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Hund bei Hitze im Kofferraum gelassen: 450 Euro Buß­geld wegen Tier­quä­lerei

11.07.2018

Hund im Auto (Symbolbild)

© Kirill Gorlov - stock.adobe.com

Ein Mann aus Düsseldorf muss 450 Euro Bußgeld zahlen, weil er seinen Hund bei praller Sonne über eine Stunde im Kofferraum seines Autos gelassen hatte. Das entschied das AG Düsseldorf. Der stark hechelnde Hund konnte gerettet werden. 

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Weil er seinen Hund in Düsseldorf über eine Stunde lang im überhitzten Auto zurückgelassen hat, muss ein Hundebesitzer 450 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht (AG) Düsseldorf verwarf am Mittwoch den Einspruch gegen einen entsprechenden Bescheid wegen Tierquälerei gegen den 43-Jährigen. Dieser war am Mittwoch nicht zur Verhandlung erschienen, obwohl sein persönliches Erscheinen angeordnet wurde. Wenn er für sein Nichterscheinen nun keinen triftigen Grund vorbringt, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Der Maler hatte an einem heißen Sommertag im Juni 2017 den schwarzen Mischlingshund ohne Wasser in seinem in der prallen Sonne geparkten Auto warten lassen. Mitarbeiter des Ordnungsamtes entdeckten das stark hechelnde Tier gegen 13 Uhr, der Parkschein im Auto war um 12 Uhr gelöst worden. Fenster und Schiebedach waren  nur fingerbreit geöffnet. Kurz bevor die Ordnungskräfte den Wagen aufbrechen wollten, kam der 43-Jährige und erklärte: das Hecheln seines Hundes sei normal. Das liege am schwarzen Fell.

Laut einer Gerichtssprecherin hatte der Mann dem Hund erhebliches Leid zugefügt. Wegen der Hitze hatte sich das Tier durch das Sicherheitsnetz am Kofferraum gezwängt und sich hinter den Fahrersitz gelegt, weil es dort kühler war.

Im ersten Prozessanlauf hatte der Halter Ende Januar angegeben, er habe damals nur Farbe holen wollen und sei von seiner Frau aufgehalten worden. Die Richterin wies den Mann schon damals darauf hin, dass allein diese Erklärung für eine Verurteilung wegen Tierquälerei reiche. Der 43-Jährige hatte gesagt, dass er das Bußgeld in Höhe von 450 Euro nicht zahlen könne.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Hund bei Hitze im Kofferraum gelassen: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29687 (abgerufen am: 11.07.2026 )

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