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BVerfG: Hohmann-Dennhardt und Bryde scheiden aus dem Amt

01.02.2011

Der Erste Senat des BVerfG ist im Wandel: Am Mittwoch erhalten sowohl die vor allem für das Familienrecht zuständige Christine Hohmann-Dennhardt als auch der vor allem mit dem Arbeitsrecht befasste Brun-Otto Bryde ihre Entlassungsurkunden. Ihre Nachfolge treten Gabriele Britz und Susanne Baer an.

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Dr. Christine Hohmann-Dennhardt war als Berichterstatterin vor allem für das Familiengericht, aber auch für etwas exotischere Bereiche wie das Recht der Transsexuellen zuständig. Die ehemalige hessische Minsterin der Justiz, aber auch für Wissenschaft und Kunst betreute auch Personenstands- und das Betreuungsrecht. Ferner bearbeitete sie Verfahren betreffend das Eltern- und das Erziehungsgeld.

Im Rahmen ihrer zwölfjährigen Tätigkeit beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) war die geborene Leipzigerin als Berichterstatterin an einigen wesentlichen Verfahren beteiligt, in der jüngeren Vergangenheit unter anderem an der Entscheidung zum heimlichen Vaterschaftstest (v. 13.02.2007, Az. 1 BvR 421/05), zur gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern (v. 21.07.2010, Az. 1 BvR 420/09) und aktuell auch an dem Beschluss zur Verfassungswidrigkeit des  Transsexuellengesetz (v. 11.01.2001, Az. 1 BvR 3295/07).

Nach Informationen des Manager-Magazins soll die 60-jährige Mutter zweier Kinder als neues Vorstandsmitglied beim Autokonzern Daimler gehandelt, wo sie das neu geschaffene Führungsressort Integrität und Recht übernehmen solle. Ihre Nachfolgerin Prof. Dr. Gabriele Britz stammt aus Seeheim-Juegenheim. Die 1968 geborene Professorin für
Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität in Gießen ist bekannt für ihr Engagement gegen Rassendiskriminierung. Sie wird am Mittwoch ihre Ernennungsurkunde erhalten.

Im verdienten Ruhestand: Ein Hamburger in Karlsruhe

Auch Prof. Dr. Brun-Otto Bryde, der zweite scheidende Richter des BVerfG, war in den Jahren 2000 und 2001 Mitglied im Ausschuss der Vereinten Nationen für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD).

Bryde verlässt das Bundesverfassungsgericht im Alter von 68 Jahren, der Hamburger betreute als Mitglied des Ersten Senats seit 2001  neben dem Arbeitsrecht auch die betriebliche Altersversorgung, das Recht der Arbeitnehmerüberlassung und der Ausbildungsförderung, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre, das Hochschulrecht sowie
Verfahren mit dem Schwerpunkt der Vereinigungsfreiheit.

Vor seiner richterlichen Tätigkeit lehrte der Vater zweier Kinder nicht nur an der Universität der Bundeswehr in München sowie der Justus-Liebig-Universität in Gießen, sondern war auch bereits als Prozessvertreter in wichtigen Verfahren vor dem BVerfG beteiligt. Unter anderem vertrat er den Landtag von Schleswig-Holstein im Verfahren um das Ausländerwahlrecht (BVerfGE 83, 37 ff.), die SPD-Fraktion im Verfahren um § 116 AFG (BVerfGE 92, 365 ff.), den Deutschen Bundestag im Maastricht-Verfahren (BVerfGE 89, 155 ff.) und die Bundesregierung im EALG-Verfahren (BVerfGE 102, 254 ff.).

Als Mitglied des Ersten Senats wirkte er an bedeutsamen Entscheidungen wie Benetton II (v. 11.03.2003, Az. 1 BvR 426/02) und Esra (v. 13.06.2007, Az. 1 BvR 1783/05) mit, zuletzt zum Beispiel an der Entscheidung zum Hamburgischen Hochschulgesetz (v. 20.07.2010, Az. 1 BvR 748/06) sowie zum Gentechnikgesetz (v. 24.11.2010, Az. BvF 2/05).

Nachfolgerin des ausscheidenden Bryde wird Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M., derzeit Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien an der Juristischen Fakultät und dem Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin sowie William W.
Cook Global Law Professor an der University of Michigan Law School.

Die  Gründungsdirektorin des Instituts für interdisziplinäre Rechtsforschung/Law & Society Institute (LSI) an der Humboldt-Universität zu Berlin habilitierte sich bei Alexander Blankenagel und Bernhard Schlink und ist bekannt für ihr Engagement für die Gleichstellung von Homosexuellen. Auch sie wird ihre Ernennungsurkunde am Mittwoch erhalten.

pl/LTO-Redaktion

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BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 01.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2452 (abgerufen am: 11.11.2025 )

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