Druckversion
Sonntag, 1.10.2023, 11:08 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bundeskartellamt-wettbewerb-profifuball-dfl-bundesliga-501-regel-investoren/
Fenster schließen
Artikel drucken
45085

50+1-Regel: Bun­des­kar­tellamt moniert Aus­nahmen für Kon­zern­clubs

31.05.2021

Ein Fußball liegt auf dem Feld in einem Fußballstadion

(c) Photocreo Bednarek/stock.adobe.com

Seit 1999 gilt im deutschen Profifußball die 50+1-Regel, die verhindert, dass reiche Investoren die deutschen Fußballvereine beherrschen. Das kann man so machen, so nun das BKartA – doch die geltenden Ausnahmen sieht es problematisch.

Anzeige

Das Bundeskartellamt (BKartA) hat in einer vorläufigen Bewertung der 50+1-Regel im deutschen Profifußball die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen für die Clubs Bayer Leverkusen, VfL Wolfsburg und TSG 1899 Hoffenheim kritisiert. "Wenn einigen Clubs größere Möglichkeiten zur Einwerbung von Eigenkapital zur Verfügung stehen als anderen, dürfte dies nicht zur Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs beitragen, sondern ihn eher verzerren", heißt es in einer am Montag veröffentlichten Einschätzung. Diese hat die Behörde für die Deutsche Fußball Liga (DFL) vorgenommen.

Grundsätzlich hält die Behörde die 50+1-Regel mit dem geltenden Kartellrecht für vereinbar. Sie sei zwar "unzweifelhaft eine Wettbewerbsbeschränkung", heißt es in der Mitteilung. Allerdings wolle die DFL mit dieser nur im deutschen Profifußball gültigen Regelung "für eine Vereinsprägung und eine gewisse Ausgeglichenheit des sportlichen Wettbewerbs sorgen. Diese sportpolitischen Ziele können auch im Rahmen des Kartellrechts anerkannt werden."

Das Bundeskartellamt hält es allerdings für unverhältnismäßig, dass die derzeitige Förderausnahme für die drei konzern- oder investorengeführten Clubs aus Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim gilt. Diese gehören jeweils mehrheitlich dem Bayer-Konzern beziehungsweise dem Volkswagen-Konzern beziehungsweise der Person Dietmar Hopp. Die DFL, die betroffenen Clubs und auch ihre Investoren sollen nun zu der Einschätzung des Kartellamts Stellung nehmen.

Die 50+1-Regel soll den Einfluss externer Investoren auf einen Club der Bundesliga oder 2. Bundesliga begrenzen. Sie sieht im Kern vor, dass der Stammverein nach der Ausgliederung seiner Profi-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft weiter die Mehrheit der Stimmenanteile besitzen muss. Eine solche Ausgliederung der Profiabteilung haben lediglich vier Vereine nicht vorgenommen, nämlich Mainz 05, Schalke 04, der SC Freiburg und Union Berlin.

Das Präsidium der Deutschen Fußball Liga (DFL) reagierte bereits am Montag auf die Kritik des BKartA. Man wolle sich "zeitnah" mit der Kritik befassen. Die Dachorganisation der 36 Proficlubs wies darauf hin, dass sie 2018 nach einem entsprechenden Präsidiumsbeschluss das Verfahren beim BKartA überhaupt erst beantragt habe, um mögliche kartellrechtliche Bedenken bezüglich der grundsätzlichen Anwendung und Auslegung der 50+1-Regel prüfen zu lassen.

ast/dpa/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

50+1-Regel: Bundeskartellamt moniert Ausnahmen für Konzernclubs . In: Legal Tribune Online, 31.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45085/ (abgerufen am: 01.10.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Kartellrecht
    • Bundeskartellamt
    • Fußball
    • Wettbewerbsrecht
21.09.2023
Körperverletzung

BayObLG verweist zurück ans LG München:

Straf­pro­zess gegen Jérôme Boa­teng geht weiter

Das LG München verurteilte den Fußballspieler wegen gewalttätiger Attacken auf seine Ex-Freundin zu einer Geldstrafe. Nun kassierte das BayObLG die Entscheidung in vollem Umfang, das LG habe es sich in einigen Punkten zu leicht gemacht.

Artikel lesen
02.08.2023
Strafprozess

Revisionstermin im Boateng-Verfahren:

Bleibt es bei der Mil­lionen-Geld­strafe?

Der Ex-Fußballer Jérôme Boateng war im vergangenen Jahr wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Millionenhöhe verurteilt worden. Er legte gegen das Urteil Revision ein, nun steht der Termin für die Hauptverhandlung fest.

Artikel lesen
01.10.2023
Mitbestimmung

Betriebliche Mitbestimmung:

USA und Papst versus "rotes Hessen"

Vor 75 Jahren erschien in Wiesbaden ein seltsam zensiertes Gesetzblatt: Auf den Weg gebracht wurde ein neues Betriebsrätegesetz, dem die US-Militärregierung jedoch seine radikaldemokratischen Zähne gezogen hatte.

Artikel lesen
30.09.2023
Rechtsgeschichte

Der Deutsche Juristentag 1933 in Leipzig:

"Durch Natio­nal­so­zia­lismus dem deut­schen Volk das deut­sche Recht"

Vor 90 Jahren versammelten sich die deutschen Juristen erstmals unter dem Hakenkreuz. Der Schweizer Rechtshistoriker Silvan Schenkel hat die Tagung untersucht. Sebastian Felz stellt sein Buch vor.

Artikel lesen
28.09.2023
Asyl

Asylrecht zum Mitreden Teil 2:

Diese Leis­tun­g­an­sprüche haben Asyl­su­chende wir­k­lich

Kostenlose Wohnung, Krankenversicherung, Urlaub im Herkunftsland: Den Geflüchteten geht es in Deutschland sehr gut, meint nicht nur Friedrich Merz. Doch wie sieht die (rechtliche) Lebenswirklichkeit von geflüchteten Menschen tatsächlich aus?

Artikel lesen
29.09.2023
Cannabis-Legalisierung

Stellungnahme der Länder zum Cannabis-Gesetz:

Lega­li­sie­rungs­gegner schei­tern im Bun­desrat

Der Bundesrat hat zum Cannabisgesetz der Ampel Stellung genommen. Dabei scheiterten die Fundamentalkritiker der Legalisierung mit ihren Forderungen, das Vorhaben vollständig zu stoppen oder wenigstens für zustimmungspflichtig zu erklären.

Artikel lesen
TopJOBS
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Nürn­berg

Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Ber­lin

Re­fe­ren­da­re (m/w/d)

DLA Piper UK LLP , Köln

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Com­mer­cial / IP

CMS Deutschland , Mün­chen

Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Braun­schweig

Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/di­vers) bei Le­gal and Com­p­li­an­ce

Siemens , Er­lan­gen

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Montagskaffee: Erst Networking, dann Akquise - wie du Networking-Aktivitäten für Akquise nutzt

02.10.2023

Workshop Restrukturierungs- und Insolvenzrecht

16.11.2023, Hamburg

BRL Get-together für Referendare, wissenschaftliche Mitarbeitende & Studierende

12.10.2023, Hamburg

Entdecken Sie unbekannte Module in RA-MICRO, um mehr Effektivität in Ihren Arbeitsalltag zu bringen

02.10.2023

RA-MICRO 365 Cloud – Sicherheit und Flexibilität auf höchstem Niveau!

02.10.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH