Druckversion
Mittwoch, 7.10.2026, 05:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/25hours-hotel-projekt-triest-pachtvertrag-gvw
Fenster schließen
Artikel drucken
50848

GvW Graf von Westphalen: Neues 25hours-Hotel in Triest

23.01.2023

Sala delle Celesti Armonie im 25hours Piazza San Paolino / Florenz

Sala delle Celesti Armonie im 25hours Piazza San Paolino / Florenz. Bild: 25hours | Dario Garofalo

Auf Florenz folgt Triest. Der Palazzo Compartimentale soll in Zukunft ein Hotel der Marke 25hours beherbergen. An der Gestaltung des Pachtvertrages ist GvW beratend beteiligt.

Anzeige

25hours erweitert das Portfolio in Italien: Nach der Neueröffnung des Hotels Piazza San Paolino in Florenz geht das Unternehmen ein weiteres Projekt an. Im Stadtzentrum von Triest soll ein Hotel der Marke in dem altehrwürdigen Palazzo Compartimentale entstehen. 

Christian ZerrDie Eigentümerin PVV Investments, eine Tochtergesellschaft österreichischer Investoren unter der Federführung von JP Immobilien, wird die Immobilie als Eigentümerin umfassend renovieren.

Betrieben wird das Hotel von der Pächterin KNSA Hospitality, die bei den Verhandlungen zum Pachtvertrag durch GvW Graf von Westphalen unterstützt wurde. Beraten haben Dr. Christian Zerr und Dr. Sajanee Arzner.

sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

GvW Graf von Westphalen: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50848 (abgerufen am: 08.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Deals
    • Hotel
    • Italien
    • Kanzlei
    • Unternehmen
Jimi Blue Ochsenknecht mit seinem Anwalt im Jahr 2025 01.10.2026
Prominente

Nach Prozess in Österreich wegen Hotelrechnung:

34.500 Euro Geld­strafe für Jimi Blue Och­senknecht

Es begann mit einer unbezahlten Hotelrechnung, dann folgten Haftbefehl und Auslieferung. Nachdem Ochsenknecht zwischenzeitlich ohne Verurteilung davonzukommen schien, folgte auf die Berufung der Staatsanwaltschaft nun doch eine Geldstrafe.

Artikel lesen
Anwältin mit Laptop in Cafe 01.10.2026
Anwaltskammer

BRAK und DAV schlagen Neuregelung des Kanzlei-Begriffs vor:

Dau­er­haftes Büro ist nicht mehr zeit­gemäß

Der BGH verlangt, dass Anwälte in Deutschland dauerhaft einen festen Büroraum vorhalten müssen, um zur Anwaltschaft zugelassen zu werden. Anwaltsverbände kritisieren das und fordern eine Gesetzesänderung. Martin W. Huff mit den Details.

Artikel lesen
Blick auf einen Obi-Markt mit dem Biber 17.09.2026
Markenrecht

BGH entscheidet Farbmarkenstreit der Baumärkte:

Nicht nur Obi darf orange sein

Eine Farbe gehört niemandem – es sei denn, genug Kunden verbinden sie mit einem Unternehmen. Über sein Orange streitet Obi sich seit Jahren mit Hornbach und Globus. Der BGH hat die Löschung der Farbmarke bestätigt, schreibt Norman Dauskardt.

Artikel lesen
Ein Schild aus Messing mit der Aufschrift "Rechtsanwaltskanzlei" hängt an der Tür einer Anwaltskanzlei. 10.09.2026
Anwaltsblatt

Kanzleigründung und Selbstständigkeit:

Struk­turen für Anwäl­tinnen ver­bes­sern

Um die junge Anwaltschaft im Beruf zu halten, braucht es eine Anpassung der Rahmenbedingungen, vor allem für Frauen. Versorgungslücken beim Versorgungswerk durch Mutterschutz und Elternzeit treffen vor allem sie, wie Sabine Fuhrmann erläutert.

Artikel lesen
Auf einem Smartphone wird das Logo von Microsoft Edge angezeigt. Im Hintergrund ist ein verschwommener Softwarecode. 02.09.2026
Internet

EuG zum Digital Markets Act:

Edge-Browser von Micro­soft ist nicht bedeu­tend genug

Wenn die EU-Kommission Angebote von großen Internetriesen als "Zugangstor zu digitalen Märkten" ansieht, hat das strenge Auflagen zur Folge. Für den hauseigenen Microsoft-Browser Edge gilt das nicht: Ihn nutzen zu wenige Menschen.

Artikel lesen
Mercedes-Benz-Lkw / Daimler Truck 18.08.2026
Gleichstellung

Daimler-Führungskraft vor dem LAG Stuttgart:

Frau bekommt mehr Geld, aber nicht so viel wie der Best­ver­diener

Eine Daimler-Abteilungsleiterin fordert das gleiche Gehalt wie ein männlicher Kollege, der auf gleicher Ebene erheblich mehr verdient. Doch so viel wie er soll die Frau auch in der zweiten Runde beim LAG Stuttgart nicht bekommen.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Fa­mi­li­en­un­ter­neh­men / In­ter­na­tio­na­les...

Flick Gocke Schaumburg, Düs­sel­dorf

Logo von White & Case
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­rist (Staff At­tor­ney) (m/w/d), Re­struk­tu­rie­rung &...

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d), Re­struk­tu­rie­rung & In­sol­venz

White & Case, Düs­sel­dorf

Logo von Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen
Ju­ris­ti­sche Re­fe­ren­tin | Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent (m/w/d)

Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düs­sel­dorf

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Rechts­an­walt (w/m/d) Da­ten­schutz- und Da­ten­recht / Cy­ber-Se­cu­ri­ty

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Logo von Freshfields
Ana­lyst (m/w/d) Kre­di­to­ren­buch­hal­tung

Freshfields, Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Ver­ga­be­recht (m/w/d)

Noerr, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
LL.M. Open Days in London 2026

29.10.2026, London

Logo von Noerr
NextGen Lawyers

11.11.2026, Berlin

Logo von A&O Shearman
LL.M. Tour am 4. und 5. Dezember 2026

04.12.2026, Washington, D.C.

Zertifikatslehrgang Tax Technology Officer

19.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH