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BVerwG zu Facebook-Seite von Rundfunkanstalt: MDR darf Kom­men­tare ohne Sen­dungs­bezug löschen

01.12.2022

Kommentar auf Facebook

Der MDR darf Facebook-Kommentare ohne Sendungsbezug löschen. Bild: PixieMe - stock.adobe.com

Wer Facebook-Postings von Rundfunkanstalten kommentieren will, muss beim Thema bleiben. Ansonsten darf der Kommentar gelöscht werden, entschied das BVerwG am Mittwoch. 

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In einem Streit um das Löschen von Kommentaren auf seiner Facebook-Seite hat sich der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) größtenteils durchgesetzt. Ein eifriger Nutzer der Kommentarfunktion hatte dagegen geklagt, dass zahlreiche seiner Äußerungen unter Verweis auf die "Netiquette" des MDR gelöscht worden waren. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig entschied am Mittwoch, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten berechtigt sind, Kommentare ohne Sendungsbezug zu löschen (Urt. v. 30.11.2022, Az. 6 C 12.20).

Der Nutzer hatte schon in den beiden Vorinstanzen überwiegend keinen Erfolg. Die meisten seiner Äußerungen waren Kritik an der Löschungspraxis des MDR. Er hatte aber auch zum Beispiel unter einem Beitrag über ein Massensterben bei Amseln einen Kommentar mit Bezug zu Flüchtlingen abgegeben.

Nur bei einem von 14 gelöschten Kommentaren hatte der Mann vor dem Oberverwaltungsgericht Recht bekommen. Das BVerwG entschied nun zu einer weiteren Äußerung, dass deren Löschung rechtswidrig war. Darin hatte sich der Kläger unter einem Beitrag über eine Razzia gegen Neonazis zu islamistischem Terrorismus geäußert.

Das Löschen der Kommentare sei ein Eingriff in die Meinungsfreiheit, entschied das BVerwG. Dieser Eingriff sei allerdings gerechtfertigt, weil der MDR an die Vorgaben des damals geltenden Rundfunkstaatsvertrags gebunden war. Der schrieb vor, dass Chats und Foren ohne Sendungsbezug unzulässig sind. Dieses Verbot erstrecke sich auf die Kommentare der Nutzer. Die gelöschten Äußerungen des Mannes hätten überwiegend keinen Bezug zu den Beiträgen gehabt, unter denen er kommentierte. Der MDR sei zur Löschung dieser Posts berechtigt gewesen und habe den Mann weder vorher anhören noch nachträglich benachrichtigen müssen, so das BVerwG.

Der MDR beschäftigt nach Angaben seiner Juristen zehn Redakteurinnen und Redakteure, die Social-Media-Posts sichten. In den vergangenen beiden Kalenderjahren seien das monatlich rund 40.000 Kommentare gewesen. Eine Moderation müsse es geben, sonst würden die Foren extrem schnell ausufern und sich von den eigentlichen Themen entfernen.

Der MDR wurde vor Gericht von Dr. Martin Diesbach und Dr. Klaus Jankowski von SKW Schwarz vertreten. "Das Bundesverwaltungsgericht hat erfreulicherweise bestätigt, dass Rundfunkanstalten, die Unternehmensseiten auf Facebook oder anderen Portalen betreiben, es nicht hinnehmen müssen, dass Nutzer sachfremde und unseriöse Kommentare auf ihren Seiten posten, sagte SKW Schwarz Partner Diesbach.*

dpa/acr/LTO-Redaktion

*Absatz eingefügt am Tag der Veröffentlichung, 17:23 Uhr

Beteiligte Kanzleien

SKW Schwarz

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BVerwG zu Facebook-Seite von Rundfunkanstalt: . In: Legal Tribune Online, 01.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50343 (abgerufen am: 12.05.2025 )

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