Nach langen Ermittlungen erhebt die Staatsanwaltschaft Hannover jetzt Anklage. In einer Sicherungskopie seiner Daten sollen Internet-Links zu Kinderpornos gefunden worden sein. Für den Besitz von kinderpornografischem Material kann eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.
Dem ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy soll wegen des Besitzes von kinderpornografischen Fotos und Videos der Prozess gemacht werden. Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa Anklage gegen den 44-Jährigen. Die Anklageschrift sollte am Donnerstagvormittag an das zuständige Gericht gehen. Die Staatsanwaltschaft wollte zunächst aber keine Stellungnahme abgeben.
Die Anklage basiert demnach auf Links zu kinderpornografischen Internetseiten, die die Ermittler in einer Sicherungskopie eines verschwundenen Laptops von Edathy gefunden hatten. Der SPD-Politiker hatte den Computer aus dem Bundestag im Februar als gestohlen gemeldet. Die Verbindungsdaten machen es den Ermittlern aber auch im Nachhinein möglich, einzelne Seitenaufrufe nachzuvollziehen.
Immunität missachtet?
Edathy, der die Vorwürfe bestreitet, hatte im Februar sein Bundestagsmandat niedergelegt. Kurz danach waren seine Wohnung und Büros in Niedersachsen und in Berlin durchsucht und Beweismaterial sichergestellt worden. Er war ins Visier der Behörden geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte. Dort soll er laut Staatsanwaltschaft zwischen 2005 und 2010 mindestens 31 Videos oder Fotosets gekauft haben. Auf diesen sollen unbekleidete Kinder im Alter zwischen 9 und 14 Jahren zu sehen gewesen sein. Gegen die Beschlüsse zur Durchsuchung seiner Wohnung hat Edathy Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht.
Edathy wirft der Staatsanwaltschaft Hannover vor, bei den Ermittlungen seine Immunität als Bundestagsabgeordneter missachtet zu haben. Außerdem beklagt er, dass die Ermittler Details der Vorwürfe an die Öffentlichkeit gegeben und damit seinen Ruf zerstört hätten. Der genaue Aufenthaltsort des früheren Bundestagabgeordneten ist unklar, laut Medienberichten soll er sich in Südeuropa aufhalten.
Haftstrafe von bis zu zwei Jahren würde drohen
Mit der Edathy-Affäre beschäftigt sich derzeit auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestages. Das Gremium soll unter anderem die Rolle des Bundeskriminalamts und anderer Behörden untersuchen und der Frage nachgehen, ob der SPD-Politiker vor den Ermittlungen gewarnt wurde.
Für den Besitz von kinderpornografischem Material kann laut Strafgesetzbuch (StGB) eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Die gerichtliche Zuständigkeit in dem Fall liegt wegen Edathys Wohnort im niedersächsischen Rehburg-Loccum im Landkreis Nienburg beim dortigen Amtsgericht oder beim Landgericht Verden. Die Richter müssen nun entscheiden, ob es zu einem Prozess gegen Edathy kommt.
Im Zuge der Affäre war im Februar Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich zurückgetreten. Der CSU-Politiker hatte noch als Bundesinnenminister den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel darüber informiert, dass der Name Edathys bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht sei. Gegen Friedrich wurden Ermittlungen wegen des Verdachts des Geheimnisverrats aufgenommen.
dpa/una/LTO-Redaktion
Nach langem Ermittlungsverfahren: . In: Legal Tribune Online, 17.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12587 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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