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AfD-Politiker muss in vorzeitigen Ruhestand: Jens Maier darf nicht wieder Richter sein

von Dr. Markus Sehl

01.12.2022

Das Leipziger Dienstgericht für Richter, unter Vorsitz von Hanns-Christian John (M), steht vor Prozessbeginn im Verhandlungssaal des Landgerichts Leipzig.

Maier ist "zwingend" in den Ruhestand zu versetzen, so das Dienstgericht. Bild: picture alliance/dpa | Hendrik Schmidt

Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete darf nicht als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren. Das Dienstgericht am LG Leipzig gab einem Antrag des Justizministeriums auf die Versetzung Maiers in den vorzeitigen Ruhestand statt.

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Das Dienstgericht am Landgericht (LG) Leipzig hat entschieden, dass der AfD-Politiker Jens Maier nicht mehr als Richter in die sächsische Justiz zurückkehren darf (Urt. v. 01.12.2022, Az. 66 DG 2/22). Es ist "zwingend geboten", ihn in den Ruhestand zu versetzen, sagte der Vorsitzende Richter Hanns-Christian John am Donnerstag bei der Begründung des Urteils. Das vom sächsischen Justizministerium angestrengte Verfahren nach § 31 des Deutschen Richtergesetzes hat keinen Sanktionscharakter, soll Maier also nicht bestrafen, sondern als eine Art Gefahrenabwehrrecht Schäden von der Rechtspflege abwenden. Maier müsste deshalb für seinen Ruhestand auch keine Kürzungen seiner Bezüge in Kauf nehmen.

Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft. Er hatte sein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 verloren und wollte danach in den Justizdienst zurückkehren. Früher arbeitete er als Richter am Landgericht Dresden, nun sollte er ans Amtsgericht Dippoldiswalde. Die Rückkehr Maiers hat viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen und eine Diskussion über die Konsequenzen für den Richter entfacht. Das Justizministerium in Dresden hatte daraufhin beim Dienstgericht seine Versetzung in den Ruhestand "zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege" beantragt. 

Bundestagsmandat sperrt nicht Versetzungsvorschrift

Das Richterdienstgericht hat sich am Donnerstag noch einmal viel Zeit genommen, um zu verhandeln, ob der Richter Jens Maier auf Antrag des sächsischen Justizministeriums vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen ist. Der Antrag nach § 31 Deutsches Richtergesetz führt in juristisches Neuland. Sein Verhältnis etwa zu Regelungen für Abgeordnete und deren Rechtsposition im Bundestag war bislang offen. Auf die fehlenden Vorarbeiten in der Rechtsprechung wies auch der Vorsitzende Richter hin: "Wir müssen da jetzt so etwas durchpflügen", sagte er gut gelaunt.

Und so versprach die mündliche Begründung des Vorsitzenden Richters John am Ende des Tages auch einige neue rechtliche Ausführungen. Wenn ein Richter ein Mandat erringt, dann ruhe das Dienstverhältnis zwar, allerdings führe das nicht dazu, dass damit alle Rechtsfolgen für in die Politik gewechselte Richter erlöschen würden, so John. Aus dem Grundstatus würden sich vielmehr Folgen für Abgeordnete mit Rückkehrwunsch ergeben. Ein Richter müsse sich so verhalten, dass das Vertrauen in seine Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gefährdet wird. Damit war aus Sicht des Gerichts der Weg frei für die Prüfung des § 31 DRiG, eine Mandatszeit sperrt die Vorschrift nicht und damit war die Prüfung in der Sache eröffnet. Die vom Ministerium aufgebotenen Aussagen Maiers waren allesamt nicht bei seiner Abgeordnetentätigkeit im Bundestag gefallen, sondern außerhalb bei Wahlkampfauftritten oder auf Social Media. In einem Verfahren um eine Berliner Richterin, auf das sich das Dienstgericht in Leipzig am Donnerstag mehrfach bezog, scheiterte der Versuch der Justizverwaltung die AfD-Rückkehrerin aus dem Bundestag aus dem Justizdienst zu entfernen. Die Verwaltung konnte aus Sicht des Verwaltungsgerichts Berlin im Oktober 2022 keine Aussagen der Frau außerhalb des Bundestags aufbieten, die eine Entfernung hätten rechtfertigen können.

