Druckversion
Friday, 31.03.2023, 18:16 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/ag-berlin-tiergarten-gina-lisa-lohfink-vergewaltigung-falsche-verdaechtigung/
Fenster schließen
Artikel drucken
25575

Urteil wegen falscher Verdächtigung rechtskräftig: Gina-Lisa Loh­fink muss 20.000 Euro zahlen

16.11.2017

Gina-Lisa beim Prozess im Amtsgericht Berlin-Tiergarten

(c) dpa

Das Urteil gegen Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung ist rechtskräftig. Weil sie zwei Männer beschuldigte, sie vergewaltigt zu haben, muss sie nun 20.000 Euro zahlen. 

Anzeige

Gut fünf Jahre nach einer angeblichen Vergewaltigung ist der Prozess gegen die ehemalige Germany's next Topmodel-Teilnehmerin Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung endgültig abgeschlossen. Das Amtsgericht (AG) Berlin-Tiergarten verurteilte Lohfink schriftlich ohne mündliche Verhandlung zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro, teilte Gerichtssprecherin Lisa Jani am Donnerstag mit. Ihre bisherigen Vergewaltigungsvorwürfe darf sie auch nicht mehr äußern. 

Lohfink hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dabei sollten K.-o.-Tropfen im Spiel gewesen sein, was jedoch von einem Gutachter widerlegt wurde. Auch für ihre übrigen Behauptungen sahen gleich zwei Instanzen keine Hinweise.  Vielmehr habe es sich um einvernehmlichen Sex gehandelt. So bestätigte das Kammergericht (KG) im Februar sowohl den Schuldspruch des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten als auch die von diesem festgesetzte Anzahl der Tagessätze. Wegen der falschen Verdächtigung sollte Lohfink demnach 20.000 Euro zahlen.

Die Höhe der Tagessätze musste aber neu verhandelt werden, weil das KG für das angenommene Einkommen von Lohfink keine ausreichende Grundlage sah. In dem jetzigen Beschluss des AG ist nun eine identische Summe festgelegt: 80 Tagessätze zu je 250 Euro. Das nach der teilweisen Zurückverweisung nun zuständige Abteilung des AG hat nach eigenen Angaben bei den Ermittlungen zur Feststellung von Lohfinks tatsächlichem Einkommen "auch bei Fernsehsendern nachgefragt". Auf dieser Grundlage sei der Tagessatz von 250 Euro errechnet und - mit Zustimmung der Verteidigung des Models und der Staatsanwaltschaft per Beschluss festgesetzt - worden. Lohfink trägt auch die Kosten des Verfahrens, von der Staatsanwaltschaft, die auch zuständige Vollstreckungsbehörde ist, wird sie bald eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten.  

Der Prozess, in dem unter anderem Videos von dem Abend der angeblichen Vergewaltigung gezeigt wurden, hatte deutschlandweit Aufsehen erregt und polarisiert. Die einen sahen das Model als Vorkämpferin für die Rechte von Frauen, andere vermuteten eine bloße Inszenierung. Auch Frauenrechtler wie Alice Schwarzer hatten sich in die Debatte eingeschaltet.  

dpa/mam/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Urteil wegen falscher Verdächtigung rechtskräftig: Gina-Lisa Lohfink muss 20.000 Euro zahlen . In: Legal Tribune Online, 16.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25575/ (abgerufen am: 31.03.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • BVerfG zum Fall Klaus Bräunig - Erfolg­reiche Ver­fas­sungs­be­schwerde nach über 50 Jahren Haft
  • Ex-US-Präsident auf der Anklagebank - Wofür wird Trump ange­klagt?
  • "Hängt die Grünen!" Wahlplakate - "III. Weg"- Funk­tionär ver­ur­teilt
  • Nach Schuss auf Polizisten bei "Reichsbürger"-Razzia - Bun­des­an­walt­schaft über­nimmt Ermitt­lungen
  • Kinderpornografie im StGB - Marco Busch­mann schiebt Kor­rektur auf die lange Bank
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
  • Themen
    • Fernsehen
    • Prominente
    • Sex
    • Sexualstrafrecht
    • Strafverfahren
  • Gerichte
    • Amtsgericht Berlin-Tiergarten
TopJOBS
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP , Düs­sel­dorf

Wis­sen­schaft­li­che*r Mit­ar­bei­ter*in / Re­fe­ren­dar*in/Dok­to­rand*in (m/w/d) ...

Becker Büttner Held , Ber­lin

Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger (m/w/d) - print / on­li­ne

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Re­fe­ren­dar / wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Stand­ort Ham­burg

Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter PartG , Ham­burg

Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für ver­schie­de­ne Rechts­ge­bie­te

Görg , Ham­burg

(Se­nior) St­ra­te­gic Pro­ject Ma­na­ger / PMO (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ber­lin

Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz , Wies­ba­den

Re­dak­teur LTO News­desk (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin

Key Ac­co­unt Ma­na­ger Pu­b­lic - Re­gi­on Nord (Ho­me Of­fice) (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , 100% Re­mo­te

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
COMPLIANCE TRAINING COURSE

19.04.2023

e-fellows.net Karrieretag Jura Frankfurt

28.04.2023, Frankfurt am Main

Fachanwaltslehrgang Agrarrecht im Fernstudium/online

03.04.2023

Geldwäschepräven­tion: Handlungs­pflichten in der Immobilien­wirtschaft (Immobiliengesell­schaften u

04.04.2023

Mediation Kompakt-Ausbildung

18.04.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH