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BGH verwirft Revision: Mit­g­lieder der "Gruppe Freital" rechts­kräftig ver­ur­teilt

05.06.2019

Straßenschild "Freital"

(c) Thomas Reimer - stock.adobe.com

Die Mitglieder der rechtsextremen "Gruppe Freital" sind rechtskräftig zu Freiheitsstrafen zwischen zehn und vier Jahren verurteilt worden. Der BGH hat die Revision der Anklagten gegen das Urteil des OLG Dresden verworfen.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen von Mitgliedern der "Gruppe Freital" verworfen. Das vorinstanzliche Urteil, wonach zwei der Rechtsextremisten wegen Rädelsführerschaft und die übrigen jeweils wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und weiterer Straftaten schuldig gesprochen worden sind, ist damit rechtskräftig (Beschl. v. 16.05.2019, Az. 3 StR 575/18).

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden sah es als erwiesen an, dass die Gruppe aufgrund rechtsextremer Gesinnung in wechselnder Besetzung und Tatbeteiligung 2015 insgesamt fünf Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner in Freital und Dresden verübt hat. 

So wurde das Auto eines Freitaler Stadtrates gesprengt und ein Parteibüro der Linken in dem Dresdner Vorort angegriffen. Außerdem wurde Pyrotechnik an Fenster zweier Flüchtlingsunterkünfte in Freital geworfen und ein alternatives Wohnprojekt von Flüchtlingsunterstützern in Dresden gemeinsam mit Mitgliedern der rechtsextremen "Freien Kameradschaft Dresden" überfallen. Nach den Dresdener Richtern hätten die Mitglieder so ein Klima der Angst und der Repression zu erzeugen wollen. Asylbewerber sollten durch die Taten zur Ausreise veranlasst werden.

Bei dem Angriff auf die Asylbewerberunterkunft nahmen sie, heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen handelnd, den Tod der Bewohner billigend in Kauf, wozu es aber letztlich nicht kam, heißt es in dem Urteil des OLG Dresden. Wegen dieser Tat sind die tatbeteiligten Angeklagten deshalb auch wegen versuchten Mordes bzw. Beihilfe dazu verurteilt worden.

Das OLG habe weder das materielle Recht verletzt, noch sei das Verfahren zu beanstanden, heißt es in der Mitteilung des BGH. Deshalb hat der 3. Strafsenat die Revision der Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

mgö/LTO-Redaktion

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BGH verwirft Revision: . In: Legal Tribune Online, 05.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35765 (abgerufen am: 16.07.2026 )

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