Druckversion
Sonntag, 11.05.2025, 03:53 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverfG-normenkontrolle-zensus-land-berlin-volkszaehlung-laenderfinanzausgleich
Fenster schließen
Artikel drucken
16355

Normenkontrollverfahren gegen Zensus: Land Berlin klagt gegen Volkszählung

23.07.2015

Volkszählung

(c) Thomas Reimer - fotolia.com

Zwei Jahre hat Berlin sich Zeit gelassen. Nun klagt das Land gegen die Ergebnisse der jüngsten Volkszählung. Denn die angeblich erheblich geringere Einwohnerzahl kostet Berlin Milliarden.

Anzeige

Der Berliner Senat greift den Zensus 2011 vor dem Bundesverfassungsgericht an. Der Schriftsatz sei am Vortag nach Karlsruhe abgesandt worden, teilte die Innenverwaltung am Donnerstag mit. Der rot-schwarze Senat wehre sich damit gegen das aus seiner Sicht "verfassungswidrige Gesetz, das auch erhebliche finanzielle Folgen hat", erklärte Innensenator Frank Henkel (CDU). Die Ergebnisse der Volkszählung von 2011 hätten zu teils gravierenden statistischen Korrekturen der Einwohnerzahlen in Ländern und Städten geführt.

Nach den im Mai 2013 veröffentlichten Zahlen des Zensus 2011 leben in Deutschland weitaus weniger Menschen als vermutet. Statt der bislang angenommenen Zahl von knapp 81,8 Millionen hat die Bundesrepublik demnach nur rund 80,2 Millionen Einwohner.

Bisher 1,6 Milliarden weniger aus Länderfinanzausgleich

Für Berlin wurde die Einwohnerzahl um etwa 180.000 nach unten auf 3,3 Millionen korrigiert. Das hat das Land von 2011 bis zum 30. Juni 2015 bisher 1,6 Milliarden Euro an Einnahmen im Länderfinanzausgleich gekostet, wie die Finanzverwaltung kürzlich mitgeteilt hat. Inzwischen ist Berlins Einwohnerzahl durch stetigen Zuzug auf 3,5 Millionen gestiegen.

"Der Berliner Senat hat erhebliche Zweifel sowohl an der Richtigkeit der im Zensus 2011 festgestellten amtlichen Bevölkerungszahl als auch darüber, ob diese Feststellung überhaupt auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage beruht", hieß es. Das Bundesverfassungsgericht solle in dem angestrengten Normenkontrollverfahren die Verfassungsmäßigkeit grundsätzlich klären.

Erhebungsmethode wird angezweifelt

Das werde auch den vielen Kommunen und Städten in Deutschland nützen, die ebenfalls gegen den Zensus 2011 geklagt haben oder klagen wollen, erklärt der Senat. Denn im Gegensatz zu Städten dürfe ein Bundesland "die Verfassungswidrigkeit eines Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht" überprüfen lassen.

Berlin zweifelt vor allem die Erhebungsmethode an. Erstmals sei beim Zensus 2011 eine mathematische Methode angewandt worden, die die Auswertung der Melderegister mit einer Hochrechnung von Stichproben kombiniere, rügte der Senat.

Die Stichproben seien nur in größeren Städten erhoben worden. Dagegen sei die Einwohnerzahl der kleineren Städte ausschließlich auf der Grundlage ihrer Melderegister bestimmt worden. Das mathematische Stichprobenverfahren sei nicht gerichtlich überprüfbar.

tap/dpa/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Normenkontrollverfahren gegen Zensus: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16355 (abgerufen am: 15.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Länderfinanzausgleich
    • Normenkontrolle
    • Volkszählung
Lutz Goebel, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats 10.02.2025
Gesetzgebung

Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats warnt:

"Deut­sch­lands Kom­munen leiden unter klein­tei­ligen Gesetzen"

Verwaltungsbehörden ächzen unter zu viel Bürokratie. Laut NKR-Vorsitzendem Lutz Goebel liegt das auch an schlecht gemachten Gesetzen. Diese seien nicht nur oft zu kompliziert, sondern stellten Bürger und Unternehmen unter Generalverdacht. 

