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AG Bonn zu Reise auf "Traumschiff": Geld zurück wegen Dreh­ar­beiten an Bord

15.01.2016

Das "Traumschiff"

Bild: "Amadea (ship, 1991) IMO 8913162; in Split, 2011-11-14 (2)" von Ivan T., Quelle: Wikipedia, CC BY-SA 3.0, Skalierung und Zuschnitt durch LTO

Wegen Beeinträchtigung durch Dreharbeiten für die ZDF-Serie "Traumschiff" bekommt ein Berliner Ehepaar Geld zurück. Das AG Bonn gab am Freitag einer Klage des Rentnerpaars auf Reisepreisminderung statt.

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Wie eine Gerichtssprecherin am Freitag bestätigte, muss das Bonner Reiseunternehmen den 82 und 79 Jahre alten Eheleuten für die Reisetage, an denen auf ihrem Kreuzfahrtschiff gedreht wurde, 1022,76 Euro zurückzahlen. Das ist eine Minderung um 20 Prozent an zwölf Drehtagen.

Die Eheleute hatten die 26-tägige Kreuzfahrt von Vietnam nach Neuseeland auf der "MS Amadea" für 11.080 Euro gebucht. Was die erfahrenen Kreuzfahrer nicht wussten: Das relativ kleine Schiff mit 600 Passagieren dient seit Anfang 2015 als Kulisse für die Serie "Traumschiff". Dementsprechend waren Teile des Luxusliners, vor allem das Promenadendeck, für Aufnahmen mit Sascha Hehn als Traumschiff-Kapitän und Heide Keller als Chefstewardess gesperrt. Das Ehepaar fühlte sich auch gestört durch lautes Hämmern und Sägen sowie Megafon-Anweisungen an die Darsteller und das übrige Filmteam. Als Passagier sei man stets auf der Flucht vor dem Filmteam gewesen.

Es gehöre zum Vertrag einer ordnungsgemäßen Reise, so das Urteil des Bonner Amtgesrichts (AG), dass Passagiere jederzeit alle Freizeitmöglichkeiten nutzen könnten. Einschränkungen beispielsweise durch die Absperrungen des Promenadendecks für die Dreharbeiten seien ein Reisemangel und müssten nicht hingenommen werden (Urt. v. 15.01.2015, Az. 101C 423/15).

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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AG Bonn zu Reise auf "Traumschiff": . In: Legal Tribune Online, 15.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18167 (abgerufen am: 15.03.2026 )

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