Druckversion
Mittwoch, 18.02.2026, 06:44 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bsg-b2u316r-glatteis-pruefung-fahrbahn-arbeitsweg-unterbrochen
Fenster schließen
Artikel drucken
26655

BSG zur Inanspruchnahme der gesetzlichen Unfallversicherung: Glat­teis-Prü­fung unter­bricht Arbeitsweg

24.01.2018

Mann ist ausgerutscht und hat sich verletzt (Symbolbild)

© M.Dörr & M.Frommherz - stock.adobe.com

Nach einer aktuellen Entscheidung des BSG können Arbeitnehmer im Winter auch zu vorsichtig sein: Wer ohne besondere Pflicht die Fahrbahn auf Glatteis prüft, unterbricht den direkten und damit versicherten Arbeitsweg.

Anzeige

Prüft ein Arbeitnehmer, bevor er mit dem Auto zur Arbeit fährt, ob die Fahrbahn glatt ist, und verletzt sich auf dem Rückweg zu seinem Auto, liegt darin kein versicherter Arbeitsunfall. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts entschieden (BSG v. 23.01.2018, Az.: B 2 U 3/16 R).

In dem zu entscheidenden Fall wollte der Kläger morgens mit seinem Auto zur Arbeitsstelle fahren. Nachdem er das Wohnhaus verlassen hatte, legte er zunächst seine Arbeitstasche in das auf dem Grundstück parkende Auto. Danach ging er zu Fuß wenige Meter auf die öffentliche Straße, um dort die Fahrbahnverhältnisse zu prüfen. Auf dem Rückweg zu seinem Auto stürzte er an der Bordsteinkante und verletzte sich am rechten Arm. Die Fahrbahn hatte er prüfen wollen, weil nach einer Meldung des Deutschen Wetterdienstes in der Nacht mit überfrierender Nässe oder leichtem Schneefall zu rechnen gewesen war.

Das BSG hat entschieden, dass der unmittelbare und damit versicherte Weg zur Arbeitsstätte bereits in dem Zeitpunkt unterbrochen war, in dem der Kläger die Straße betreten hatte. Bei der Prüfung der Fahrbahnverhältnisse handele es sich nur um eine Vorbereitungshandlung zum versicherten Arbeitsweg.

Solche Vorbereitungshandlungen seien nach ständiger Rechtsprechung jedoch nur versichert, wenn entweder eine rechtliche Pflicht besteht, eine solche Handlung vorzunehmen, oder wenn die Handlung zur Beseitigung eines unvorhergesehenen Hindernisses erforderlich ist, um den Arbeitsweg aufzunehmen oder fortzusetzen. Keine dieser Varianten war nach Auffassung der Kasseler Richter hier erfüllt.

Auch wenn der Kläger die Prüfung als sinnvoll oder erforderlich angesehen habe, sei diese weder durch die Straßenverkehrsordnung geboten noch für den Antritt der Fahrt unverzichtbar gewesen.

ms/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BSG zur Inanspruchnahme der gesetzlichen Unfallversicherung: . In: Legal Tribune Online, 24.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26655 (abgerufen am: 18.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sozialrecht
    • Arbeitsunfall
    • Haftung
    • Unfallversicherung
  • Gerichte
    • Bundessozialgericht (BSG)
drei spielende Hunde 12.02.2026
Tierhalterhaftung

AG München zur Halterhaftung:

Zwei Hunde sind gefähr­li­cher als einer

Drei Hunde geraten aneinander, eine Halterin wird verletzt. Das AG München verteilt die Haftung ungleich: Wer zwei Hunde führt, trägt wegen gesteigerter Rudeldynamik mehr Tiergefahr als jemand mit nur einem Hund.

Artikel lesen
Anzeigetafeln eines Flughafen der annulierte Flüge ausweist 02.02.2026
Fluggastrechte

OLG Frankfurt zu Fluggastrechten:

Air­line muss 15.000 Euro für Ersatz­flüge erstatten

Eine Airline verweist Passagiere nach einer Flugannullierung an ihr Callcenter. Dort heißt es: Ersatzflüge gibt es nicht. Wer sich darauf verlässt und selbst bucht, kann die Kosten erstattet verlangen, so das OLG Frankfurt.

Artikel lesen
Die Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer 19.01.2026
Banken

Millionen-Coup in Gelsenkirchen:

Warum der Tresor-Ein­bruch für die Bank teuer werden könnte

Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen droht Tausenden Kunden ein finanzielles Desaster. Haftet dafür die Bank? Julius Verse zeigt, warum eine ignorierte Alarmmeldung zum juristischen Knackpunkt werden könnte. 

Artikel lesen
Ein Mann sitzt am PC und spielt Glücksspiele 15.01.2026
Glücksspiel

EuGH zu Online-Glücksspiel:

Geschäfts­führer haften nach dem Recht des Wohn­sitzes des Spie­lers

Wer ohne Konzession Online-Glücksspiel anbietet, riskiert mehr als Ärger mit den Aufsichtsbehörden. Nach einem EuGH-Urteil können Spieler ihre Verluste auch von Geschäftsführern persönlich zurückfordern – nach dem Recht ihres Wohnsitzstaates.

Artikel lesen
Mann sitzt vor seinem Laptop und hält sich die Hände ins Gesicht 13.01.2026
Künstliche Intelligenz

Rechtsverletzungen im Arbeitsverhältnis:

Wer haftet beim Ein­satz von KI im Job?

Schon jetzt ist der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in vielen Berufsfeldern gängig. Doch wer haftet, wenn beim Einsatz der KI etwas schief geht? Gelten die allgemeinen Haftungsregeln und -privilegierungen für Arbeitsverhältnisse? 

Artikel lesen
Rettungssanitäter steht neben einem Rettungswagen (Symbolbild) 12.01.2026
Berufskrankheit

LSG Baden-Württemberg:

Post­trau­ma­ti­sche Belas­tungs­störung kann eine "Wie-Berufs­krank­heit" sein

Fast 30 Jahre im Rettungsdienst, immer wieder extreme Einsätze – mit schweren Folgen: Das LSG Baden-Württemberg erkennt die posttraumatische Belastungsstörung eines Rettungssanitäters als "Wie-Berufskrankheit" an.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm GÖRG law ta­l­ents

Görg , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Prak­ti­kan­ten

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von KSV Mediengesellschaft mbH & Co. KG
Ju­nior-Lek­tor (w/m/d)

KSV Mediengesellschaft mbH & Co. KG , Wies­ba­den

Logo von Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Füh­rungs­kräf­te (m/w/d)

Deutsche Rentenversicherung Rheinland , Düs­sel­dorf

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: ESG

18.02.2026

Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

18.02.2026

Networking-Trainingsabend: Strategisch neue Kontakte knüpfen

19.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH