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Frauenquote für Vorstände geplant: "Aktu­elle Ziel­vor­gabe ist aus­bau­fähig"

von Tanja Podolski

23.11.2020

Diskussion in der Vorstandssitzung

(c) Fizkes/stock.adobe.com

Eine Arbeitsgruppe der Koalitionsparteien hat sich auf eine verbindliche Frauenquote in Vorständen geeinigt. Ein richtiges Signal, doch die Regelung betrifft nur wenige Unternehmen.

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Die neuen Regelungen für das Zweite Führungspositionen-Gesetz (FüPoG) sehen erstmals verbindliche Vorgaben für mehr Frauen in Vorständen vor. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern soll mindestens eines davon künftig eine Frau sein. Für die Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes wurde eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen vereinbart. Bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit soll ebenfalls eine Mindestbeteiligung eingeführt werden.

Dr. Christine Hohmann-Dennhardt sieht in der Quote auch für Vorstände eine sinnvolle Regelung: "Schon für die aktuelle Fassung des FüPoG war eine Quote auch für Vorstände ursprünglich vorgesehen und ist dann erheblich abgemildert worden. Derzeit müssen die Unternehmen lediglich eine Zielgröße angeben, wie viele Frauen sie in den Vorstand berufen möchten - und können dabei auch eine Null angeben", erklärt die ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und späteres Vorstandsmitglied bei Daimler und VW. Im Gegensatz zur bereits bestehenden Quote im Aufsichtsrat dürfen die Unternehmen also relativ frei entscheiden, wie hoch der Frauenanteil hier sein soll. "Die Unternehmen haben in der Folge vielfach die Null angegeben und sich darauf eingerichtet, dabei zu bleiben", so Hohmann-Dennhardt.

Ähnlich beobachtet es Annabritta Biederbick, Mitglied der Vorstände der Debeka-Versicherungen: "Ich glaube, man muss mittlerweile nicht mehr argumentieren, dass Vielfalt auch in Vorständen notwendig und sinnvoll ist. Wenn es nicht anders geht, muss wohl eine gesetzliche Vorgabe her, zumal die aktuelle sicher noch ausbaufähig ist", sagt die Juristin.

"Wichtiges Signal", das aber nur 100 Unternehmen betrifft

Dr. Katharina Stüber, Counsel in der Corporate-Praxis bei Allen & Overy, kann dies mit Zahlen belegen: Sie hat die Lageberichte von 30 Dax- und 60 MDax-Firmen ausgewertet und die Ergebnisse in einer Studie veröffentlicht. "Im Dax haben 7,7 Prozent der Unternehmen die Zielgröße Null angegeben, im M-Dax sogar 48,1 Prozent", so die Anwältin. "Die Unternehmen dürfen das, wenn sie den Status Quo nicht unterschreiten – und genau dem möchte die Politik mit den neuen Regelungen jetzt entgegentreten."

Allerdings, erklärt Stüber, seien von der geplanten Regelung nur weniger als 100 Unternehmen betroffen, denn die Voraussetzungen für die Frauenquote im Vorstand gehen noch über die bestehenden für die Aufsichtsräte hinaus: "Die Quote für den Vorstand gilt nur, wenn drei Kriterien erfüllt werden: börsennotiert, paritätisch besetzter Aufsichtsrat und mehr als drei Vorstandsmitglieder", so Stüber. Die gesetzliche Überarbeitung gebe aber ein Signal an die Unternehmen, dass das bisher Erreichte nicht ausreichend ist.

Diese Ansicht vertritt auch Hohmann-Dennhardt, gerade auch, um Frauen aus dem mittleren und gehobenen Management in den Unternehmen zu fördern: "Die Unternehmen hatten genug Zeit, sich darauf einstellen, dass die Quote auch für Vorstände kommt", meint die Juristin - und qualifizierte Frauen gebe es in den Unternehmen mehr als genug. Verfassungsrechtlich hat sie keine Bedenken gegen die Vorgabe, schließlich sei "in Art. 3 Grundgesetz klargestellt, dass der Staat auf die Beseitigung von Benachteiligungen hinzuwirken hat".

Euphorisch zeigt sich Bundesjustizministerin Christine Lambrecht: "Frauen tragen mit hoher Qualifikation und Leistung zum Unternehmenserfolg bei. Franziska Giffey und ich haben lange dafür gekämpft, dass sich das auch endlich angemessen in den Führungsebenen der Unternehmen abbildet. Es freut mich sehr, dass wir uns jetzt in der Koalition auf die Mindestbeteiligung von Frauen in Vorständen geeinigt haben."

Ministerien: Schon Quote für den Aufsichtsrat funktioniert

Zuvor hatte Lambrecht gemeinsam mit Bundesfrauenministerin Franziska Giffey dem Kabinett die Stellungnahme der Bundesregierung zur Wirksamkeit des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) vorgelegt. Grundlage dafür ist ein Evaluationsgutachten zur Wirksamkeit des FüPoG durch die Kienbaum Consultants International GmbH.

Die Evaluation zeigte, dass die feste Quote für Aufsichtsräte zu einem starken Anstieg der Anzahl von Frauen in diesem Gremium führte. Die gesetzliche Vorgabe von 30 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten ist mit aktuell 35,2 Prozent übertroffen. Der Frauenanteil in den Vorständen der vom Gesetz betroffenen Unternehmen liegt nach dieser Untersuchung indes nur bei 7,6 Prozent - rund 70 Prozent hatten danach die Zielgröße Null für den Vorstand.

Diese Zahlen und das Vorhaben werden in der nächsten Woche den Koalitionsspitzen zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Unmittelbar danach wird die Ressortabstimmung und die Länder- und Verbändebeteiligung eingeleitet, sodass der Kabinettsbeschluss zeitnah, womöglich bereits im Dezember, erfolgen kann.

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Frauenquote für Vorstände geplant: . In: Legal Tribune Online, 23.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43515 (abgerufen am: 08.12.2025 )

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