"AfD-Richter-Tweet" fällt besonders ins Gewicht

In der Verhandlung am Donnerstag, die den ganzen Tag dauerte, wurde im Gerichtssaal mehr als ein Dutzend Aussagen Maiers, vor und während seiner Zeit als Abgeordneter noch einmal geprüft und diskutiert - Redebeiträge, Tweets, Facebookposts. Sogar ein riesiger Bildschirm war in der Mitte des gut besetzten Gerichtssaals aufgestellt worden, um noch einmal einige Auftritte Maiers als Video in Augenschein nehmen zu können. Dazu kam es aber nicht, der Bildschirm blieb bis zum Ende der Verhandlung dunkel. Die Richter hatten bereits genug gesehen.

Besonders gewichtig für die Entscheidung des Gerichts schien ein Tweet unter Maiers Namen aus März 2019, dort hieß es: "Wenn Angeklagte 'AfD-Richter' fürchten, haben wir alles richtig gemacht." Der Tweet fiel aus Sicht des Dienstgerichts besonders ins Gewicht, weil Maier hier seine eigene Rolle als Richter zum Gegenstand mache und seine Nachricht den Eindruck erweckt, dass solche Richter ein eigenes Programm verfolgen, mit dem Rechtsschutzsuchende, die sich ihren Richter nicht aussuchen können, unweigerlich konfrontiert sind. Daneben befand das Gericht Aussagen als "rassistisch und menschenverachtend", etwa wenn ein Post dazu aufrief, die ZDF-Moderatorin Marietta Slomka zu "entsorgen". Bei zahlreichen Aussagen zog Maiers Anwalt Jochen Lober in Zweifel, ob sie von Maier oder einem Mitarbeiter stammten, wollte in ihnen Zuspitzung und Ironie sehen und gab sich zunehmend genervt von den Ausführungen der Ministeriumsseite.

Lober hatte beantragt, das Verfahren vorerst auszusetzen. Maier wehre sich parallel vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen seine Einstufung als Rechtsextremist. Das sei wichtig, weil sich das Justizministerium bei seinem Antrag maßgeblich auf die Einschätzung der Verfassungsschützer berufe. Das überzeugte die Richterbank in Leipzig am Donnerstag nicht. Das Gericht sah Überschneidungen, am Ende gehe es aber um verschiedene Gegenstände: Einmal die Nennung im Verfassungsschutzbericht, einmal um die Versetzung in den Ruhestand. Die Verfahren seien deshalb nicht aufeinander abzustimmen. Sollten die Ergebnisse am Ende auseinanderfallen, dann sei das hinzunehmen, so der Vorsitzende Richter.

Rechtsanwalt Lober sah das Urteil nach dem Ende der Verkündung kritisch und sagte zu LTO, dass er die Entscheidung erst prüfen und sich mit seinem Mandaten beraten wolle. Gegen die Entscheidung bleibt noch die Revision zum Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichthofs in Karlsruhe möglich. Sachsens Justizministerin Katja Meier hat das Urteil erwartungsgemäß begrüßt. "Die Entscheidung ist bundesweit richtungsweisend. Es ist klar, Verfassungsfeinde dürfen in diesem Land kein Recht sprechen", sagte die Grünen-Politikerin am Donnerstag.

Aus für Jens Maier als Richter - ein Gesinnungsurteil?. Lesen Sie hier den Kommentar von LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann.

 

 

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AfD-Politiker muss in vorzeitigen Ruhestand: Jens Maier darf nicht wieder Richter sein . In: Legal Tribune Online, 01.12.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50346/ (abgerufen am: 26.03.2023 )

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