Der selbsternannte König von Deutschland hält die Gerichte auf Trab - verliert aber erneut einen Prozess. Nach einer Verurteilung wegen unerlaubten Betriebs einer Krankenversicherung, ging es am Donnerstag am VG Halle um die Fahrerlaubnis des vermeintlichen Monarchen. Das Gericht entschied, dass der Landkreis Wittenberg diese zu Recht löschen ließ.
Da der Mann den Staat nicht anerkennen will, hatte er sich für seine selbst geschaffene Monarchie einen eigenen Führerschein gebastelt. Den amtlichen Führerschein hatte er 2012 im Landratsamt zurückgegeben. Fitzek hatte damals erklärt, er wolle einen eigenen Staat gründen und keine Geschäftsbeziehungen mehr mit der Bundesrepublik unterhalten. Die Führerscheinstelle interpretierte dies als Verzicht auf die Fahrerlaubnis und ließ sie beim Kraftfahrtbundesamt löschen. Dieser Auffassung folgte die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Halle (Az. 7A117/14HAL).
Fitzek sagte nach der Urteilsverkündung, er werde in Berufung gehen. Und zum zukünftigen Autofahren: "Ob ich das darf oder nicht, ich mach es trotzdem." Vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau soll er sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in acht Fällen verantworten. Das Strafverfahren ist aber ausgesetzt, bis endgültig entschieden ist, ob er noch eine Fahrerlaubnis hat oder nicht.
Der gelernte Koch hatte 2012 in Wittenberg auf dem Gelände eines ehemaligen Krankenhauses sein "Königreich Deutschland" ausgerufen. Er wird vom Innenministerium Sachsen-Anhalt den Reichsbürgern zugerechnet. Das ist eine Personengruppe, die den Staat und deutsche Gesetze nicht anerkennt und sich weigert, Steuern, Sozialabgaben und Bußgelder zu zahlen. Der Mann hatte die Gerichte auch schon wegen einer illegalen Krankenversicherung beschäftigt - damals wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.
dpa/age/LTO-Redaktion
VG Halle: Löschung rechtens: . In: Legal Tribune Online, 09.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15194 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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