Nach jahrelanger Verzögerung will Deutschland die Konvention der Vereinten Nationen gegen Korruption ratifizieren. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf auf den Weg.
Das UN-Übereinkommen von 2003 verpflichtet die beteiligten Länder unter anderem zur Bestrafung verschiedener Formen von Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Kooperation in diesem Bereich.
Bislang haben 171 der 193 UN-Mitgliedsstaaten die Konvention ratifiziert. Deutschland gehört noch nicht dazu und befindet sich damit in der Gesellschaft von Staaten wie Nordkorea, dem Sudan, Syrien oder Somalia. Jahrelang fehlte in Deutschland eine ausreichende gesetzliche Regelung gegen Abgeordnetenbestechung. Die Vorgaben der UN-Konvention waren daher nicht erfüllt.
Im Februar hatte der Bundestag schließlich schärfere Regeln
beschlossen: Bestechung und Bestechlichkeit von Parlamentariern kann künftig mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Damit ist der Weg frei für die Ratifizierung der UN-Konvention.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, wenn die Neuregelung zur Abgeordnetenbestechung am 1. September in Kraft trete, werde das deutsche Recht vollständig den Vorgaben des UN-Übereinkommens entsprechen. Es sei davon auszugehen, dass die Ratifizierung vor dem anstehenden G20-Gipfel im November erfolge.
dpa/una/LTO-Redaktion
Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12122 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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