Die Rahmenbedingungen für das Schöffenamt sind seit 50 Jahren gleich geblieben. Das möchte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nun ändern - und das Amt an die heutigen Lebensbedingungen anpassen.
Die CDU/CSU Fraktion möchte das Schöffenamt reformieren und den heutigen Lebens- und Arbeitsbedingungen anpassen. Das Ziel ist es, eine Reform noch vor der nächsten Schöffenwahl im kommenden Jahr abzuschließen. "Insbesondere bei der Verpflichtung der Arbeitgeber, ehrenamtliche Richterinnen und Richter von der Arbeit freizustellen, haben sich in der Vergangenheit in der Umsetzung große Defizite aufgetan," erläutert der zuständige Berichterstatter Ansgar Heveling.
Er ergänzt, dass die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren für das Schöffenamt zu starr und deshalb gelockert werden soll. Zudem wolle man gesetzlich regeln, dass sich die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen haben. Damit soll verhindert werden, dass sich vermehrt rechtsxtreme Bürger das Schöffenamt wahrnehmen.
Die rechtlichen Rahmenbedingingen bestehen seinem Kollegen und rechtspolitischem Sprecher Günter Krings zufolge seit annähernd 50 Jahren unverändert und würden daher nicht mehr den heutigen Lebenswirklichkeiten entsprechen. "Es ist daher an der Zeit, diese auf den Prüfstand zu stellen und an die heutige Arbeits- und Lebenswelt anzupassen", so Krings.
Der Deutsche Bundestag wird am Donnerstag den Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in die Ausschüsse überweisen.
cp/LTO-Redaktion
Unionsfraktion reicht Antrag ein: . In: Legal Tribune Online, 06.07.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48951 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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