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AG Rendsburg zu Saalkündigung nach Morddrohung: Lan­de­spar­teitag der AfD kann statt­finden

08.09.2016

Ein Saal mit Mikrofon auf der Bühne

© VTT Studio - Fotolia.com

Der Landesparteitag der AfD kann am Wochenende in Rendsburg stattfinden. Das örtliche AG erließ am Donnerstag eine einstweilige Verfügung gegen die Saalkündigung durch den Betreiber des Veranstaltungsortes.

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Die AfD kann sich für ihren Landesparteitag am Wochenende in Rendsburg zusammenfinden. Am Donnerstag erließ das Amtsgericht (AG) Rendsburg eine von der Partei beantrage einstweilige Verfügung gegen die Kündigung des Mietvertrags durch die örtliche Volkshochschule (VHS), die der AfD nun wie ursprünglich vereinbart den Saal als Veranstaltungsort zur Verfügung stellen muss. Das bestätigte ein Gerichtssprecher.

Die AfD will am Samstag in Rendsburg ihre Direktkandidaten wählen und am Sonntag dann das Wahlprogramm für die Landtagswahl im Mai 2017 verabschieden. Zum Parteitag werden rund 200 Teilnehmer erwartet. Sollte sich die VHS als Vermieterin weiter sperren, droht ihr ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts kann noch Berufung eingelegt werden.

Kündigung wegen "Gewaltandrohung" durch Aktivisten

Nach Polizeiangaben ist für Samstag eine Gegendemonstration mit 150 Teilnehmern angemeldet worden. Zudem riefen Aktivisten im Internet und auf Plakaten dazu auf, den Parteitag zu verhindern. Daraufhin hatte die VHS den Mietvertrag vom 10. März aus Sicherheitsbedenken aufgrund einer  einer "Gewaltandrohung" gekündigt. In einer Mitteilung von Aktivisten der Initiative "Nationalismus ist keine Alternative" hieß es: "Wir garantieren, dass ein störungsfreier Ablauf des nationalistischen Wahlkampfauftakts nicht gewährleistet ist".

Das Verfahren vor dem AG dauerte am Donnerstag nur rund eine halbe Stunde. Im Kern ging es um die Frage der öffentlichen Sicherheit. Laut der Entscheidungsbegründung von Richter Reinhard Müller wird diese nicht von der AfD selbst, sondern von den angekündigten Protesten gestört.

Der Bürgermeister der Stadt Rendsburg, Pierre Gilgenast, bezeichnete die Entscheidung des Amtsgerichts als erwartbar. "Wir müssen uns in einer lebendigen Demokratie mit anderen Meinungen auseinandersetzen. Wofür ich kein Verständnis habe, ist angedrohte Gewalt", sagte Gilgenast der Deutschen Presse-Agentur. Er habe aufgrund einer per Email eingegangenen Morddrohung gegen den Gebäudemanager der VHS Verständnis für deren Vorgehen.

dpa/nas/LTO-Redaktion

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AG Rendsburg zu Saalkündigung nach Morddrohung: Landesparteitag der AfD kann stattfinden . In: Legal Tribune Online, 08.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20522/ (abgerufen am: 04.06.2023 )

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