmen betroffen:

Wie die EU die Lie­fer­ket­ten-Richt­linie stutzen will

Die umstrittene Lieferketten-Richtlinie wird vor ihrem Geltungsstart erheblich entschärft: Die Regeln sollen nur noch für wenige große Unternehmen gelten. Auch Schadensersatzansprüche für Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern entfallen.

Artikel lesen
WhatsApp 04.12.2025
Künstliche Intelligenz

Meta droht Ärger:

EU unter­sucht KI-Zugang zu WhatsApp

Meta will KI-Anbietern Grenzen bei WhatsApp setzen. Die EU-Kommission untersucht jetzt, ob das mit dem Wettbewerbsrecht vereinbar ist.

Artikel lesen
EU-Parlament (Straßburg) 03.12.2025
Korruption

Verhandlungen von Rat und Parlament erfolgreich:

EU einigt sich auf gemein­same Anti-Kor­rup­ti­ons­ge­setze

Einheitliche Strafen: Die Mitgliedsländer und das EU-Parlament einigen sich auf Standards im Kampf gegen Korruption. Manchen geht die Einigung aber nicht weit genug.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg
Voll­ju­rist:in­nen (m/w/d) - Trainee­pro­gramm für an­ge­hen­de...

Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg , Ham­burg

Logo von Clarios Germany GmbH & Co. KG
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on

Clarios Germany GmbH & Co. KG , Han­no­ver

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Mid-Le­vel As­so­cia­tes | Tra­de, Com­p­li­an­ce & In­ves­ti­ga­ti­on | Ber­lin

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Ber­lin

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Risikoorientierte Bilanzanalyse für Juristen (5 Zeitstunden)

16.12.2025

Miet- und Bauprozessrecht III – Besondere Verfahrensarten und elektronischer Rechtsverkehr

16.12.2025

Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Organen jur. Personen & faktischer Geschäftsführer

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH