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Änderung des Kommunalwahlrechts in BaWü: 16-Jäh­rige sollen künftig kan­di­dieren dürfen

31.01.2023

Wahlurne.

16-Jährige dürfen bei den Kommunalwahlen bereits ihre Stimme abgeben. Selbst kandidieren durften sie bislang aber nicht. Foto: Christian Schwier - stock.adobe.com.

Baden-Württembergs Gemeinderäte sollen jünger werden. Deshalb will die Regierung das Wahlrecht ändern und bei der nächsten Kommunalwahl Personen ab 16 Jahren als Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte zulassen.

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Mit einem neuen Wahlrecht für die Städte und Kommunen will Baden-Württemberg bundesweit Neuland betreten und jüngeren Menschen den Weg in die Politik ebnen. Das Kabinett hat nach dpa-Informationen am Dienstag entschieden, dass sich auch 16-Jährige bei der nächsten Kommunalwahl als Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte aufstellen und wählen lassen können. Das Gesetzgebungsverfahren für eine entsprechende Reform des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts, die auch das passive Wahlrecht ab 16 einschließt, soll bis März abgeschlossen sein, wie es hieß.

Damit setzt die grün-schwarze Regierungskoalition ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Der Landtag muss aber noch über die Pläne entscheiden.

Als 16-Jährige dürfen Jugendliche bereits bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben, das wird als aktives Wahlrecht bezeichnet. Selbst kandidieren dürfen sie bislang aber nicht (passives Wahlrecht).

Auch für Lukas Mahler können Bürgermeister gar nicht jung genug sein. "Ich bin grundsätzlich gegen jede Altersgrenze bei Wahlen", sagt der 25-Jährige, der als Bürgermeister von Pfaffenweiler so jung ist wie kein anderer Rathauschef im Land. Den Rekord könnte der parteilose Kommunalpolitiker aus dem Südschwarzwald aber schon bald wieder los sein.

Änderung der Altersgrenzen in der GemO

Altersgrenzen sollen aber nicht nur nach unten geändert werden. Laut Reformpapier soll die bisherige Höchstaltersgrenze für Bürgermeisterkandidaten von 67 Jahren ebenso fallen wie die Vorschrift, dass Bürgermeister spätestens mit 73 in den Ruhestand treten müssen, auch wenn ihre Amtszeit zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgelaufen ist. Zugleich sollen Bewerber für die Rathausspitze künftig nicht mehr erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres wählbar sein, sondern bereits als 18-Jährige.

Die nun im Kabinett beschlossene Wahlreform soll sich auch auf die Stichwahlen auswirken: Nach den Plänen soll es beim zweiten Wahlgang eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen geben, wenn künftig im ersten Wahlgang keiner der Bewerber mehr als 50 Prozent der gültigen Stimmen erhält. Allerdings kann die Bewerbung nach dem ersten Wahlgang nicht mehr zurückgenommen werden. Bislang ist ein neuer Wahlgang nötig, bei dem auch neue Kandidaten antreten können.

Eine weitere Änderung: Um mehr Bewerber für das Bürgermeisteramt zu gewinnen, erhalten ehemalige Beamte, Richter und Landesbeschäftigte ein Rückkehrrecht, ihr Arbeitsplatz wird also freigehalten. Außerdem sollen wohnungslose Menschen in den Gemeinden, Landkreisen oder dem Verband Region Stuttgart analog zum Landtagswahlrecht auch bei Kommunalwahlen abstimmen dürfen.

"Kompetenz hat nichts mit dem Alter zu tun"

Für den baden-württembergischen Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) ist die geplante Reform "eine Antwort auf die Demografie". Klagen dagegen schließt er zwar nicht aus. Er zeigte sich aber überzeugt, dass es "vertretbar und richtig ist, Jugendliche sehr frühzeitig dazu zu motivieren, sich an der Demokratie zu beteiligen".

Das sieht Pfaffenweilers Bürgermeister und Rekordhalter Mahler nicht anders: "Kompetenz hat nichts mit dem Alter zu tun" sagt er. Auch die Aufhebung der Altersgrenze nach oben findet Mahler schlüssig: "Es ist schon komisch, dass man mit 80 Jahren Präsident der Vereinigten Staaten und mit 74 Ministerpräsident Baden-Württembergs sein kann, nicht aber Bürgermeister einer kleinen Stadt."

FDP fürchtet Gemeinderäte 'zweiter Klasse'

Die Gegner der Reform sind da weniger optimistisch. Die SPD wirft der Regierung "Zögern und Bummeln" vor, sie habe mit der Reform "wieder bis auf den allerletzten Drücker gewartet". Das sorge nun für unnötige Verwirrung vor Ort, warnte der SPD-Innenpolitik-Experte Sascha Binder. Während in den Städten und Gemeinden bereits Kandidierende gesucht würden, stelle das Land neue Regeln auf.

Für die FDP gibt es rechtliche Bedenken: "Einerseits keinen Handy-Vertrag abschließen können, aber weitreichende Beschlüsse in der Kommune fassen; das wird schon als eine Unwucht wahrgenommen", sagte Julia Goll, die Sprecherin für Kommunalpolitik in der FDP-Fraktion. Sie sieht die Gefahr von Gemeinderäten 'zweiter Klasse'. Außerdem kollidiert die kommunale Verantwortung mit dem Erziehungsrecht der Eltern.

dpa/ku/LTO-Redaktion

* Version 31.01.23, 14:30; Artikel um Stellungnahmen ergänzt.

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Änderung des Kommunalwahlrechts in BaWü: . In: Legal Tribune Online, 31.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50937 (abgerufen am: 19.05.2025 )

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