Druckversion
Dienstag, 3.10.2023, 16:15 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-4str49-20-selbstaufnahmen-tatopfer-streit-201a-stgb/
Fenster schließen
Artikel drucken
43103

BGH entscheidet ungeklärten Streit: Wei­ter­gabe von Tatopfer-Sel­fies strafbar

14.10.2020

Ein Mann liest Gesetze

Haramis Kalfar - stock.adobe.com

Wer Bilder von anderen Personen aufnimmt oder verbreitet, kann sich wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs strafbar machen. Doch was, wenn das Opfer die Bilder selbst geschossen hat? Der BGH hat nun entschieden.

Anzeige

Selbstaufnahmen eines Tatopfers können Gegenstand der unbefugten Weitergabe im Sinne des § 201a Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch (StGB) sein. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem nun veröffentlichten Beschluss und bestätigte die Verurteilung eines Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und weiteren Sexualdelikten (Beschl. v. 29.07.2020, Az. 4 StR 49/20).

Nach § 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB macht sich strafbar, wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 und 2 der Vorschrift bezeichneten Art einem Dritten wissentlich unbefugt zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich des Abgebildeten verletzt. Die Nummern 1 und 2 setzen unter anderem voraus, dass die Aufahme "von einer anderen Person" hergestellt wird. Doch was, wenn es sich bei der Aufnahme um ein Selfie handelt? Das war bisher umstritten.

Der BGH entschied nun: Auch Selbstaufnahmen des Tatopfers können laut den Karlsruher Richtern von § 201a Abs. 1 Nr. 4 StGB erfasst sein. Die Formulierung "Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2 bezeichneten Art" führe nicht zwingend zu der Annahme, dass sämtliche tatbestandlichen Voraussetzungen der in Bezug genommenen Nummern erfüllt sein müssen, heißt es in dem Beschluss. Auch die Auslegung der Norm nach Systematik, Sinn und Zweck und dem Willen des Gesetzgebers widersprächen einem einschränkenden Verständnis der Vorschrift.

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH entscheidet ungeklärten Streit: Weitergabe von Tatopfer-Selfies strafbar . In: Legal Tribune Online, 14.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43103/ (abgerufen am: 03.10.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Bilder
    • Sexualstrafrecht
    • Straftaten
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
25.09.2023
Kunst

AG München verurteilt Museumsmitarbeiter:

Gemälde durch Fäl­schungen ersetzt und ver­kauft

Ein Mitarbeiter eines Münchner Museums hat Gemälde aus einem Depot durch Fälschungen ersetzt und das Original versteigern lassen. Das Amtsgericht verurteilte ihn dafür nach dem Kulturgutschutzgesetz.

Artikel lesen
21.09.2023
Korruption

Korrupte Mandatsträger:

Ver­schär­fung der Abge­ord­ne­ten­be­s­te­chung "auf der Ziel­ge­raden"

Seit Monaten verhandeln die Ampelfraktionen über eine Reform der Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung. Jetzt steht man offenbar kurz vor dem Durchbruch. Noch in diesem Jahr sollen Strafverschärfungen in den Bundestag eingebracht werden.

Artikel lesen
03.10.2023
Mord

Neues vom Planeten Sirius:

War "Fred vom Sirius" ein Seri­en­mörder?

Juristen kennen ihn alle aus dem Studium: Den Siriusfall. Jetzt deckt eine ARD-Recherche weitere mysteriöse Todesfälle im Umfeld des Täters auf. Entstanden ist eine unglaubliche Podcast- und Doku-Serie, meint Katharina Reisch.

Artikel lesen
02.10.2023
Justiz

Staatsanwaltschaft Hamburg am stärksten unter Druck:

30 Pro­zent mehr offene Ermitt­lungs­ver­fahren in zwei Jahren

Mehr Verfahren, komplexe Ermittlungen, Personalmangel. Bundesweit kämpfen die Staatsanwaltschaften gegen die stetig wachsenden Aktenberge, wie der Deutsche Richterbund berichtet. Nur Sachsen-Anhalt trotzt dem Trend.

Artikel lesen
01.10.2023
Meinung

Eine Frage an Thomas Fischer:

Hat sich Fried­rich Merz wegen Volks­ver­het­zung strafbar gemacht?

Nachdem Friedrich Merz eine Bevorzugung von Asylbewerbern bei der Zahnarztbehandlung behauptete, hat eine Abgeordnete der Partei Die LINKE öffentlichkeitswirksam Strafanzeige gegen den CDU-Vorsitzenden erstattet. Was ist da dran, Herr Fischer? 

Artikel lesen
01.10.2023
Mitbestimmung

Betriebliche Mitbestimmung:

USA und Papst versus "rotes Hessen"

Vor 75 Jahren erschien in Wiesbaden ein seltsam zensiertes Gesetzblatt: Auf den Weg gebracht wurde ein neues Betriebsrätegesetz, dem die US-Militärregierung jedoch seine radikaldemokratischen Zähne gezogen hatte.

Artikel lesen
TopJOBS
Rich­ter:in­nen (w/m/d) im Rich­ter­ver­hält­nis auf Pro­be (Voll­ju­rist:in­nen...

Freie Hansestadt Bremen , Bre­men

Rechts­re­fe­ren­da­re (m/w/d)

SammlerUsinger , Ber­lin

Werk­stu­dent für LTO-News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Geld ver­die­nen als Te­le­fon­an­walt / Te­le­fon­an­wäl­tin

DAHAG Rechtsservices AG , 100% Re­mo­te

Rich­ter/in auf Pro­be (m/w/d)

Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt , Mag­de­burg

Probe­rich­te­rin/Probe­rich­ter (w/m/d)

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern , Schwe­rin

Se­nior Di­gi­tal Pro­duct Ma­na­ger - WKO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Re­fe­ren­dar*in / Dok­to­rand*in (m/w/d)

Becker Büttner Held , Ham­burg

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
INCOTERMS2020 - Trainer Rezertifizierung

10.10.2023, Frankfurt am Main

Fachanwaltslehrgang Gewerblicher Rechtsschutz im Fernstudium/online

04.10.2023

Update Sozialpartnermodell (SPM) – Reine Beitragszusage vor dem Durchbruch in der Praxis?!

04.10.2023

BrownBags Metaverse: «Blockchain-Domain-Namen und Markenrechte im Metaverse»

04.10.2023

Übersichtlich organisiert -Termine / Fristen

04.10.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH