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Bundesnetzagentur leitet Verfahren ein: Han­dy­netz­be­t­rei­bern droht Buß­geld wegen Fun­klöchern

20.11.2023

Frau mit Handy auf dem Rücken eines Elefanten

Auch ein Elefant wäre wohl keine große Hilfe - Die Mobilfunkabdeckung in Deutschland ist immer noch lückenhaft. | Bild: Holger T.K. - stock.adobe.com

In den Ballungszentren der Republik ist fast überall und immer guter Empfang. Auf dem Land sieht es oft anders aus. Auf die Mobilfunkbetreiber könnten wegen Versäumnissen beim Netzausbau bald Bußgelder zukommen.

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Ein Blick auf den Kalender zeigt, dass sich das Jahr 2023 dem Ende neigt. Noch immer gibt es aber Regionen in Deutschland, in denen man per Handy nicht erreichbar ist oder die Übertragungsraten im Datenverkehr zu gering sind. Die Bundesnetzagentur erhöht nun den Druck auf die Mobilfunkkonzerne. 

Die Behörde wirft der Deutschen Telekom, Telefónica und Vodafone "schuldhafte" Verstöße gegen Versorgungsauflagen vor und hat ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Unternehmen hatten sich im Zuge des Lizenzerwerbs dazu verpflichtet, schrittweise konkrete Vorgaben zur Netzabdeckung zu erfüllen.

Es ist nicht das erste Bußgeldverfahren gegen Telekommunikationsanbieter, aber das erste gegen etablierte Netzbetreiber. Bereits seit dem Frühjahr geht die Netzagentur gegen den Neueinsteiger 1&1 vor, der gerade sein eigenes Mobilfunknetz aufbaut und dieses bald starten will. Hierfür ersteigerte 1&1 im Jahr 2019 erstmals Frequenzen. Ende 2022 hätte das Unternehmen 1.000 5G-Standorte aktiviert haben müssen. Tatsächlich waren es fünf. Der Ausgang dieses Verfahrens ist offen.

Erfreute Stimmen aus der Politik

Bundespolitiker und Verbraucherschützer reagieren positiv auf die Einleitung der Bußgeldverfahren. Die Firmen hätten der Behörde offenbar keine plausiblen Gründe vorweisen können, warum die Ausbaupflichten nicht vollständig eingehalten worden seien, sagt der FDP-Bundestagsabgeordnete Reinhard Houben gegenüber der dpa. Der Entwurf eines Bußgeldbescheides sei deswegen nur konsequent.

Lob kommt auch vom Sozialdemokraten Johannes Schätzl. "Versorgungsauflagen ergeben nur dann Sinn, wenn sie auch konsequent durchgesetzt werden und Strafen folgen, wenn Auflagen nicht eingehalten werden", sagt der Bundestagsabgeordnete. Der Grüne Maik Außendorf nennt die Nichteinhaltung der Vorgaben "ärgerlich". Die Firmen müssten ihren Verpflichtungen nachkommen. "Zur Durchsetzung der Versorgungsauflagen ist die Verhängung von Bußgeldern durch die Bundesnetzagentur ein wichtiges Signal." Der CSU-Politiker Reinhard Brandl nennt die Verfahrenseinleitung "absolut richtig".

Auch der Verbraucherschützer Felix Flosbach begrüßt die härtere Gangart der Netzagentur. Wenn die Behörde die Netzauflagen nun strenger kontrolliere und Vergehen ahnde, helfe das Verbraucherinnen und Verbrauchern - "heute und in Zukunft".

Wann greifen Ausnahmen?

Die Netzbetreiber sind der Ansicht, nicht gegen die Ausbauauflagen verstoßen zu haben und verweisen lieber auf die großen Fortschritte, die beim Auf- und Ausbau der Netze gemacht wurden. Sie berufen sich zudem auf Ausnahmeregeln. Dort, wo der Ausbau aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich war - etwa weil niemand ein Grundstück vermieten wollte, auf dem ein Funkmast aufgestellt werden kann - gilt die Auflage auch ohne Netz als erfüllt. Die Netzagentur hält dem entgegen, dass diese Begründung in einigen Fällen nicht greife, weil mancherorts eben doch Antennen hätten installiert werden können.

Das Verfahren läuft bereits seit September, wurde aber erst jetzt publik. Die Netzagentur hat die Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone zu Stellungnahmen aufgefordert. Eine Entscheidung ob und in welcher Höhe Bußgelder verhängt werden, fällt voraussichtlich erst im kommenden Jahr. 

sts/dpa/LTO-Redaktion

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Bundesnetzagentur leitet Verfahren ein: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53216 (abgerufen am: 15.07.2026 )

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