Druckversion
Dienstag, 14.07.2026, 18:20 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-ausgleichsanspruch-nach-fluggastrechteverordnung
Fenster schließen
Artikel drucken
1719

BGH: Ausgleichsanspruch nach Fluggastrechteverordnung

von eso/LTO-Redaktion

14.10.2010

Bei Annulierung eines Zubringerflugs ist die Fluggesellschaft nicht automatisch von einer Ausgleichszahlung befreit, wenn sie sich auf ungünstige Wetterbedingungen am Flughafen des Anschlussfluges beruft. Dies entschied nun der BGH.

Anzeige

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag über die Klage einer Fluggesellschaft gegen einen Passagier auf Zahlung des Flugpreises (Urt. v. 14.10.2010, Az. Xa ZR 15/10). 

Das klägerische Luftverkehrsunternehmen KLM hatte einen unstreitigen Anspruch auf Vergütung eines Fluges von Berlin über Amsterdam nach Curaçao und zurück geltend gemacht. Der Beklagte hatte demgegenüber mit einem Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 Fluggastrechteverordnung aufgerechnet, da der Flug von Berlin nach Amsterdam ca. zwei Stunden vor Abflug storniert und der Beklagte auf einen Flug am nächsten Tag umgebucht worden war. Dadurch kam der Beklagte einen Tag später als geplant am Zielflughafen an.

Nachdem die Klägerin bereits in den Vorinstanzen keinen Erfolg hatte, wies der BGH nun auch die Revision zurück.

Das Argument der Klägerin, von der Ausgleichszahlung wegen ungünstiger Wetterbedingungen in Amsterdam nach Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung befreit zu sein, sei unbegründet. Die Klägerin habe nämlich nicht im Einzelnen vorgetragen, welche personellen, materiellen und finanziellen Mittel ihr zur Verfügung standen, um den annullierten Flug zum geplanten Zeitpunkt dennoch durchführen zu können oder warum ihr dies unzumutbar gewesen sein sollte.

Die Karlsruher Richter führten weiter aus, dass für die Bemessung der Ausgleichszahlung nicht nur die Entfernung zum Zielort des annullierten Zubringerflugs maßgeblich sei. Vielmehr seien im Falle von direkten Anschlussflügen auch die weiteren Zielorte zu berücksichtigen, an denen der Fluggast infolge der Annullierung verspätet ankommt.

Dieses Ergebnis werde auch gedeckt von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, nach der es für einen Ausgleichsanspruch wegen erheblicher Verspätung nicht auf die Verspätung am Zielort einer einzelnen Teilstrecke, sondern auf eine Verspätung am Endziel ankommt. Bei einer Annullierung könne nichts anderes gelten, so die Richter.

Mehr zum Thema Fluggastrecht bei LTO.de:

Fluggäste dürfen Teilstrecken verfallen lassen

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH: . In: Legal Tribune Online, 14.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1719 (abgerufen am: 16.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Reiserecht
    • Verkehrsrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Flugverkehr
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
eine Frau an einem Flughafen 16.04.2026
Flüchtlinge

EuGH zur Einreise von Asylbewerbern per Flugzeug:

Das "Grenz­ver­fahren" kann auch im Inland statt­finden

Mit dem Flugzeug ankommende Asylbewerber können ins Inland verbracht werden und trotzdem ein "Grenzverfahren" durchlaufen, so der EuGH. Allerdings handelt es sich dann um eine Haft. Die steht in Deutschland unter einem Richtervorbehalt.

Artikel lesen
Ein Gleitschirmflieger vor Windrädern 24.03.2026
Windräder

OVG zu immissionsschutzrechtlicher Genehmigung:

Gleit­schirm­f­lieger müssen Wind­park hin­nehmen

Seit 30 Jahren starten im Sauerland Drachenflieger von einem bestimmten Platz. Jetzt befürchten die Flieger Einschränkungen durch einen Windpark in der Nähe – doch dessen Betrieb müssen sie hinnehmen, so das OVG NRW. 

Artikel lesen
Die Bundesratsmitglieder verfolgen die Sitzung im Plenarsaal im Bundesrat. 09.03.2026
Bundesrat

Bundesrat will in vielen Bereichen nachbessern:

"Das BAföG ist eine Inves­ti­tion in die Zukunfts­fähig­keit Deut­sch­lands"

Kritische Infrastruktur, Drohnenabwehr, BAföG – die 44-Punkte-Tagesordnung des Bundesrats war lang. Neben vom Bundestag beschlossenen Gesetzen standen vor allem eigene Gesetzentwürfe und Initiativen der Länder im Mittelpunkt.

Artikel lesen
Frau wartet am Flughafen 04.03.2026
Fluggastrechte

EuG zu Fluggastrechten:

Auf die einen Pas­sa­giere gewartet, für die anderen Ent­schä­d­i­gung

Eine Airline wartete auf Passagiere, deren Flug wegen außergewöhnlicher Umstände nicht pünktlich war. Deren Verspätung muss sie zwar nicht entschädigen, aber was ist mit den Passagieren, die nur deshalb auch noch Verspätungen hatten?

Artikel lesen
Ein fliegendes Flugzeug 26.02.2026
EuGH

EuGH bestätigt Verstöße gegen Wettbewerbsrecht:

Mil­lio­nen­strafen gegen Luft­fracht­kar­tell

Jahrelange Preisabsprachen kommen der Luftfahrtbranche nun teuer zu stehen: Der EuGH bestätigt Bußgelder von 776 Millionen Euro gegen 13 Airlines. Er wies die Klagen gegen die Rekordstrafen der EU-Kommission fast vollständig ab.

Artikel lesen
Anzeigetafeln eines Flughafen der annulierte Flüge ausweist 02.02.2026
Fluggastrechte

OLG Frankfurt zu Fluggastrechten:

Air­line muss 15.000 Euro für Ersatz­flüge erstatten

Eine Airline verweist Passagiere nach einer Flugannullierung an ihr Callcenter. Dort heißt es: Ersatzflüge gibt es nicht. Wer sich darauf verlässt und selbst bucht, kann die Kosten erstattet verlangen, so das OLG Frankfurt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) für All­ge­mei­nes Zi­vil­recht / Ver­kehrs­recht /...

Wirtz & Kraneis Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­on/Di­gi­ta­li­sie­rung

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Logo von Redeker Sellner Dahs
Re­fe­rent (m/w/d) Kom­mu­ni­ka­ti­on

Redeker Sellner Dahs, Bonn und 1 wei­te­re

Logo von Unabhängiger Kontrollrat
Voll­ju­ris­tin­nen oder Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Re­fe­ren­tin oder Re­fe­rent für...

Unabhängiger Kontrollrat, Ber­lin

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werks­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Mar­ke­ting /...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit Schwer­punkt IT-Recht

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von DLA Piper UK LLP
Se­nior As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich Com­mer­cial & Tech

DLA Piper UK LLP, Mün­chen

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) IP/Tech

Gleiss Lutz, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

17.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH