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AG Düsseldorf zur Beleidigung eines Polizisten: Den "Bullen" mit "Du Mädchen!" beschimpfen

26.06.2015

Ein weinendes Mädchen

© katya_naumova - Fotolia.com

Eine Frau muss 200 Euro Geldstrafe bezahlen, weil sie zu einem Polizeibeamten "Du Mädchen!" gesagt hat. Im Prozess selbst setzte ihr Mann im Zeugenstand noch einen oben drauf.

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Obwohl der Begriff "Mädchen" nicht per se beleidigend sei, könne er doch so wirken, wenn er darauf abziele, jemanden in seiner Ehre herabzusetzen - mit dieser Begründung verurteilte das Amtsgericht (AG) Düsseldorf eine Frau wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 200 Euro.

Die 56-Jährige war Beifahrerin ihres Mannes, der in eine Verkehrskontrolle geraten war. Ein Polizist beschwerte sich, dass ihr Gatte so spät und scharf gebremst habe. Daraufhin soll die Frau "Du Mädchen!" aus dem Auto gerufen haben. Vor dem Amtsgericht behauptete die bis dahin unbescholtene Frau, der Beamte müsse sich verhört haben. Sie habe "'n Märchen" gesagt. Doch die Kollegen des Beamten bezeugten, laut und deutlich "Du Mädchen!" verstanden zu haben.

Der Mann der Frau setzte im Zeugenstand bei der Vernehmung noch fast einen drauf. Er nahm seine Frau energisch, aber ein wenig unbedacht in Schutz: "Sie würde so etwas niemals zu einem Bullen sagen", behauptete er.

dpa/ms/LTO-Redaktion

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AG Düsseldorf zur Beleidigung eines Polizisten: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16014 (abgerufen am: 16.10.2026 )

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