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Strafurteil des AG München: Piz­zeria-Ein­b­re­cher gibt Lokal­runde

19.08.2019

Eine Pizzeria (Symbolbild)

© naci - stock.adobe.com

Ein Mann ließ beim Wirt einer Pizzeria zu oft anschreiben, er häufte Schulden an. Um diese zu begleichen, brach er nachts in selbiger ein und räumte die Spielautomaten aus. Am Tag nach dem Einbruch gab er eine Lokalrunde.

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"Heute nochmal anschreiben, bitte" - ein Stammgast in einer Pizzeria im bayerischen Olching hatte es mit dem Genuss italienischer Speisen und dem Glücksspiel übertrieben und Schulden angehäuft. Um diese begleichen zu können, brach er kurz darauf in das Restaurant seines Gläubigers ein. Dafür wurde er vom Amtsgericht (AG) München - nunmehr rechtskräftig - zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt (Urt. v. 02.07.2019, Az. 822 Ds 257 Js 139878/19).

Der Täter ist ein aus Serbien eingewanderter Koch, der sich in Deutschland ein besseres Einkommen erhofft hatte. "Nach meiner Einreise hier wurde mir von meinem Onkel eine Arbeit versprochen, in der Gastro. Ich bin Gastronom. Ich bekam aber keine Arbeit. Ich hatte kein Geld, ich fand keinen Ausweg", schilderte der 21-Jährige vor Gericht. Der Gastronomie blieb er trotz Arbeitslosigkeit nicht fern, sondern hielt sich oft in der Pizzeria gegenüber seiner Wohnung in der bayerischen Kleinstadt 20 Kilometer westlich von München auf. Dort waren seine finanziellen Probleme bekannt, regelmäßig ließ er beim Wirt anschreiben. 

Um der Situation zu entkommen, brach er eines Nachts in eben jene Pizzeria ein: Er trat ein Fenster ein, brach zwei im Laden befindliche Spielautomaten auf und entwendete aus diesen die Geldkassetten, in denen sich Bargeld in Höhe von mindestens 2.500 Euro befand. Am Fenster sowie an den Automaten entstand ein Sachschaden in Höhe von mindestens 1.500 Euro.

Am Tag nach dem Einbruch gab er eine Lokalrunde

Am nächsten Tag dann schaute er wieder in der Pizzeria vorbei. Zunächst beglich er seine Schulden, dann lud er großzügig auf "seine" Kosten andere Gäste zu Speisen und Getränken ein und spielte an den Automaten. Der Wirt allerdings schöpfte ob der ungewohnten Finanzkraft des notorisch klammen Stammkunden Verdacht. Und weil er gehalten war, verdächtige Gäste zu melden, rief er die Polizei an.

Nachdem der junge Mann in einer ersten Vernehmung widersprüchliche Angaben gemacht hatte, offenbarte eine Durchsuchung seiner Wohnung schließlich die entwendeten Geldkassetten sowie die übrige Beute i. H. v. noch etwa 1.000 Euro. Vor Gericht zeigte er sich dann geständig: "Ich möchte mich entschuldigen, auch beim Geschädigten. Ich werde mich dankbar zeigen, wenn ich eine Chance erhalte. Ich will in meine Heimat zurück und ein Leben mit meiner Verlobten haben. Es war eine schwere Lektion."

Das Gericht wusste seine Offenheit zu schätzen und sah deshalb von einer höheren Strafe ab, ebenso weil der Mann zuvor noch nicht straffällig geworden war und er in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Zudem habe er zum Tatzeitpunkt unter Drogeneinfluss gestanden. Er hatte zugegeben, zuvor Kokain genommen zu haben.

Das Gericht hege somit "die begründete Erwartung, dass er sich die bloße Verurteilung als Warnung dienen lassen und zukünftig keine Straftaten mehr begehen wird", hieß es bei der Verkündung.

mam/LTO-Redaktion

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Strafurteil des AG München: . In: Legal Tribune Online, 19.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37113 (abgerufen am: 12.06.2025 )

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