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US-Berufungsgericht mildert Glyphosat-Urteil gegen Bayer ab: Weniger Scha­dens­er­satz, aber der Schuld­spruch bleibt

21.07.2020

Ein Gärtner benutzt "Roundup"

© Pixavril - stock.adobe.com

Im Berufungsverfahren um das Urteil im ersten US-Prozess um angeblich krebserregende Unkrautvernichter mit dem Wirkstoff Glyphosat ist die Strafe für den Bayer-Konzern drastisch reduziert worden.

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Das Berufungsgericht in San Francisco senkte den Schadens- und Strafschadensersatz, den Bayer dem Krebspatienten Dewayne Johnson zahlen muss, am Montag von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen Dollar, umgerechnet sind das 17,9 Millionen Euro. Jedoch wurde der Schuldspruch nicht wie von Bayer gefordert aufgehoben.

Bayer bezeichnete die Entscheidung des Berufungsgerichts in einer Stellungnahme als "Schritt in die richtige Richtung". Allerdings sei man weiterhin der Ansicht, dass das Urteil nicht im Einklang mit der beim Prozess präsentierten Beweislage und dem geltenden Recht stehe. Das Unternehmen werde seine Rechtsmittel prüfen und ziehe es in Betracht, erneut Berufung einzulegen und den Fall vor den Supreme Court of California zu bringen. Bayer stehe weiterhin dazu, dass es sich bei dem Unkrautvernichter um ein sicheres Produkt handele.

Der Kläger Johnson, bei dem 2014 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert wurde, hatte den Unkrautvernichter Roundup des 2018 von Bayer übernommenen US-Saatgutherstellers Monsanto für sein tödliches Leiden verantwortlich gemacht und dem Konzern vorgeworfen, die Gefahren verschwiegen zu haben. Eine Geschworenenjury hatte Bayer deshalb im August 2018 zu Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe verurteilt. Die Summe wurde danach zwar rasch auf 78 Millionen Dollar gesenkt, doch Bayer ging trotzdem dagegen in Berufung.

Wackelt der Vergleich?

Zwei weitere Verfahren hatte Bayer ebenfalls in der ersten Instanz verloren und war auch in diesen zu hohen Zahlungen an die Kläger verurteilt worden. Bayer geht auch gegen diese Urteile vor, hier stehen die Berufungsverhandlungen aber noch aus.

Nun liegt die erste Entscheidung einer höheren Instanz vor; ein Aktienhändler wertete das Ergebnis der ersten Berufung als "auf den zweiten Blick" negativ. Zwar sei die Schadenersatzsumme kräftig reduziert worden, doch das Urteil und die Höhe der geforderten Zahlung dürften es Bayer erschweren, die Rechtsstreitigkeiten mit anderen Klägern zu beenden.

So will Bayer eigentlich Zehntausende Glyphosat-Klagen mit einem großangelegten Vergleich aus der Welt schaffen und dafür bis zu 10,9 Milliarden US-Dollar (9,8 Milliarden Euro) in die Hand nehmen. Allerdings wackelt der Ende Juni bekanntgegebene Deal. So kritisierte ein Richter den Teil der Vereinbarung, der mögliche künftige Fälle abdeckt. Der entsprechende Gerichtsantrag auf eine vorläufige Zustimmung zu der Vereinbarung für künftige Glyphosat-Klagen wurde daraufhin zurückgezogen. Die drei bereits verhandelten Fälle - also auch das Johnson-Verfahren - sind in dem Vergleich nicht inbegriffen.

dpa/ah/LTO-Redaktion

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US-Berufungsgericht mildert Glyphosat-Urteil gegen Bayer ab: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42261 (abgerufen am: 07.08.2026 )

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