Druckversion
Donnerstag, 16.04.2026, 15:58 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bayoblg-206strr1-23-impfen-macht-frei-verharmlosung-holocaust-volksverhetzung
Fenster schließen
Artikel drucken
51383

BayObLG bestätigt Verurteilung wegen Volksverhetzung: "Impfen macht frei" ver­harm­lost den Holo­caust

23.03.2023

Eingangstor am Konzentrationslager Auschwitz

Wer suggeriert, dass Impfgegner ähnlich Unrecht erlitten, wie Juden in der NS-Zeit, verharmlost den Holocaust - das ist strafbar.  Bild: marcovarro - stock.adobe.com

Ein Immobilienmager, der ein Bild eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift "Impfen macht frei" auf Facebook geteilt hat, muss eine Geldstrafe zahlen. Das BayObLG hat entschieden, dass das volksverhetzend war. 

Anzeige

Die Verurteilung eines 46-Jährigen wegen Volksverhetzung nach der Veröffentlichung eines Bildes mit dem Eingang eines Konzentrationslagers und der Aufschrift "Impfen macht frei" im Internet ist rechtskräftig. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) bestätigte nach einer Revision des Angeklagten zwei entsprechende Urteile des Amtsgerichts München und des Landgerichts München I, wie ein Sprecher am Mittwoch in München mitteilte. Der Immobilienmanager muss deshalb nun die vorgesehene Geldstrafe zahlen (Beschl. v. 20.03.2023, Az. 206 StRR 1/23).

Der Mann hatte im November 2020 auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Account ein zweigeteiltes Bild veröffentlicht. Auf dessen unterer Hälfte war der Eingang eines Konzentrationslagers mit dem Schriftzug "Arbeit macht frei" über dem Eingangstor zu sehen. In der oberen Bildhälfte wiederholte sich das Motiv, der Schriftzug dort lautete allerdings "Impfen macht frei". Außerdem waren zwei schwarz uniformierte Männer mit überdimensionalen Spritzen abgebildet. Sein 52 Mal gelikter Kommentar dazu lautete "Alles schon mal dagewesen."

Die Vorinstanzen waren davon ausgegangen, dass der Mann mit dem Bild bewusst habe provozieren wollen. Er habe Ungeimpften suggeriert, dass sie Unrecht erlitten wie die Juden und andere Verfolgte in der NS-Zeit und dass es legitim sei, sich dagegen - auch mit Gewalt - zu wehren. Dagegen wandte sich der Angeklagte mit der Revision, weil der Straftatbestand der Volksverhetzung gem. § 130 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) nach seiner Meinung nicht erfüllt sei und er aufgrund der Verurteilung in seiner Meinungsfreiheit beschränkt werde.

Holocaust bagatellisiert

Das BayObLG verwarf die Revision und entschied, dass der Mann die von den Nationalsozialisten in den Konzentrationslagern begangenen Massenmorde verharmlost habe. Durch die Darstellung habe der Angeklagte die im November 2020 erwartete Situation für Impfunwillige (die erste Zulassung eines Impfstoffs in Europa erfolgte erst am 21. Dezember 2020) mit der der Holocaustopfer im Dritten Reich verglichen.

Damit habe er auch unter Beachtung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung in strafbarer Art und Weise die Verfolgung insbesondere von Juden im Dritten Reich bagatellisiert, urteilte das BayObLG. Zum einen sei die Würde und das Ansehen der Überlebenden des Holocausts und ihrer Angehörigen in einem für das Gemeinwesen unerträglichen Maß betroffen gewesen, zum anderen habe er Gegnern der Corona-Maßnahmen suggeriert, ihnen "werde ein den Gräueltaten der NS-Zeit vergleichbares Unrecht zugefügt, um sie nach Art eines geistigen Brandbeschleunigers aggressiv zu emotionalisieren".

NS-Vergleiche von Gegner der Corona-Maßnahmen haben die Strafjustiz in der Vergangenheit des Öfteren beschäftigt. Häufig ging es dabei um den sogenannten "Ungeimpft"-Stern, also einer Ausgestaltung des Davidsterns mit der Aufschrift "Ungeimpft", ähnlich dem Stern, den Juden in NS-Deutschland ab 1941 tragen mussten. Bei der Bewertung der Frage, ob der Stern als Volksverhetzung strafbar ist, sind sich die Gerichte jedoch nicht einig. Das Amtsgericht Pirna sah bei einem Facebook-Post mit einem "Ungeimpft"-Stern den Straftatbestand der Volksverhetzung nicht als erfüllt an. Hiergegen ist noch eine Revision der Staatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Dresden anhängig, über die noch nicht entschieden ist (Az. OLG: 1 ORS 26 Ss 49/23). Das Landgericht Köln war dagegen der Ansicht, dass das zeigen des "Ungeimpft"-Sterns den Tatbestand des § 130 Abs. 3 StGB erfüllt (Beschl. v. 04.04.2022, Az. 113 Qs 6/22).

acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BayObLG bestätigt Verurteilung wegen Volksverhetzung: . In: Legal Tribune Online, 23.03.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51383 (abgerufen am: 16.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Coronavirus
    • Nationalsozialismus
    • Straftaten
    • Volksverhetzung
  • Gerichte
    • Bayerisches Oberstes Landesgericht (BayObLG)
August Hanning, der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes in Anzug und Kravatte 15.04.2026
Christina Block

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ermittler im Block-Prozess:

Ex-BND-Chef Han­ning mit schweren Vor­würfen gegen Ham­burger Justiz

Der Block-Prozess zieht weite Kreise, ermittelt wird sogar mit verdecktem Ermittler gegen einen Ex-BND-Chef. Der zeigt sich empört und hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Hamburger Justizmitarbeiter eingelegt. Fundiert oder reine PR? 

Artikel lesen
"Querdenken"-Demo 2021 14.04.2026
Verfassungsschutz

"Delegitimierung des Staates":

Ver­fas­sungs­schutz schafft viel kri­ti­sierte Ext­re­mis­mus­ka­te­gorie wieder ab

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat sich von der erst vor fünf Jahren neu geschaffenen Kategorie "Delegitimierung des Staates" wieder verabschiedet. Was bedeutet das für die Beobachtung von Extremisten?

Artikel lesen
Kristallkugel und andere Dinge, die ein:e Wahrsager:in so braucht 12.04.2026
Esoterik

Wahrsagerei in der Rechtsgeschichte:

Als der Blick in die Kri­s­tall­kugel strafbar war

Zwar macht sich sogar die amtliche Statistik womöglich über Hellseherei lustig. Doch ist sie noch freundlich im Vergleich zum juristischen Urteil über esoterische Künste. Das zeigt eine Auswahl zum Verhältnis von Justiz und Wahrsagerei.

Artikel lesen
Strafrechtler Prof. Jörg Kinzig leitet in Tübingen das Institut für Kriminologie. 10.04.2026
Cannabis-Legalisierung

Rechtswissenschaftler empört über Bundesinnenminister:

"Dobrindts Kritik an der Cannabis-Eva­lu­ie­rung ist völlig aus der Luft gegriffen"

Innenminister Dobrindt (CSU) hat Wissenschaftlern vorgeworfen, bei der Evaluierung der Cannabis-Teillegalisierung Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden außer Acht gelassen zu haben. Der verantwortliche Kriminologe weist die Kritik zurück.

Artikel lesen
Marla-Svenja Liebich 09.04.2026
Strafvollzug

Nach acht Monaten Fahndung:

Ver­ur­teilte Rechts­ex­t­re­mistin Lie­bich gefasst

Lange war sie untergetaucht, nun ist Marla-Svenja Liebich in Tschechien gefasst worden. Die verurteilte Rechtsextremistin soll jetzt nach Deutschland ausgeliefert werden.

Artikel lesen
Kerzen und Blumenkränze am Unfallort in Moers, 29.04.2019. 08.04.2026
Ausweisung

VG Düsseldorf zum "Raser von Moers":

Aus­wei­sung nach ille­galem Auto­rennen recht­mäßig

Nach einer Verurteilung wegen eines illegalen Autorennens ordnete das Amt die Ausweisung eines Mannes in den Kosovo an. Zu Recht, befand das VG Düsseldorf, und begründete das mit der Rücksichtslosigkeit der Tat.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr, Dres­den und 3 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on – IP (w/m/d)

Noerr

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Ham­burg und 5 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d)

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt am Main

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons/Pri­va­te...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Real Es­ta­te In­vest­ments (w/m/d)

Noerr, Dres­den

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter und Re­fe­ren­da­re I In­tel­lec­tual Pro­per­ty I Frank­furt...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
JuristinnennetzwerkenTAG 2026: THE STAGE IS OURS!

17.04.2026

Logo von Fachseminare von Fürstenberg
Seminarreihe BEAMON AI: Juristische KI effizient nutzen – inkl. 90 Tage Testzugang

16.04.2026

Webinar | Drones, Deals & Diligence – Haftung, Kontrolle und Closingrisiken im Drohnen-Sektor

16.04.2026

XNP – Digitale Niederschriften und Vermerkurkunden in der Notarstelle: Fokus Erbrecht

16.04.2026

Vermächtnisse mit Weitblick – Fallstricke, Gestaltung und Umsetzung im Notariat

16.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH