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BGH: Streit um Baye­ri­sches Bier

22.09.2011

Im Rechtsstreit um den Schutz der Bezeichung "Bayerisches Bier" ist kein rasches Ende in Sicht. Das deutete sich in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag in Karlsruhe an.

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Der Bayerische Brauerbund hatte die niederländische Brauerei "Bavaria" verklagt. Seiner Ansicht nach verletzt das holländische "Bavaria"-Bier die geschützte geographische Herkunftsbezeichnung "Bayerisches Bier". Die Anwältin der Brauerei hielt dagegen: Bayerisches Bier habe keine "besondere Qualität" (Az.: I ZR 69/04).

Die Bezeichnung "Bayerisches Bier" war auf Antrag der Bundesregierung im Jahr 2001 als in der EU geschützte geografische Angabe eingetragen worden. Die "Bavaria"-Brauerei hatte ihre Marke jedoch bereits seit 1995 in Deutschland schützen lassen. Der Europäische Gerichtshof hatte auf Anfrage des Bundesgerichtshofs (BGH) im vergangenen Jahr entschieden, dass der europäische Schutz deshalb nachrangig ist.

Bayrisches Bier habe "weder besondere Qualität noch ein besonderes Ansehen"

Den bayerischen Brauern bleibt jedoch noch eine Hoffnung: Wenn bayerisches Bier eine "besondere Qualität" oder einen "besonderen Ruf" hat, wäre ein ergänzender Schutz nach deutschem Markenrecht möglich. Um das zu klären, will der BGH den Fall voraussichtlich an das Oberlandesgericht München zurückverwiesen, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Anwältin der Holländer baute in der mündlichen Verhandlung für diesen Fall vor: In Bayern gebe es "zig, wenn nicht Hunderte verschiedener Brauarten, so dass ein typisches bayerisches Bier nicht mehr existiert", sagte Rechtsanwältin Cornelie von Gierke. "Es ist weder eine besondere Qualität noch ein besonderes Ansehen des bayerischen Biers gegeben."

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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BGH: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4366 (abgerufen am: 13.11.2025 )

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