Druckversion
Sonntag, 18.05.2025, 20:02 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-4str415-16-koelner-raser-fahrlaessige-toetung-bewaehrung-aufgehoben
Fenster schließen
Artikel drucken
23382

BGH zu fahrlässiger Tötung einer Radfahrerin: Stra­f­aus­set­zung für Kölner Raser auf­ge­hoben

06.07.2017

Unfall mit Fahrrad (Symbol)

© Konstanze Gruber - stock.adobe.com

Nach dem Tod einer Fahrradfahrerin wurden zwei Kölner Raser wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Die Aussetzung zur Bewährung hat der BGH nun aufgehoben. Die Begründung für die Aussetzung zur Bewährung reichte dem BGH nicht aus.

Anzeige

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Entscheidung vom Donnerstag die Strafaussetzung zur Bewährung gegen zwei junge Männer aufgehoben (Urt. v. 06.07.2017, Az. 4 StR 415/16). Die beiden waren nach einem Autorennen, bei dem eine Fahrradfahrerin zu Tode gekommen war, wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Die Höhe der Freiheitsstrafe sei dagegen nicht zu beanstanden, fanden die Karlsruher Richter.

Nach den Erkenntnissen der Vorinstanz trug sich das Tatgeschehen folgendermaßen zu: Die beiden Angeklagten, zu dieser Zeit 21 und 22 Jahre alt, fuhren am 14. April 2015 gegen 18:45 Uhr mit zwei leistungsstarken Fahrzeugen (Motorleistungen 171 und 233 PS) in Richtung der Rheinterrassen in Köln-Deutz. Im Laufe der Fahrt entschlossen sich die jungen Männer spontan zu einem Wettrennen, um sich voreinander aufzuspielen.

Daher fuhren sie eng hintereinander mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch das Kölner Stadtgebiet. In einer langgezogenen Linkskurve, die der vorausfahrende Angeklagte mit 95 km/h anstelle der zulässigen 50 km/h durchfuhr, verlor er, bedrängt vom Mitangeklagten, die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Wagen kam von der Fahrbahn ab und erfasste eine auf dem angrenzenden Radweg fahrende 19-jährige Studentin, die wenig später ihren schweren Verletzungen erlag. 

BGH: Verurteilte haben günstige Bewährungsprognose

Die beiden Angeklagten waren deshalb vom Landgericht (LG) Köln zu Freiheitsstrafen von zwei Jahren bzw. einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Daneben ordnete die Kammer für die Neuerteilung der den Angeklagten entzogenen Fahrerlaubnisse Sperrfristen von drei Jahren und sechs Monaten an. Die Freiheitsstrafen hatte das Gericht zur Bewährung ausgesetzt, womit die beiden Männer auf freiem Fuß bleiben würden, sollten sie nicht gegen ihre Auflagen verstoßen.

Die Aussetzung der Strafen zur Bewährung wollte die Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen und wandte sich im Wege der Revision an den BGH. Der 4. Strafsenat in Karlsruhe folgte den Anklägern nun insoweit, als die Aussetzungsentscheidung nicht rechtsfehlerfrei zustande gekommen sei.

Das LG habe den Angeklagten zwar rechtsfehlerfrei eine günstige Legalprognose nach § 56 Strafgesetzbuch (StGB) bescheinigt. Danach setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß die bloße Verurteilung als Warnung ausreicht und der Verurteilte künftig nicht mehr straffällig wird. Dies gilt nach Abs. 1 allerdings grundsätzlich nur bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr.

Liegt die Höhe aber über einem und noch unter zwei Jahren, so schreibt Abs. 2 vor, dass es für eine Aussetzung besonderer Umstände bedarf, die sich aus einer Gesamtwürdigung der Tat ergeben müssen. Eben dies sei nicht ausreichend geprüft worden, warf der BGH nun dem LG vor.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Mit über 90 durch die 50er-Zone

  • Seite 2:

    Eine womöglich wegweisende Entscheidung

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu fahrlässiger Tötung einer Radfahrerin: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23382 (abgerufen am: 21.05.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Auto
    • Bewährung
    • Haft
    • Revision (Strafrecht)
    • Straftaten
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Dobrindt bei der Pressekonferenz zur Vorstellung der Statistik zu politisch motivierten Kriminalität 20.05.2025
Straftaten

Neue Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität:

Exp­lo­si­ons­ar­tiger Ans­tieg

Bei Straftaten mit politischem Hintergrund gibt es eine alarmierende Entwicklung. Vor allem rechte und antisemitische Straftaten nehmen stark zu. Es sind die höchsten Zahlen seit Beginn der Erhebung.

Artikel lesen
iPhone Touch ID 20.05.2025
Ermittlungsverfahren

BGH entscheidet erstmals:

Zwangs­weises Fin­ger­auf­legen zur Smart­phone-Ent­sper­rung recht­mäßig

Der BGH hat eine lange umstrittene Frage entschieden: die Polizei darf Finger unter Zwang aufs Handy legen – jedenfalls unter bestimmten Voraussetzungen.

Artikel lesen
Quarzhandschuhe, die bei geballter Faust bretthart werden 16.05.2025
Körperverletzung

BGH sieht "durchgreifenden Rechtsfehler":

20 Schläge mit Quarz­hand­schuhen spre­chen für Töt­ungs­vor­satz

Drei Täter, die ihrem Opfer mit Quarzsandhandschuhen über 30 Sekunden lang 20-mal ins Gesicht schlagen: Hier nicht von bedingtem Tötungsvorsatz auszugehen, ist abwegig, hat der BGH klargestellt und ein Urteil des LG Marburg aufgehoben.

Artikel lesen
Friedrich Merz trifft Benjamin Netanjahu auf einer Israel-Reise am 12. Februar 2024 15.05.2025
Völkerstrafrecht

Merz will Netanjahu-Besuch ermöglichen:

Freies Geleit mit der Brech­stange

Um einen Staatsbesuch von Israels Premier Benjamin Netanjahu zu ermöglichen, will Bundeskanzler Friedrich Merz notfalls den Haftbefehl des IStGH ignorieren. "Mittel und Wege", eine Festnahme zu verhindern, gibt es – aber keine legalen.

Artikel lesen
Ein Tätowierer bei der Arbeit 14.05.2025
Vermögen

BVerfG hebt BGH-Beschluss im Tattoostudio-Fall auf:

Ver­mö­gens­schaden muss kon­kret bezif­fert werden

Ein Streit um Anteile an einem Tattoostudio eskaliert in einer blutigen Auseinandersetzung. Für eine Verurteilung wegen eines Erpressungsdelikts braucht es aber konkrete Feststellungen zum Vermögensschaden, stellte das BVerfG nun klar.

Artikel lesen
Lyle Menendez im 1996er-Prozess 14.05.2025
Persönlichkeiten

Neue Beweislage, geringeres Strafmaß:

Menendez-Brüder könnten früher frei­kommen

35 Jahre nach der Ermordung ihrer Eltern können die Menendez-Brüder Lyle und Erik auf Haftentlassung hoffen. Wegen neuer Beweislage setzte ein Richter ein neues Strafmaß fest. Jetzt muss aber noch ein Bewährungsausschuss entscheiden.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ADVANT Beiten
Rechts­an­walt (w/m/d) - Ver­si­che­rungs- und Haf­tungs­recht

ADVANT Beiten , Mün­chen

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Frank­furt (Oder)

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - Straf­recht (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Cott­bus

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) - Wirt­schafts­straf­recht & Com­p­li­an­ce

ADVANT Beiten , Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Online Info Session Jurastudium (LL.B., EjP)

21.05.2025

25. Düsseldorfer Insolvenztage 2025

22.05.2025, Düsseldorf

Nivalion Legal Finance Summit 2025

22.05.2025, Frankfurt am Main

ICC Germany Arbitration Day

22.05.2025, Frankfurt am Main

Triff Möhrle Happ Luther auf der StuWi 2025 in Wismar

22.05.2025, Wismar

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH