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BVerwG zum Auswahlverfahren: Kein Schadensersatz für nicht berücksichtigten Richter

30.11.2012

Nicht jeder Fehler im Auswahlverfahren führt zu einem Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten Bewerbers. Dies entschied das BVerwG am Donnerstag und wies die Revision eines Richters zurück, der sich erfolglos auf die Stelle eines Vorsitzenden Richters am OLG beworben hatte.

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Beamte und Richter haben Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Dienstherr eine ihnen gegenüber bestehende Pflicht schuldhaft verletzt und dies kausal für den Schaden geworden ist, so das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Außerdem darf nicht versäumt werden, den Schadens durch zumutbare Rechtsbehelfe abzuwenden. Rechtsfehler im Verlauf eines Auswahlverfahrens könnten dann einen Schadensersatzanspruch begründen, wenn sie sich auf die abschließende Auswahlentscheidung ausgewirkt haben, ihr also "anhaften". Dies sei hier nicht der Fall gewesen (Urt. v. 29.11.2012, Az. 2 C 6.11).

Der Kläger sowie drei weitere Richter hatten sich auf die Stelle eines Vorsitzenden am OLG beworben. Dieses Verfahren wurde zunächst ausgesetzt und später vom Dienstherren abgebrochen. Hintergrund war ein Eilverfahren mit dem sich der spätere Kläger gegen einen Mitbewerber gewehrt hatte. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) untersagte die Besetzung der Stelle mit dem ausgewählten Konkurrenten, weil Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Beurteilung des Klägers bestünden.

Der Richter, der mittlerweile auf eine andere Stellenausschreibung hin zum Vorsitzenden Richter am OLG befördert worden war, begehrte nun Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung.

Dem folgte Leipzig nicht. Der Abbruch des Auswahlverfahrens sei formell und materiell rechtmäßig gewesen, da er den Bewerbern gegenüber bekannt gemacht worden war und ein sachlicher Grund für den Abbruch vorlegen hatte; nämlich die abschließende gerichtliche Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, mit der dem Dienstherrn vorläufig untersagt worden war, die Stelle mit dem von ihm ausgewählten Bewerber zu besetzen.

tko/LTO-Redaktion

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BVerwG zum Auswahlverfahren: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7677 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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