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Vorschlag der EU-Kommission: Recht auf Repa­ratur für Ver­brau­cher

22.03.2023

Reparatur Handwerker

Auf einer nationalen Online-Vermittlungsplattform sollen sich Bürgerinnen und Bürger über Reparaturdienste und Verkäufer überholter Waren informieren können. Foto: Ivan Kruk/stock.adobe.com

Künftig soll es für Verbraucher einfacher werden, Produkte reparieren zu lassen. Sie sollen ein "Recht auf Reparatur" bekommen. Mit dem neuen Vorhaben der EU-Kommission soll außerdem die Umwelt geschützt werden.

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Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge ein sogenanntes Recht auf Reparatur für Geräte wie Staubsauger und Waschmaschinen bekommen. "Mit dem Vorschlag wird es für die Verbraucher einfacher und kostengünstiger, Waren zu reparieren statt zu ersetzen", teilte die EU-Kommission am Mittwoch mit. Der Vorschlag werde dafür sorgen, dass mehr Produkte innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit repariert werden, hieß es. So soll verhindert werden, dass Produkte unnötig weggeworfen werden.

Nach Ablauf der Garantie sollen durch das Vorhaben zudem einfachere und kostengünstigere Möglichkeiten geschaffen werden, technisch reparierbare Produkte wie Staubsauger, Spül- und Waschmaschinen sowie zu einem späteren Zeitpunkt Tablets und Smartphones zu reparieren. So sollen Käufer für fünf bis zehn Jahre bei Herstellern einfordern können, dass Produkte, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind, auch repariert werden. Von den geplanten Regeln soll es aber auch Ausnahmen geben. Konkret heißt es: "Im Rahmen der gesetzlichen Garantie sind die Verkäufer verpflichtet, eine Reparatur anzubieten, es sei denn, sie ist teurer als ein Austausch."

"Umkehr von der Wegwerfgesellschaft"

Darüber hinaus sollen Hersteller informieren, welche Produkte sie selbst reparieren müssen. Auf einer nationalen Online-Vermittlungsplattform sollen sich Bürgerinnen und Bürger über Reparaturdienste und Verkäufer überholter Waren informieren können.

Über die Vorschläge müssen nun das Europaparlament und die EU-Staaten beraten und einen Kompromiss zu den Vorschlägen aushandeln. Bis Verbraucherinnen und Verbraucher von dem Vorhaben profitieren, dürfte also noch etwas Zeit vergehen.

Neben Verbrauchern soll auch die Umwelt von dem Vorhaben profitieren. Die Kommission argumentiert, dass weniger weggeworfene Produkte auch weniger Abfall und weniger Materialien zur Herstellung bedeuten würden. Somit fielen auch weniger Treibhausgasemissionen an. Geschätzt sollen über 15 Jahre 18,5 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen, 1,8 Millionen Tonnen Ressourcen und Abfall in Höhe von 3 Millionen Tonnen eingespart werden.

Auch ein Vorhaben der Ampel

Auch die Ampel hat sich das Thema eigentlich vorgenommen. Im Koalitionsvertrag hat sie vereinbart, die Lebensdauer und die Reparierbarkeit eines Produktes zum erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft zu machen. Wie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) auf seiner Website informiert, wolle man sich dafür einsetzen, ambitionierte Maßnahmen auf nationaler und auf europäischer Ebene durchzusetzen, um die Reparierbarkeit von Produkten zu fördern. Ziel sei es, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und eine Umkehr von der Wegwerfgesellschaft hin zu einer Gesellschaft, die Produkte wertschätzt, zu schaffen. Ansatzpunkte gebe es beim ökologischen Produktdesign, beim Warenkaufrecht und durch finanzielle Förderungen.

Wann es zu einer nationalen Gesetzesinitiative kommt, ist noch offen.

dpa/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

Vorschlag der EU-Kommission: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51376 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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