Die Hinweise des Beck's-Herstellers Anheuser Busch lösten 2010 Ermittlungen durch das BKartA im Produktbereich Bier aus. Nach den Brauereien müssen nun auch die involvierten Handelsketten zahlen, das Verfahren ist damit fast abgeschlossen.
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat im sogenannten Vertikalfall im Lebensmittelhandel erneut Bußgelder gegen Handelsunternehmen in einer Gesamthöhe von 90,5 Millionen Euro verhängt. Im Fokus der Ermittlungen standen in diesem Teil des Gesamtverfahrens Absprachen zwischen der Brauerei Anheuser Busch InBev Germany Holding GmbH (AB InBev) sowie Handelsketten und Supermärkten über die Ladenpreise von Bieren, insbesondere der Marken Beck's, Franziskaner und Hasseröder.
Unter den betroffenen Händlern befinden sich auch namhafte wie Edeka, Netto und die Metro. Gegen AB InBev und Rewe wurden wegen frühzeitiger und umfassender Kooperation mit dem BKartA im Rahmen der Ermittlungen keine Bußgelder verhängt. Außerdem erging noch je ein Bußgeldbescheid im Bereich Süßwaren wegen Preisbindungen bei Haribo-Produkten gegen Lidl sowie im Bereich Kaffee wegen Preisbindungen bei Melitta-Produkten gegen Rossmann.
Der gesamte Verfahrenskomplex, der mit Durchsuchungen im Januar 2010 seinen Anfang nahm und zu den aufwändigsten Bußgeldverfahren des Bundeskartellamtes zählte, ist damit nahezu abgeschlossen. Wegen verbotener Absprachen zwischen Herstellern und Handelsunternehmen über die Ladenpreise in den Warengruppen Süßwaren, Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte hat das Bundeskartellamt ein vorläufiges Gesamtbußgeld in Höhe von gut 242 Millionen Euro verhängt. Gegen drei Unternehmen in den Bereichen Süßwaren und Bier ist das Verfahren vor dem BKartA noch offen und wird nach dortigen Angaben voraussichtlich in den nächsten Monaten abgeschlossen.
ms/LTO-Redaktion
Bierkartell: Mammut-Verfahren fast abgeschlossen: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19324 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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