Artikel lesen
Corona-Impfung 04.09.2024
Impfpflicht

VG Osnabrück legt BVerfG vor:

Ent­scheidet Karls­ruhe noch einmal zur Impfpf­licht fürs Pfle­ge­per­sonal?

2022 hat das BVerfG entschieden: Die Corona-Impfpflicht für Pfleger war rechtens. Nach Veröffentlichung der RKI-Protokolle bewertet das VG Osnabrück die Lage aber anders und ist überzeugt, dass das BVerfG noch einmal entscheiden sollte.

Artikel lesen
Lehrerin mit ihren Schülern im Klassenraum 08.03.2024
Schulen

Vorgriffsstunde hält vor dem OVG Sachsen-Anhalt stand:

Lehr­kräfte müssen eine Stunde mehr pro Woche arbeiten

An Sachsen-Anhalts Schulen fehlen viele Lehrkräfte. Um den Unterrichtsausfall zu verringern, stehen die vorhandenen Lehrer seit einem Jahr eine Stunde pro Woche länger vor den Klassen. Das OVG des Landes Sachsen-Anhalt hält das für rechtens.

Artikel lesen
Herz und Laterne 02.02.2024
Prostitution

OVG Niedersachsen zu Sperrbezirksverordnung:

Bor­delle in Braun­schweig wieder erlaubt

Die Polizei wollte Prostitution im gesamten Braunschweiger Stadtgebiet per Sperrbezirksverordnung verbieten. So leicht darf sie es sich aber nicht machen, entschied nun das OVG Niedersachsen.

Artikel lesen
Hinweisschild am Riebeckplatz 28.09.2023
Waffen

Erfolgreicher Normenkontrollantrag eines Jurastudenten:

OVG erklärt Waf­fen­ver­bots­zone in Halle für unwirksam

Per Verordnung hatte die Polizeiinspektion Halle das Führen von Waffen an einem Platz in Bahnhofsnähe verboten. Ein Student ging gegen die Verordnung vor – mit Erfolg. Das OVG sah keine Rechtsgrundlage für eine Waffenverbotszone.

Artikel lesen
Hasso Suliak 11.07.2023
Cannabis-Legalisierung

BVerfG erklärt Cannabis-Richtervorlagen für unzulässig:

Karls­ruhe ver­harrt in den 90ern

Das BVerfG hat 13 Richtervorlagen von drei Amtsgerichten zum Cannabisverbot für unzulässig erklärt. Auch wenn es dabei streng "verfassungsrechtlich" argumentiert: Ein verheerendes politisches Signal sendet das Gericht gleichwohl.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von European XFEL GmbH
La­wy­er (f/m/d)

European XFEL GmbH , Sche­ne­feld

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) All­ge­mei­nes En­er­gie- und...

Becker Büttner Held , Er­furt

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz

Gleiss Lutz , Ber­lin

Logo von Bird & Bird LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Com­mer­cial Con­tracts/Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Bird & Bird LLP , Ham­burg

Logo von Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Re­fe­rats­lei­tung (w/m/d) für das Re­fe­rat III 7 „Bör­sen­auf­sich­t“

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum , Wies­ba­den

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Dentons , Ber­lin

Logo von VirchowBund
Ver­bands­ju­rist / Ver­bands­ju­ris­tin (m/w/d)

VirchowBund , Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - Wirt­schafts­recht...

Wolters Kluwer , Hürth

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Intensiv-Webinar zur RVG-Reform 2025: Richtig Ab- und Anrechnen in der Praxis

15.05.2025

Intensiv-Webinar zur RVG-Reform 2025: Richtig Ab- und Anrechnen in der Praxis

15.05.2025

Vermögensverwaltende Personengesellschaften

15.05.2025

15. Bochumer Erbrechtssymposium - Auslegung und Anfechtung der Verfügung von Todes wegen

16.05.2025

8. Kölner Insolvenzstrafrechtstag

15.05.2025, Köln

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH