Druckversion
Montag, 17.11.2025, 23:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/netzabdeckung-mobilfunk-telekom-vodafone-telefonica-bundesnetzagentur-verfahren-bussgeld
Fenster schließen
Artikel drucken
53216

Bundesnetzagentur leitet Verfahren ein: Han­dy­netz­be­t­rei­bern droht Buß­geld wegen Fun­klöchern

20.11.2023

Frau mit Handy auf dem Rücken eines Elefanten

Auch ein Elefant wäre wohl keine große Hilfe - Die Mobilfunkabdeckung in Deutschland ist immer noch lückenhaft. | Bild: Holger T.K. - stock.adobe.com

In den Ballungszentren der Republik ist fast überall und immer guter Empfang. Auf dem Land sieht es oft anders aus. Auf die Mobilfunkbetreiber könnten wegen Versäumnissen beim Netzausbau bald Bußgelder zukommen.

Anzeige

Ein Blick auf den Kalender zeigt, dass sich das Jahr 2023 dem Ende neigt. Noch immer gibt es aber Regionen in Deutschland, in denen man per Handy nicht erreichbar ist oder die Übertragungsraten im Datenverkehr zu gering sind. Die Bundesnetzagentur erhöht nun den Druck auf die Mobilfunkkonzerne. 

Die Behörde wirft der Deutschen Telekom, Telefónica und Vodafone "schuldhafte" Verstöße gegen Versorgungsauflagen vor und hat ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Unternehmen hatten sich im Zuge des Lizenzerwerbs dazu verpflichtet, schrittweise konkrete Vorgaben zur Netzabdeckung zu erfüllen.

Es ist nicht das erste Bußgeldverfahren gegen Telekommunikationsanbieter, aber das erste gegen etablierte Netzbetreiber. Bereits seit dem Frühjahr geht die Netzagentur gegen den Neueinsteiger 1&1 vor, der gerade sein eigenes Mobilfunknetz aufbaut und dieses bald starten will. Hierfür ersteigerte 1&1 im Jahr 2019 erstmals Frequenzen. Ende 2022 hätte das Unternehmen 1.000 5G-Standorte aktiviert haben müssen. Tatsächlich waren es fünf. Der Ausgang dieses Verfahrens ist offen.

Erfreute Stimmen aus der Politik

Bundespolitiker und Verbraucherschützer reagieren positiv auf die Einleitung der Bußgeldverfahren. Die Firmen hätten der Behörde offenbar keine plausiblen Gründe vorweisen können, warum die Ausbaupflichten nicht vollständig eingehalten worden seien, sagt der FDP-Bundestagsabgeordnete Reinhard Houben gegenüber der dpa. Der Entwurf eines Bußgeldbescheides sei deswegen nur konsequent.

Lob kommt auch vom Sozialdemokraten Johannes Schätzl. "Versorgungsauflagen ergeben nur dann Sinn, wenn sie auch konsequent durchgesetzt werden und Strafen folgen, wenn Auflagen nicht eingehalten werden", sagt der Bundestagsabgeordnete. Der Grüne Maik Außendorf nennt die Nichteinhaltung der Vorgaben "ärgerlich". Die Firmen müssten ihren Verpflichtungen nachkommen. "Zur Durchsetzung der Versorgungsauflagen ist die Verhängung von Bußgeldern durch die Bundesnetzagentur ein wichtiges Signal." Der CSU-Politiker Reinhard Brandl nennt die Verfahrenseinleitung "absolut richtig".

Auch der Verbraucherschützer Felix Flosbach begrüßt die härtere Gangart der Netzagentur. Wenn die Behörde die Netzauflagen nun strenger kontrolliere und Vergehen ahnde, helfe das Verbraucherinnen und Verbrauchern - "heute und in Zukunft".

Wann greifen Ausnahmen?

Die Netzbetreiber sind der Ansicht, nicht gegen die Ausbauauflagen verstoßen zu haben und verweisen lieber auf die großen Fortschritte, die beim Auf- und Ausbau der Netze gemacht wurden. Sie berufen sich zudem auf Ausnahmeregeln. Dort, wo der Ausbau aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich war - etwa weil niemand ein Grundstück vermieten wollte, auf dem ein Funkmast aufgestellt werden kann - gilt die Auflage auch ohne Netz als erfüllt. Die Netzagentur hält dem entgegen, dass diese Begründung in einigen Fällen nicht greife, weil mancherorts eben doch Antennen hätten installiert werden können.

Das Verfahren läuft bereits seit September, wurde aber erst jetzt publik. Die Netzagentur hat die Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone zu Stellungnahmen aufgefordert. Eine Entscheidung ob und in welcher Höhe Bußgelder verhängt werden, fällt voraussichtlich erst im kommenden Jahr. 

sts/dpa/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Bundesnetzagentur leitet Verfahren ein: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53216 (abgerufen am: 17.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Bundesnetzagentur
    • Deutsche Telekom
    • Mobilfunk
    • Telekommunikation
    • Unternehmen
Flaggen vor dem EU-Parlament 13.11.2025
Lieferketten

Mehrheit im rechten politischen Lager:

EU-Par­la­ment stimmt für schwächeres Lie­fer­ket­ten­ge­setz

Das Lieferkettengesetz der Europäischen Union soll nur noch für wenige große Firmen gelten. Die Mehrheit im Europaparlament kommt durch Stimmen von Rechtsaußen zusammen – ist eine Brandmauer gefallen?

Artikel lesen
Christina Block und ihr Verteidiger Dr. Ingo Bott am 20. Verhandlungstag vor dem LG Hamburg 06.11.2025
Prominente

Kindesentziehungsprozess gegen Christina Block:

Wer hat mit der israe­li­schen Sicher­heits­firma gespro­chen?

20. Tag im Block-Prozess: Gericht und Staatsanwaltschaft würgen eine Erklärung Christina Blocks ab. Außerdem berichten Zeugen von ungewöhnlichen Hotelübernachtungen im Elysee-Hotel. Wer hatte Kontakt zur israelischen Sicherheitsfirma?

Artikel lesen
Blick auf ein Werk des französischen Zementherstellers Lafarge bei Ain Issa (Syrien). 03.11.2025
Terrorismus

Beginn der Hauptverhandlung im "Fall Lafarge":

Nur Busi­ness im Kriegs­ge­biet oder schon Ter­r­or­fi­nan­zie­rung?

Das Unternehmen Lafarge zahlte Geld an den IS, um in Syrien weiter produzieren zu können. Florian Jeßberger und Luca Hauffe über einen Prozess in Paris, der die Verantwortlichkeit von Unternehmen für Völkerrechtsverstöße in den Fokus rückt.

Artikel lesen
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig 17.10.2025
Unternehmen

Gesellschaft mit gebundenem Vermögen:

Jus­tiz­mi­nis­terin Hubig plant neue Rechts­form für Unter­nehmen

Eine neue Rechtsform soll Unternehmen helfen, nachhaltiger zu wirtschaften und Gewinne im Betrieb zu halten. Besonders für Mittelständler ohne Nachfolge soll sie eine neue Perspektive bieten.
 

Artikel lesen
Rene Benko 15.10.2025
Österreich

Kurzer Prozess in Innsbruck:

Zwei Jahre Haft für René Benko

Das Landesgericht Innsbruck hat René Benko zu zwei Jahren Haft verurteilt. Der Prozess hat nur zwei Tage gedauert, denn es ging nur um einen kleinen Teil der vielen strafrechtlichen Vorwürfe gegen den Investor.

Artikel lesen
Rene Benko 14.10.2025
Wirtschaftsstrafrecht

Prozess nach Signa-Pleite am Landesgericht Innsbruck:

Benko bekennt sich als "nicht schuldig"

René Benko war vor wenigen Jahren noch Milliardär. Vorgänge rund um die Pleite seines Signa-Imperiums haben ihn in Untersuchungshaft gebracht. Ein erster Prozesstag endet überraschend.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Steu­er­ju­rist (m/w/d) in Voll­zeit

Görg , Ham­burg

Logo von Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK)
Re­fe­rats­lei­tung Voll­ju­rist / Voll­ju­ris­tin (m/w/d)

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland(KMK) , Bonn

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) im Ge­sell­schafts­recht

ADVANT Beiten , Ber­lin

Logo von Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­rist (w/m/d) im Fach­be­reich 1.1 „Per­so­nal und...

Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung NRW , Reck­ling­hau­sen

Logo von Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH
Ju­ris­ti­sche/r Sach­be­ar­bei­ter/in (w/m/d)

Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH , Ber­lin

Logo von Hausfeld Rechtsanwälte LLP
As­so­cia­te/Rechts­an­wält*in – Da­ten­schutz­recht/Com­pe­ti­ti­on Li­ti­ga­ti­on

Hausfeld Rechtsanwälte LLP , Ber­lin

Logo von Brinkmann Rechtsanwälte
Rechts­an­walt (m/w/d) Me­di­zin­recht

Brinkmann Rechtsanwälte

Logo von HEUKING
Rechts­an­wäl­te w/m/d im Be­reich Pro­zess­füh­rung | Im­mo­bi­li­en­recht

HEUKING , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Sundowner @ Osborne Clarke - Köln - Die Winteredition

25.11.2025, Köln

15. Europas größte IP-Konferenz und Fachmesse

24.11.2025, München

NomosWebinar: Praktisch cybersicher – NIS-2 im Unternehmen

01.12.2025

4. Digital Justice Summit

24.11.2025, Berlin

Online-Seminar! § 15 FAO - Fahrzeugrennen und der technische Nachweis dieser sowie die juristischen

24.11.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH