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Überhöhte Gebühren abgerechnet?: Rechts­an­walt wegen Betruges ange­klagt

04.08.2023

Ein Mann tippt am Taschenrechner (Symbolbild)

Überhöhte Gebühren soll ein Anwalt nach Angaben der Staatsanwaltschaft über Jahre abgerechnet haben, indem er Preisklauseln im "Kleingedruckten" versteckt habe.Foto: Daenin/stock.adobe.com

Rund eine Viertelmillion Euro soll ein nun angeklagter Rechtsanwalt aus Berlin seinen Mandanten zu viel in Rechnung gestellt haben. Jetzt drohen ihm eine Verurteilung und ein Berufsverbot, schon das KG hatte ihn ermahnt.

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Die Berliner Staatsanwaltschaft hat einen Rechtsanwalt wegen Betrugs angeklagt und strebt ein Berufsverbot für diesen an. Nach den Ermittlungen soll der 56-Jährige seinen Mandanten über Jahre mehr als 230.000 Euro zu Unrecht in Rechnung gestellt haben. Die Anklage listet 25 Fälle des gewerbsmäßigen Betrugs für die Zeit von Dezember 2017 bis August 2022 auf, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mitteilte. Der auf Erbrecht spezialisierte Rechtsanwalt aus Schöneberg praktiziert laut Behörde noch. Er soll von seinen Mandanten überhöhte Gebühren verlangt haben - ohne deren Fall jedoch tatsächlich übernehmen zu wollen.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Jurist seine Vereinbarungen im "Kleingedruckten" versteckt haben. Mandanten soll er dann unter Zeitdruck zur Unterschrift gedrängt haben. Teils soll er auch die Passagen auf dem Formular mit der Hand verdeckt oder von kleinredend von "Anwaltskram" gesprochen haben, wenn sich jemand näher mit den Formulierungen befassen wollte. Der Anwalt soll diese Klauseln beibehalten haben, obwohl ihm das Kammergericht (KG) zwischenzeitlich darauf hingewiesen hatte, dass diese unzulässig sei.

Mit der Unterschrift war die Masche des Mannes abschließend vorbereitet: Von den neuen Klienten soll der Anwalt sodann umgehend die hohen Zahlungen gefordert haben, damit diese empört das Mandat sofort wieder kündigten. Wurden die überhöhten Honorare nicht gezahlt, habe der Anwalt Kollegen diese einklagen lassen, so der Vorwurf. Schlechte Bewertungen im Internet soll der Mann zeitnah löschen lassen haben, damit potenzielle neue Mandanten keinen Verdacht schöpften, hieß es weiter.

dpa/cp/LTO-Redaktion

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Überhöhte Gebühren abgerechnet?: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52420 (abgerufen am: 16.04.2026 )

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