Es sollte die Riesenfusion des Müllmarktes werden: Der Konzern Remondis wollte den Grünen Punkt schlucken und damit noch mächtiger werden. Das Kartellamt untersagte dies. Zu Recht, entschied nun das OLG Düsseldorf.
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die von den Kartellbehörden untersagte Fusion des Müllriesen Remondis mit dem Grünen Punkt bekräftigt. "Der Senat hat die Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt", sagte ein Sprecher des Gerichts nach der Verkündung der Entscheidung am Mittwoch. Die Beschwerde von Remondis habe keinen Erfolg gehabt (Beschl. v. 22.04.2020, Az. VI-Kart 3/19 (V)).
Das Kartellamt hatte dem Lüner Müllkonzern Remondis mit Beschluss vom 11.07.2019 verboten, das Kölner Unternehmen DSD - das Firmenkürzel steht für Duales System Deutschland - zu übernehmen, das die Markenrechte am Grünen Punkt hält. Grund war die Befürchtung, diese könnten damit eine zu marktbeherrschende Stellung einnehmen. Beide Unternehmen sind in ihren Bereichen die Marktführer. Das Bundeskartellamt hatte befürchtet, dass Remondis seine durch den Zukauf entstandene Marktmacht ausgenutzt hätte.
Dass dies im Bereich des Möglichen wäre, liegt an der Konstruktion des Marktes: Duale Systeme sind enorm wichtig für die Entsorgungsbranche in Deutschland. Sie bekommen von der Industrie und vom Handel Geld für das Verpackungsrecycling. Sie organisieren die Abholung, Sortierung und Verwertung von Abfällen. Dafür vergeben sie unter anderem Aufträge an Müllabfuhren.
Von den acht dualen Systemen in Deutschland, von denen DSD eines ist, macht nur jeweils eines in einem Gebiet die Ausschreibung für die Müllabfuhren, Sortieranlagen und Verwerter. Bekommt eine Müllabfuhr den Zuschlag, schließt sie aber mit allen acht Systemen Verträge ab. Dadurch hätte Remondis im Fall einer Fusion mit dem Grünen Punkt seine ohnehin schon große Marktmacht noch stark ausbauen können.
Der Lüner Müllkonzern hatte beim OLG Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung des Kartellamts eingelegt. Wegen der Coronakrise lief das Verfahren im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung ab.
Der 1. Kartellsenat gab mit seiner Entscheidung nun der Ansicht der Kartellbehörde Recht. Obwohl der weitere Weg durch die Instanzen vom Gericht nicht zugelassen wurde, ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig: Remondis könnte binnen eines Monats eine Nichtzulassungsbeschwerde einlegen - darüber hätte dann der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Der Grüne Punkt wollte sich nicht zu dem Beschluss äußern, auch Remondis wollte ihn zunächst nicht kommentieren.
dpa/ah/LTO-Redaktion
OLG Düsseldorf bestätigt Verbot: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41378 (abgerufen am: 04.10.2024 )
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