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AG zu Ermittlungen gegen Mitglieder von "Letzte Generation": Tele­fon­über­wa­chung war recht­mäßig

29.11.2023

Blockade-Aktion eines Mitglieds der "Letzten Generation"

Die Aktionen der "Letzten Generation" seien von solchem Ausmaß, dass TKÜ-Maßnahmen gerechtfertigt gewesen seien, so das AG. Foto: picture alliance / SZ Photo | Stephan Rumpf

Die Überwachung des Pressetelefons der "Letzten Generation" hatte für viel Kritik gesorgt. Die Maßnahmen waren aber rechtmäßg, entschied nun das AG München. Geklärt ist die Sache damit nicht: Die GFF und andere haben Beschwerde eingelegt.

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Im Juli hatten die Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), Reporter ohne Grenzen (RSF) und drei Journalisten, darunter Jörg Poppendieck und Ronen Steinke, eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der umstrittenen Telefonüberwachung der Gruppe "Letzte Generation" bei Gericht angestoßen.

Vier Monate später hat nun das Amtsgericht (AG) München über die Anträge der Journalisten entschieden und sie als unbegründet zurückgewiesen. Die Maßnahmen der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) im Rahmen des Ermittlungsverfahrens seien rechtmäßig gewesen, so das AG. Die Anordnung der Maßnahmen durch den Ermittlungsrichter sei "zu Recht ergangen", die Überwachung in ihrer Art und Weise auch gesetzeskonform vollzogen worden.

Die materiell-rechtliche Abwägung fiel zulasten der "Letzten Generation" aus. In diesem Fall überwiege das Verfolgungsinteresse der Strafverfolgungsbehörden das Grundrecht der Pressefreiheit der betroffenen Pressevertreter. "Die erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Aktionen der 'Letzten Generation' sowie die hohe Strafandrohung des Straftatbestandes der Bildung einer kriminellen Vereinigung stehe ein intensiver, allerdings kurzer Eingriff in die Pressefreiheit der Drittbetroffenen gegenüber", so das AG. Dass der abgehörte private Telefonanschluss auch für die Pressearbeit der "Letzten Generation" verwendet wird, stehe der Anordnung der Überwachungsmaßnahmen nicht entgegen.

Beschwerde gegen Entscheidung bereits eingelegt

Zweck der Überwachungsmaßnahme sei die Ermittlung "innerer Abläufe" der Gruppierung gewesen. Dabei hat nach Auffassung des AG besonders der Zusammenhang zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Straftaten der "Letzten Generation" im Fokus der Maßnahme gestanden. Dagegen hätten Gespräche mit Pressevertretern gerade nicht im Vordergrund der TKÜ gestanden und seien deshalb als "nicht verfahrensrelevant" eingestuft worden.

Die GFF, RSF und zwei weitere Journalisten haben gegen die Beschlüsse des AG bereits Beschwerde eingelegt. "Das AG verkennt die fundamentale Bedeutung der Pressefreiheit", sagt Benjamin Lück, Jurist und Verfahrenskoordinator bei der GFF. Die Abhörbeschlüsse hätten die Grundrechte der Medienschaffenden nicht berücksichtigt.

Mit der Beschwerde gegen die Abhörbeschlüsse wird sich nun die nächsthöhere Instanz, das Landgericht München I, befassen. Erachtet das LG die Beschwerde als zulässig, kann es eine eigene Entscheidung in der Sache treffen.

mw/LTO-Redaktion

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AG zu Ermittlungen gegen Mitglieder von "Letzte Generation": . In: Legal Tribune Online, 29.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53290 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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