Der geplanten Übernahme von Ganser Baustoffe durch den Wettbewerber Rohrdorfer steht nichts mehr im Wege. Das BKartA hat das Vorhaben geprüft und grünes Licht gegeben.
Nachdem das Unternehmen Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. (aufgrund der dortigen geographischen Verwurzelung in der Branche als "Rohrdorfer" bekannt) verkündete, den Konkurrenten Ganser Baustoffe übernehmen zu wollen, trat das Bundeskartellamt (BKartA) auf den Plan, um zu prüfen, ob durch den Zusammenschluss eine erhebliche Wettbewerbsbehinderung zu erwarten ist.
Beide Unternehmen stellen Transportbeton her, Rohrdorfer ist darüber hinaus auch auf dem vorgelagerten Markt für Zement aktiv. Im Rahmen der Prüfung bezog das BKartA den Großraum München sowie die Regionalmärkte rund um die Produktionsstätten der beiden Zementhersteller in die Analyse ein. Eine bedeutende Marktposition wurde hier insbesondere deshalb bejaht, weil HeidelbergCement an Rohrdorfer eine Minderheitsbeteiligung hält. HeidelbergCement ist weltweiter Marktführer im Bereich Transportbeton.
Gemeinsamer Marktanteil unter 40 Prozent
Das BKartA untersuchte Möglichkeiten und Anreize für die beteiligten Unternehmen, den Wettbewerbsdruck untereinander einzuschränken und prüfte, ob ein Absinken der Wettbewerbsintensität bei den verbleibenden Anbietern in den einschlägigen Regionalmärkten zu erwarten ist. Das BKartA geht von einem gemeinsamen Marktanteil von unter 40 Prozent aus und prognostiziert, dass auch nach einem Aufkauf von Ganser ein hinreichender Wettbewerb gegeben ist.
Im Ergebnis ist nach Angabe des BKartA nicht mit einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs durch die angedachte Fusion zu rechnen. Entsprechend erteilte es dem Zusammenschluss seinen Segen.
sts/LTO-Redaktion
Zusammenschluss von Baustoffherstellern: . In: Legal Tribune Online, 24.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45814 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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