Druckversion
Friday, 3.02.2023, 14:30 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-3zb4-21-verstoss-maskenpflicht-demo-gewahrsam-freiheitsentziehung-polizei/
Fenster schließen
Artikel drucken
47998

BGH zum Verstoß gegen Maskenpflicht: Corona-Gegner zu Recht in Gewahrsam genommen

31.03.2022

Polizeieinsatz auf einer Coronademo (Symbolbild)

Obwohl am Versammlungsort eine Maskenpflicht galt, weigerte sich der Mann, eine zu tragen. Die Polizei griff ein (Symbolbild) - Foto: Petra - stock.adobe.com

Weil ein Corona-Gegner auf einer Demo im Dezember 2020 keine Maske tragen wollte, nahm ihn die Polizei in Gewahrsam. Das durfte sie auch, wie der BGH nun entschied. Die Maskenpflicht verletze kein Verfassungsrecht. 

Anzeige

Die Polizei durfte einen Mann wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Gewahrsam nehmen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechtsbeschwerde des Mannes verworfen. Dies teilte das Karlsruher Gericht am Donnerstag mit (Beschl. v. 08.02.2022, Az. 3 ZB 4/21) 

Der Mann nahm im Dezember 2020 an einer Versammlung gegen die Corona-Maßnahmen in der Kölner Altstadt teil. Obwohl am Versammlungsort eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes galt, weigerte sich der Mann, einen solchen zu tragen. Nachdem er außerdem massiven körperlichen Widerstand gegenüber den eingesetzten Ordnungskräften geleistet hatte, als diese seine Identität feststellen wollten, nahm ihn die Polizei in Gewahrsam.

Das Amtsgericht Köln hielt dies für zulässig und ordnete die Fortdauer des Freiheitsentzugs für weitere zwei Stunden bis zum Ende der Versammlung an. Seine hiergegen erhobene Beschwerde wies das Landgericht Köln zurück. Mit seiner Rechtsbeschwerde am BGH beantragte er die Feststellung, dass er durch die Entscheidungen des Amts- und Landgerichts in seinen Rechten verletzt worden sei.

Der BGH erkannte jedoch keine Rechtsfehler in den Entscheidungen. Die Regelungen der damals geltenden Corona-Verordnung sowie die darauf beruhende bußgeldbewehrte Anordnung der Stadt Köln zur Pflicht zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in der Altstadt verletzten kein Verfassungsrecht, hieß es. Die Bewertung des Landgerichts, dass die Freiheitsentziehung dem Grunde und der Dauer nach unerlässlich war, um die Fortsetzung einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit zu unterbinden, hat der Senat nicht beanstandet. 

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zum Verstoß gegen Maskenpflicht: Corona-Gegner zu Recht in Gewahrsam genommen . In: Legal Tribune Online, 31.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47998/ (abgerufen am: 04.02.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • VG Berlin zu Social-Media-Auftritt - Poli­zist darf sich voerst nicht "Officer" nennen
  • LAG Düsseldorf bestätigt fristlose Kündigung - Gefälschter Impf­pass kostet trotz 19 Jahren Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit den Job
  • BVerfG zu ausgeweiteten Ermittlungsbefugnissen - Poli­zei­ge­setz M-V teils ver­fas­sungs­widrig
  • Nach Anklage wegen Rechtsbeugung - Fami­li­en­richter aus Weimar vor­läufig vom Dienst sus­pen­diert
  • VG Köln zu Beratung bei Maskenbeschaffung - Gesund­heits­mi­nis­te­rium muss Infor­ma­tionen her­aus­geben
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
  • Themen
    • Coronavirus
    • Demonstrationen
    • Ordnungswidrigkeit
    • Polizei
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
TopJOBS
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ham­burg

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder Frei­be­ruf­ler

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , Bun­des­weit

Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te/ Rechts­fach­wir­te als Büro­lei­tung (m/w/d)...

e-rechtsanwälte.eu , Leip­zig

Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ber­lin

Pro­ject Ma­na­ger - Soft­wa­re Im­p­le­men­ta­ti­on (m/w/d) (Ho­me Of­fice mög­lich) ...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Bun­des­weit

Re­fe­ren­da­re (m/w/d) - (210000CT)

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz , Wies­ba­den

Steu­er­fa­ch­ex­per­te als IT Pro­jekt­lei­ter (m/w/d) - Un­ter­sch­leißh­eim (bei...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Un­ter­sch­leißh­eim und 1 wei­te­re

(Se­nior) St­ra­te­gic Pro­ject Ma­na­ger / PMO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Montagskaffee: Wie du deine Expertise in Fachvorträgen didaktisch gut vermittelst

06.02.2023

Powerworkshop-Reihe: "Deine Networking-Erfolgsstrategie 2023"

08.02.2023

Digitales MARKENFORUM® 2023 vom 06.-10.02.2023 jeweils von 12—13 Uhr

06.02.2023

Umsatzsteuer national und international

07.02.2023

Fachanwaltslehrgang Steuerrecht im Fernstudium/online

08.02.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH