Druckversion
Thursday, 23.03.2023, 22:22 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bfh-doppelte-haushaltsfuehrung-bei-alleinstehenden-leichter-moeglich/
Fenster schließen
Artikel drucken
1224

BFH: Doppelte Haushaltsführung bei Alleinstehenden leichter möglich

msa/LTO-Redaktion

19.08.2010

Der BFH hat die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung für Alleinstehende gelockert. Es ist nicht mehr zwingende Voraussetzung, am  ersten Wohnsitz Kosten für die Haushaltsführung zu tragen. Von dem Urteil profitieren in erster Linie junge Arbeitnehmer, die ihren Erstwohnsitz noch im Haus der Eltern haben.

Anzeige

Die Beteiligung an den Haushaltskosten bleibt aber ein wichtiges Indiz für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung (Urt.v. 21.04.2010, Az. VI R 26/0).

In dem zugrundeliegenden Streitfall unterhielt der Kläger, ein lediger Arbeitnehmer, eine Dreizimmerwohnung an seinem Beschäftigungsort. Seinen Haupthausstand führte er aber im Haus seiner Eltern. Dort bewohnte er alleine zwei Zimmer im Dachgeschoss. Küche und Bad teilte er sich mit den Eltern. Er versuchte die Aufwendungen für die Dreizimmerwohnung als Kosten der doppelten Haushaltsführung einkommenssteuerlich geltend zu machen, scheiterte jedoch.

Das Finanzgericht (FG) wies seine Klage mit der Begründung ab, dass der Kläger bei seinen Eltern keinen eigenen Hausstand unterhalten habe. Insbesondere habe er nicht nachweisen können, dass er sich dort finanziell an der Haushaltsführung beteilige, was jedoch Voraussetzung für die Annahme eines eigenen Hausstands sei.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hob die Vorentscheidung auf und verwies an das FG zurück. Grundsätzlich könne auch ein alleinstehender Arbeitnehmer einen doppelten Haushalt führen. Nutze der Arbeitnehmer eine Wohnung unentgeltlich, müsse sorgfältig geprüft werden, ob sie als eine eigene zu behandeln sei. Im Rahmen dieser Prüfung sei der Umstand, ob der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts, zum Beispiel für Lebensmittel oder Reinigung, aufkomme, zwar ein besonders gewichtiges Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung.

Das FG muss den Fall nun unter Beachtung dieser neuen Grundsätze erneut würdigen.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

msa/LTO-Redaktion, BFH: Doppelte Haushaltsführung bei Alleinstehenden leichter möglich . In: Legal Tribune Online, 19.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1224/ (abgerufen am: 23.03.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Rechtsgebiete
    • Öffentliches Recht
TopJOBS
Rechts­an­walt / Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) für das öf­f­ent­li­che Wirt­schafts­recht ...

[Gaßner, Groth, Siederer & Coll.] Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB , Ber­lin

Mit­ar­bei­ten­de:r St­ra­te­gi­sche Be­schaf­fung und Be­schaf­fung­s­pro­zes­se

F&W Fördern & Wohnen AöR , Ham­burg

"Recht & Kom­mu­ni­ka­ti­on" - Die Zu­satz­aus­bil­dung von Te­le­me­di­cus und Bird &...

Bird & Bird LLP , Frank­furt am Main

Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz , Wies­ba­den

Füh­rungs­kraft (m/w/d) in der Lauf­bahn­grup­pe 2.2

LAFP NRW (Polizei) , Düs­sel­dorf

Voll­ju­rist*in (m/w/div)

Deutsche Rentenversicherung Bund , Ber­lin

RECHTS­AN­WÄL­TE (W/M/D) FÜR DEN BE­REICH VER­GA­BE­RECHT UND ÖF­F­ENT­LI­CHES RECHT ...

ADVANT Beiten , Mün­chen

Voll­ju­rist*in (m/w/d) für den Auf­bau ei­nes Jus­ti­zia­riats

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten , Bran­den­burg an der Ha­vel

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) - Fi­nan­cial Ser­vices Re­gu­lato­ry ...

White & Case , Frank­furt am Main

Re­dak­teur LTO News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Die Kasse im Fokus der Außenprüfung

24.03.2023

Baurechtswoche: Haftung des Architekten

23.03.2023

Juristinnen netzwerken ... TAG

24.03.2023

Die Kasse im Fokus der Außenprüfung

24.03.2023

Baurechtswoche: Aktuelles Architektenrecht

24.03.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH