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1187

BVerfG: Abgeordnetenpauschale nicht verfassungswidrig

mbr/LTO-Redaktion

12.08.2010

Das BVerfG gab am Donnerstag eine Entscheidung vom 26. Juli 2010 bekannt, nach der die sogenannte "Abgeordnetenpauschale" verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.

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Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten zur Abgeltung ihrer durch das Mandat veranlassten Aufwendungen nach § 12 des Abgeordnetengesetzes des Bundes eine monatliche Kostenpauschale, die etwa ein Drittel der gesamten Bezüge umfasst und nach § 3 Nr. 12 EStG steuerfrei ist. Diese Regelung, so die Richter, stehe nicht im Konflikt mit dem Grundgesetz.

Anlass der Entscheidung waren gleich zwei Verfassungsbeschwerden (2 BvR 2227/08 und 2 BvR 2228/08). Allerdings sei weder die Regelung als solche noch die Höhe des Pauschalbetrages durch die Beschwerdeführer mit einer Verfassungsbeschwerde angreifbar, beide Verfassungsbeschwerden wurden von der ersten Kammer des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nicht zur Entscheidung angenommen.

Es sei nicht grundsätzlich verfassungsrechtlich zu beanstanden, dass Abgeordnete im Gegensatz zu anderen Steuerpflichtigen pauschalierte Aufwandsentschädigungen erhielten. Diese Ungleichbehandlung sei durch die besondere Stellung der Abgeordneten gerechtfertigt. Die Höhe der Pauschalbeträge sei jedenfalls durch den Beschwerdeführer, einen Selbständigen, der den Gleichsbehandlungsgrundsatz für verletzt hielt, nicht im Wege der Verfassungsbeschwerde angreifbar, da es insofern an einem Rechtsschutzinteresse fehle.

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mbr/LTO-Redaktion, BVerfG: Abgeordnetenpauschale nicht verfassungswidrig . In: Legal Tribune Online, 12.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1187/ (abgerufen am: 28.01.2021 )

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