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AG München zu Hundegebell am Volkstrauertag: Besitzer muss Bußgeld zahlen

06.05.2014

Hund (Symbolbild)

© dziewul - Fotolia.com (Symbolbild)

Ein kläffender Hund bei einer Gedenkfeier am Volkstrauertag im Münchner Hofgarten hat seinem Besitzer ein Bußgeld eingebrockt. Das AG bewertete den Fall am Dienstag als vorsätzliche Ruhestörung.

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"Pico" hätte am Volkstrauertag mal besser die Schnauze gehalten. Doch der kleine Hund störte die Gäste bei der Gedenkfeier mit Dauer-Gekläff. Jetzt muss Herrchen büßen, entschied das Amtsgericht (AG) München. Damit bleibt es beim Bußgeld von 100 Euro für das anhaltende Gebell welches die Stadt München verhängt hatte. "Vorsätzliche Ruhestörung", entschied am Dienstag der Amtsrichter.

Der Besitzer des Pinscher-Terrier-Mischlings Pico maß dem Hundegekläff eine politische Dimension zu. Angesichts der Auslandseinsätze deutscher Soldaten und der Werbung für die Bundeswehr an den Schulen sei es "wichtig, über den Militarismus zu reden", sagte der Verdi-Gewerkschafter in seinem Schlusswort. Picos lautstarker Protest gegen die Blechmusik schien dem Hundehalter daher nicht missfallen zu haben.

"Es ist Ihnen darauf angekommen, zu stören", sagte der Richter. Ein Beweis für die beabsichtigte Provokation sei, dass der 32-Jährige das Deutschlandlied mit falschem Text mitgesungen habe. Ordnungswidrig war laut Urteil, dass Picos Herrchen auf den bellenden Hund "nicht eingewirkt hat". Zuschauer hätten sich durch das 15 bis 30 Minuten anhaltende Kläffen gestört gefühlt.

Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung ist wegen der geringen Bußgeldsumme nur auf Antrag zulässig. Dafür müsste das für Ordnungswidrigkeiten zuständige Oberlandesgericht (OLG) Bamberg eine "grundsätzliche Bedeutung" im Fall Pico sehen.

dpa/una/LTO-Redaktion

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AG München zu Hundegebell am Volkstrauertag: . In: Legal Tribune Online, 06.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11887 (abgerufen am: 17.10.2026 )

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